Strompreisabgaben und -entwicklung

20.05.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Anteil der von Bundesregierungen veranlassten „staatlichen Preisbestandteile“ beträgt rund 54 Prozent / 2017 wurden 343.865 Stromsperren durchgeführt

Der prozentuale Anteil für sogenannte „staatlich veranlasste Preisbestandteile“ beträgt bei den Stromkosten rund 54 Prozent des durchschnittlichen Elektrizitätspreises für Haushaltskunden. Darin enthalten sind eine Konzessionsabgabe (5,4 Prozent), eine Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (22,7 Prozent), eine Stromsteuer (6,9 Prozent), eine Umsatzsteuer (16 Prozent), eine Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (1,2 Prozent), eine Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (1,2 Prozent), eine Offshore-Haftungsumlage (0,1 Prozent) sowie eine Umlage für abschaltbare Lasten (<0,1 Prozent).
Nach Angaben der Bundesregierung stieg der Strompreis zwischen 2008 und 2018 um 39,7 Prozent von 21,39 Cent pro Kilowattstunde auf 29,88 Cent pro Kilowattstunde. bundestag.de

Zum Thema

Kostenanstieg bei Netzentgelten

Das Netzentgelt bildet mit durchschnittlich 25 Prozent inzwischen den größten Kostenbestandteil am Strompreis für private Verbraucher – noch vor der Erneuerbaren-Energien-Umlage (EEG-Umlage). Private Verbraucher bezahlen bereits heute schätzungsweise 600 bis 900 Millionen Euro zu viel Netzkosten im Jahr. vzbv.de

RUB/RWI-Studie: Subventionen für stromintensive Unternehmen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beeinflussen Zahlungsbereitschaft von privaten Haushalten

„Ein großer Teil der Haushalte wäre bereit, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit höheren Strompreisen zu finanzieren, wenn die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen entfallen würden.

Die aus Wettbewerbsgründen etablierte Ausnahmeregelung für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage sollte daher künftig aus Steuermitteln finanziert werden und nicht dadurch, dass die übrigen Stromverbraucher mehr zu bezahlen haben, meinen die Forscher.“ ↗rub.de