01.07.2020/EG
Quelle: Mindestlohn-Kommission, Berlin
„Die Mindestlohnkommission hat in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn in folgenden Stufen zu erhöhen:“
- 9,50 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2021,
- 9,60 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021,
- 9,82 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.01.2022 und
- 10,45 Euro brutto je Zeitstunde zum 01.07.2021*.
Begründung der Kommissionsmitglieder:
„Die Mindestlohnkommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung…“ ↗mindestlohn-kommission.de
Zum Thema
Aus der gemeinsamen Stellungnahme des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) und des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI, ein Institut der Hans-Böckler-Stiftung) anlässlich der schriftlichen Anhörung der Mindestlohnkommission 2020:
„(…). Dass die Bilanz des Mindestlohns trotzdem eher gemischt ausfällt, liegt vor allem daran, dass er bis heute sein grundlegendes Versprechen eines existenzsichernden Lohnniveaus für alle Beschäftigten nicht hat einlösen können (s. a. Herzog-Stein et al. 2018)…“ ↗boeckler.de (Seite 2)
*Korrektur am 02.07.2020: Die Jahreszahl 2021 ist falsch. Richtig ist das Jahr 2022!