01.07.2020/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin
Neuregelungen zum 01. Juli 2020:
Konjunkturpaket
Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent bis 31.12.2020. Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 300 Euro abzüglich Steuer (Sozialleistungen sollen nicht angerechnet werden). Verdoppelung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende. Unterstützung von Unternehmen durch verbesserte steuerliche Verlustrücktragungen für 2020 und 2021, verbesserte Abschreibungsoptionen und einer Verdoppelung der Forschungsförderung.
Sexuelle Selbstbestimmung
Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist am 24. Juni in Kraft getreten.
Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Corona-bedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten.
Renten
Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 01. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent.
Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung
Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft. ↗bundesregierung.de
Sicherheit für Radfahrer
Für neue Lang-LKW sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 01. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein. ↗bmvi.de
LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August 2020 bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern. ↗bmvi.de
Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder
Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpacken werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten.
Weichmacher
Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.