Das deutsche Kastensystem

24.02.2020/EG
Quelle: Bernd Hontschik, Frankfurt am Main

Deutschlands Zwei-Klassen-Medizin / Diagnose eines Chirurgen

(…). „Deutschland ist also das einzige Land weit und breit, das einem Zehntel seiner Bevölkerung die Möglichkeit einräumt, sich mit der privaten Krankenversicherung aus dem Solidarsystem zu verabschieden. Dafür gibt es keinen vernünftigen Grund. Sämtliche unserer Nachbarländer machen das vor. Eine Überwindung unseres zweigeteilten Systems würde zwar einige Probleme aufwerfen, aber diese sind alle lösbar, dafür braucht es nur etwas Zeit und kluge Übergangslösungen. Ärztekammern, Kassenärztliche Vereinigungen und der Beamtenbund malen das große Arztpraxissterben an die Wand, wenn den Ärzt*innen die privaten Einnahmen wegbrechen. Aber die ärztlichen Einkommen wären in keinerlei Gefahr, denn bislang Privatversicherte würden stattdessen sogleich entsprechende Zusatzversicherungen abschließen. Eine Illusion sollte man aber nicht haben: Mit der Abschaffung der Zwei-Klassen-Krankenversicherung wird man die Abschaffung der Zwei-Klassen-Medizin nicht erreichen. Dazu müsste man zuerst die Klassengesellschaft abschaffen.“ ↗hontschik.de

Zum Thema

Der politisch benutzte Begriff „Zwei-Klassen-Medizin“ teilt Krankenversicherte in zwei Kategorien: in gesetzlich Krankenversicherte und in privat Krankenversicherte. Die tatsächliche Ungleichheit ist vielfältiger. Medizinische Leistungen werden beansprucht:

  • mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung;
  • mit Hilfe einer gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung mit einer privaten Krankenzusatzversicherung;
  • mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit Basisleistungen;
  • mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung mit (individuellen) Zusatzleistungen;
  • ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund finanzieller Unabhängigkeit (medizinische Leistungen werden bei Bedarf weltweit in Anspruch genommen);
  • ohne Hilfe einer Krankenversicherung aufgrund fehlender finanzieller Mittel bzw. nicht greifender (gesetzlicher) Absicherung oder Hilfsleistungen.