Cum/Cum: 61 Fälle bei Banken – bisher

14.08.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Stand März 2019: Steuerverwaltung führt 104 (Betrugs-)Verdachtsfälle, davon 61 bei Banken

Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt es derzeit 61 (Betrugs-)Verdachtsfälle bei Banken. 18 Institute haben Rückstellungen in Höhe von 273 Millionen Euro wegen etwaiger Straf- und Steuernachzahlungen vorgenommen:

  • Öffentlich-Rechtliche Institute (Landesbanken, Sparkassen): 106.660.073 Euro
  • Genossenschaftsbanken: 28.067.915 Euro
  • sonstige Institute: 138.340.000 Euro

Die komplette Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage lesen Sie hier bundestag.de.

Nachdem sich die Steuerabteilungsleiter der Finanzministerien von Bund und Länder Anfang März 2017 über eine steuerliche Aufarbeitung von sogenannten „Cum/Cum-Gestaltungen“ einigten, unterrichtete das Bundesministerium der Finanzen am 17.07.2017 die Obersten Finanzbehörden der Länder über die steuerliche Behandlung von „Cum/Cum-Transaktionen“ ↗bundesfinanzminiterium.de

Zum Thema

Ernst Wolff, Wirtschaftsjournalist, erklärt die ‘Geschäftsmodelle‘ Cum-Ex und Cum-Cum:

„Nach dem Verbot von Cum-Ex mit dem Ausland haben Finanzfachleute nämlich die Cum-Cum-Variante angewandt, die folgendermaßen funktioniert:
Kurz vor der Hauptversammlung leiht sich eine deutsche Bank von einem ausländischen Anleger ein Aktienpaket, lässt sich die Dividende und anschließend die zunächst einbehaltenen 25 Prozent Kapitalertragssteuer vom Staat auszahlen. Dann gibt sie die Aktien zurück, zahlt dem ausländischen Anleger drei Viertel der Dividende plus einen größeren als den ihm zustehenden Teil der restlichen 25 Prozent aus und behält den Rest für sich zurück.“ ↗kenfm.de