Arbeitsmarkt: Tarifbindung nimmt seit Jahren ab

13.05.2020/EG
Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg

Tarifbindung ist seit Jahren rückläufig / Anteil der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben ist im Jahr 2019 weiter zurückgegangen

„In Westdeutschland arbeiteten 46 Prozent der Beschäftigten im Jahr 2019 in Betrieben mit Branchentarifvertrag. Im Jahr 2018 waren es mit 48 Prozent noch zwei Prozentpunkte mehr. In Ostdeutschland sank der entsprechende Anteil der Beschäftigten 2019 gegenüber dem Vorjahr um einen Prozentpunkt von 35 auf 34 Prozent.“ iab-forum.de

Zum Thema

Antrag der Länder Bremen, Brandenburg, Thüringen, vom 09.05.2019 und 07.06.2019 im Bundesrat: „Entschließung des Bundesrates „Funktionsschwäche der Tarifautonomie: Problem benennen, Strategie entwickeln, Gestaltungswillen bezeugen“:

„Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:
1. Der Bundesrat stellt fest:
1.1 Die Tarifautonomie leidet an einer Funktionsschwäche. Ein System, das die Regelung der Arbeitsbedingungen weitgehend den Sozialpartnern überlässt, funktioniert dann nicht mehr, wenn diese die ihnen vom Verfassungsgeber zugeschriebene Mitverantwortung nicht in ausreichendem Umfang wahrnehmen und die tarifliche Ordnung ihre gestaltende Kraft verliert.
1.2 Der verfassungsrechtliche Rang der Tarifautonomie kann eine Untätigkeit des Gesetzgebers nicht rechtfertigen. Es ist nicht nur „irgendein“ Tarifvertragssystem zur Verfügung zu stellen, sondern eines, das seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben auch gerecht wird. Wenn es erforderlich wird, hat der Gesetzgeber den Rahmen entsprechend auszugestalten.
1.3 Das Tarifautonomiestärkungsgesetz war wichtig, um dem im Jahr 2014 bereits vorangeschrittenen Bedeutungsverlust der Tarifautonomie – vor allem im Niedriglohnsektor – zu begegnen. Es ist jedoch eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Regelungen des Tarifvertragsgesetzes zur Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen.
1.4 Korrekturen im Bereich der Allgemeinverbindlichkeit reichen in der gegenwärtigen Situation allein nicht aus. Vielmehr sind die Rahmenbedingungen für Tarifautonomie und Sozialpartnerschaft insgesamt in den Blick zu nehmen.“
Den Entschließungsantrag lesen Sie hier bundesrat.de.
Den Beschluss des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

Martin Krzywdzinski, Sozialwissenschaftler an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg, lenkt die Aufmerksamkeit auf die Dynamik in der sich verändernden Arbeitswelt wzb.eu.

Sebastian Sick, Rechtsanwalt und Referatsleiter Wirtschaftsrecht am Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung: „Es findet eine schleichende Erosion der Mitbestimmung statt. Die Vorgaben für die Mitbestimmung in den nationalen Gesetzen wurden formal nicht abgeschwächt. Aber durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden.“ ↗imu-boeckler.der (Seite 13)