13.04.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Beschlüsse der Länderkammer am 12. April 2019:
Arzttermine
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz verpflichtet niedergelassene Ärzte, mehr Sprechstunden anzubieten: Statt bisher 20 müssen sie ihre Praxis künftig mindestens 25 Stunden für Patienten öffnen. Augenärzte, Frauenärzte, Orthopäden sowie Hals-Nasen-Ohren-Ärzte müssen in der Woche außerdem fünf offene Sprechstunden anbieten. Zur leichteren Terminvergabe sind Terminservicestellen vorgesehen, die über eine bundeseinheitliche Notdienstnummer und übers Internet ständig erreichbar sind. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.
Starke-Familien-Gesetz
Sozialleistungen für Kinder werden angehoben um einkommensschwache Familien stärker unterstützen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.
Paketzusteller
Die Länder appellieren an die Bundesregierung, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. In einer am 12. April 2019 gefassten Entschließung fordern sie, in der Zustellbranche die so genannte Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge einzuführen. Bei einer Lieferkette wäre dann der eigentliche Auftraggeber dafür zuständig, dass Subunternehmer die Beiträge entrichten. Darüber hinaus kritisieren die Länder in ihrer Einschließung die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in der Branche. Arbeitgeber müssten deshalb verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will.
Elternunterhalt
Die familiäre Einstandspflicht erwachsener Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern soll begrenzt werden. Demnach müssten die erwachsenen Kinder erst dann für die Kosten aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt. Der Entschließungsantrag wurde an die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint der Entschließungsantrag zur Abstimmung erneut auf der Plenartagesordnung.
Betriebsrenten
Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Betriebsrentner zu entlasten und die sogenannte Doppelverbeitragung abzuschaffen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.