982. Sitzung des Bundesrates

09.11.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 08. November 2019:

TOP 5 Gesetz zur Nachunternehmerhaftung in der Logistikbranche
Das Gesetz verpflichtet Versandunternehmen, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Der Bundestag hatte den Regierungsentwurf teilweise geändert, um Speditionsunternehmen von der Nachunternehmerhaftung auszunehmen. Bei ihnen sei die finanzielle Leistungsfähigkeit aufgrund anderer Bestimmungen gewährleistet, heißt es zur Begründung. Ausdrücklich in den Anwendungsbereich der Haftung aufgenommen hatte der Bundestag jedoch die stationäre Bearbeitung von Paketen. Gemeint ist damit das Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren.
Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

TOP 6 Gesetz zur besseren Entlohnung der Pflegekräfte
Das Pflegelöhneverbesserungsgesetz ermöglicht dem Bundesarbeitsministerium, Tarifvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebrache für allgemeinverbindlich zu erklären.
Der Bundesrat stimmte für den Gesetzentwurf. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

TOP 25 Bayern fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher
Über eine Bundesratsinitiative möchte der Freistaat den derzeit geltenden Bußgeldrahmen von 50.000 auf 100.000 Euro verdoppeln sowie die Anerkennung von Mietwucher erleichtern. Nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde es ausreichen, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um 20 Prozent übersteigt und das Angebot an günstigerem Wohnraum gering ist. Bislang müssen Mieter nachweisen, dass sie sich vergeblich um eine günstigere Wohnung bemüht haben und der Vermieter diese Zwangslage ausgenutzt hat. Dieses Ausnutzen ließe sich in der Praxis kaum nachweisen, weshalb die Vorschrift zum Mietwucher faktisch ins Leere liefe, begründet Bayern seinen Gesetzesantrag.
Rechts-, Wirtschafts- und Wohnungsbauausschuss beraten Mitte November über die Anträge. Sobald die Ausschüsse ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommen die Vorlagen wieder auf die Plenartagesordnung – dann geht es um die mögliche Einbringung der Initiativen beim Bundestag.

TOP 41 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen – Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822
Ziel des Gesetzentwurfes ist es, grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen zeitnah zu identifizieren und zu verringern, um die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern. Dies liegt sowohl in Interesse Deutschlands als auch anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Vor dem Hintergrund immer ausgefeilterer Steuergestaltungen wird es für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union immer schwieriger, ihre Steuerbemessungsgrundlagen davor zu schützen, dass dem Grunde nach steuerpflichtige Gewinne durch Steuergestaltungen in ausländische Niedrig- oder Nullsatzjurisdiktionen verlagert werden. Durch die höhere Mobilität von Kapital, Personen und immateriellen Werten werden bei grenzüberschreitenden Strukturen die Unterschiede der Steuerrechtsordnungen mehrerer Staaten ausgenutzt.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 wird weiter verzögert. Die Stellungnahme des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

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