02.12.2019/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 29. November 2019:
TOP 6 Solidaritätszuschlag entfällt – ab 2021 – für Jahreseinkommen bis 61.717 Euro
Von der „Milderungszone“ profitieren Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 96.409 Euro.
Der Bundesrat hat den Gesetzesbeschluss gebilligt.
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
TOP 31A Bundesrat fordert härteres Vorgehen gegen Mietwucher
Der Bundesrat beschloss am 29. November 2019 einen Gesetzentwurf, der eine Anpassung des derzeit geltenden Bußgeldrahmens vorsieht: von derzeit 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.
TOP 38 Bundesrat fordert besseren Schutz von Gesundheitsdaten
Mit einer Entschließung vom 29. November 2019 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die automatisierte Erhebung der Daten zur Tarifgestaltung in der Krankenversicherung für unzulässig zu erklären – unabhängig von einer möglichen Einwilligung der Versicherten.
Die Bundesregierung entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
Die komplette Tagesordnung zur 983. Sitzung lesen Sie hier ↗bundesrat.