Schlagwort: Bundesrat

  • 998. Sitzung des Bundesrates

    19.12.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. Dezember 2020:

    TOP 4 Gesundheit und Pflege
    Der Bundesrat billigte das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege.
    Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
    Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
    Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

    TOP 18 Wohnraum
    Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland.
    Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern. Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein so genanntes Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30. November 2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

    TOP 21 Mindestlöhne in der EU
    Der Bundesrat hat den Richtlinienvorschlag, einen EU-weiten Rahmen für die Festlegung von Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau zu schaffen, zur Kenntnis genommen.
    Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen – nach Vorstellungen der Kommission – die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit anhand stabiler und klar definierter Kriterien die Angemessenheit der Mindestlöhne gefördert und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprochen werden kann (Artikel 5). Dabei sollen mindestens die folgenden vier Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne berücksichtigt werden:

    1. Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne,
    2. Niveau und Verteilung der Bruttolöhne,
    3. Wachstumsrate der Bruttolöhne,
    4. Entwicklung der Arbeitsproduktivität.

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  • 997. Sitzung des Bundesrates

    28.11.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 27. November 2020:

    TOP 1 Anpassungen der ALG-II-Regelsätze
    Der Bundesrat stimmte für die Anpassungen der Regelsätze zum 01.01.2021.

    TOP 9 Maßnahme zur Sicherung lokaler Apotheken
    Der Bundesrat billigte für das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken.
    Der Europäische Gerichtshof hatte 2016 entschieden, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneien in Deutschland für ausländische Internet-Apotheken gegen den freien Warenverkehr verstößt. Das neue Gesetz erreicht einheitliche Preise dadurch, dass es die Rechtswirkung des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung – auch für EU-Versandapotheken – als Voraussetzung dafür vorsieht, an gesetzlich Versicherte Medikamente abgeben und mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Apotheken, für die der Rahmenvertrag gilt, werden verpflichtet, bei der Abgabe verordneter Arzneimittel an gesetzlich Versicherte im Wege der Sachleistung den einheitlichen Apothekenabgabepreis einzuhalten und Versicherten in der GKV keine Zuwendungen zu gewähren.
    Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und kann dann am Folgetag zu großen Teilen in Kraft treten.

    TOP 12 Volkszählung
    Der Bundesrat billigte die Verschiebung des Zensus auf das Jahr 2022.
    Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    TOP 22 Auskunftspflichten für Postdienstleister
    Der Bundesrat fordert bessere Möglichkeiten für Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von verdächtigen Postsendungen.
    Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen kann. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

    TOP 23 Nordrhein-Westfalen und Hessen fordern höhere Strafen für organisierte Steuerhinterziehung
    Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung zu erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten zu verbessern.
    Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

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  • 995. Sitzung des Bundesrates

    06.11.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 06. November 2020:

    TOP 5 Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Abgeordneten
    Der Bundesrat hat eine Änderung des Abgeordnetengesetzes gebilligt, die zusätzliche Ordnungsgeldtatbestände schafft. Bislang sah das Gesetz die Verhängung eines Ordnungsgeldes nur vor, wenn die Abgeordneten die Pflicht zur Anzeige von Tätigkeiten oder Einkünften verletzen. Künftig soll das Präsidium des Deutschen Bundestages ein Ordnungsgeld bis zur Höhe der Hälfte der jährlichen Abgeordnetenentschädigungen festsetzen können.
    Über die Bundesregierung wird das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Anschließend kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. bundesrat.de

    TOP 20 Grundsicherung
    Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Soloselbstständige sowie Künstlerinnen und Künstler in der Corona-Pandemie weiterhin zu unterstützen. In der Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
    Ob die Bundesregierung die Bundesratsforderung umsetzt und einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg bringt, liegt in ihrer Entscheidung. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht. bundesrat.de

    TOP 22 Kurzarbeitergeld
    Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, mit einem so genannten Beschäftigungssicherungsgesetz Corona-bedingte Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld zu verlängern.
    Die erste Lesung im Bundestag hat bereits am 28. Oktober 2020 stattgefunden. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, kommt es noch einmal abschließend in den Bundesrat. bundesrat.de

    TOP 61B Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
    In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat, die Rechtsgrundlage für Corona-Schutzmaßnahmen der Länder im bundesweiten Infektionsschutzgesetz zu konkretisieren: Statt der bisherigen Generalklausel schlägt er einen Katalog mit bewährten Maßnahmen vor, die in den letzten Monaten von den Ländern durch Rechtsverordnung erlassen worden sind.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Anschließend kommt das Gesetz noch einmal abschließend in den Bundesrat – es bedarf seiner Zustimmung, um in Kraft treten zu können. bundesrat.de

  • 994. Sitzung des Bundesrates

    12.10.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 09. Oktober 2020:

    TOP 5 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge
    Der Bundesrat hat die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gebilligt.
    Für Verbrennungsmotoren orientiert sich die Kfz-Steuer künftig stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise von zwei bis auf vier Euro je Gramm Kohlendioxid pro Kilometer an.
    Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    TOP 22 Anpassung der Regelungen zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an die aktuelle Pandemiesituation
    Der Bundesrat billigte den Antrag des Landes Schleswig-Holstein und fordert die Bundesregierung um die zeitnahe Anpassung eines Gesetzesentwurfs zu den entsprechenden Regelungen zum Erhalt von Krankengeld bei Erkrankung des Kindes an Ausnahmesituationen, wie die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie, auf.

    TOP 24 Breitbandversorgung: „Graue-Flecken-Förderung der Bundesregierung“
    Der Bundesrat unterstützt den Antrag der Länder Hessen und Mecklenburg-Vorpommern und fordert die Bundesregierung zu größeren Anstrengungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur auf.
    Ausgewählte Auszüge der Entschließung:
    „Gerade in Zeiten der Pandemie hat sich die Bedeutung der digitalen Infrastrukturen gezeigt, ob im Bereich der Bildung, bei Videokonferenzen oder im Home-Office.“
    „Die nunmehr geplante Erhöhung der Aufgreifschwelle von 30 Mbit/s auf 100 Mbit/s im sogenannten „Graue-Flecken-Förderprogramm“ und der in Aussicht stehende Wegfall der Aufgreifschwelle zum 1. Januar 2023 wird nach Auffassung des Bundesrates den aktuellen Erfordernissen des Gigabitausbaus nicht gerecht.“
    „Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Gigabitausbau derzeit nicht durch eine vom Bund erstellte Gigabit- beziehungsweise Glasfaserstrategie hinterlegt ist.“
    Die Entschließung des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    TOP 25 Erhöhung der Flexibilität im Stromsystem
    Das Land Niedersachsen möchte mit seinem Entschließungsantrag erreichen, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Nutzung von Stromspeichern so zu überarbeiten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Speicher erhöht, neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und somit rechtzeitig Investitionsanreize für den Ausbau dieser bedeutsamen Zukunftstechnologie geschaffen werden.
    Der Bundesrat fasste die entsprechende Entschließung. Auszug: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die rechtlichen und regulatorischen Vorgaben für die Nutzung von Stromspeichern so zu überarbeiten, dass sich die Wirtschaftlichkeit der Speicher erhöht, neue Geschäftsmodelle ermöglicht werden und somit rechtzeitig Investitionsanreize für den Ausbau dieser bedeutsamen Zukunftstechnologie geschaffen werden.“
    Die Entschließung des Bundesrates lesen Sie hier bundesrat.de.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

  • 993. Sitzung des Bundesrates

    19.09.2020/EG
    Quelle: Bundesrat, Berlin

    Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. September 2020:

    TOP 21 Sanktionsregelungen im SGB II
    Die antragstellenden Länder (Berlin und Bremen) empfehlen dem Bundesrat, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Änderung der Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) vorzulegen. Insbesondere sollten Sanktionen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hätten, gestrichen werden. Des Weiteren sollten Sanktionen gegenüber Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden.
    Der Antrag wurde abgelehnt.

    TOP 24 Kostenheranziehung nach dem SGB VIII
    Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, eine Neuregelung der Kosten-heranziehung junger Menschen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) dahingehend zu erreichen, dass die betroffenen Jugendlichen von der Abführung des Kostenbeitrags an das Jugendamt entlastet werden sollen. Junge Menschen und entsprechend Leistungsberechtigte, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, haben nach den einschlägigen Regelungen des SGB VIII 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen, da der Lebensunterhalt dieses Personenkreises durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe sichergestellt wird.
    Der Antrag wurde angenommen.

    TOP 32 Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz
    Der Bundesrat begrüßt die geplanten Regelungen zur Stärkung des Arbeitsschutzes und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie, die die Bundesregierung ihm vorgelegt hatte. In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat einige Ergänzungen vor, um den Schutz (Umgehungsmöglichkeiten) der Beschäftigten noch besser zu gewährleisten. Dabei geht es zum einen um die Größe der Betriebe (unter 50 Beschäftigte), die von den neuen Regelungen beim Einsatz von Fremdpersonal ausgenommen werden sollen.
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.

    TOP 66 Ermittlung der Schlüsselzahlen – Aufteilung des Gemeindeanteils
    Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann dazu eine Gegenäußerung erstellen und dann beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegen. Dort haben die Beratungen in erster Lesung bereits am 10. September 2020 begonnen.
    Der Bundesrat stimmte der Verordnung zu.

    TOP 75 Straßenverkehrs
    Der Bundesrat hat über Änderungen im Straßenverkehrsrecht debattiert – insbesondere über eine mögliche Reparatur der StVO-Novelle vom 20. April 2020, die derzeit wegen eines Formfehlers teilweise außer Vollzug gesetzt ist.
    Wann es zu einem weiteren Reparaturversuch kommt, ist derzeit nicht absehbar. Die nächste Plenarsitzung findet am 9. Oktober 2020 statt.

    TOP 93 COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz
    Der Bundesrat hat die Verlängerung einer Ausnahmeregel für überschuldete Firmen in der Corona-Krise gebilligt, die der Bundestag am Vorabend verabschiedet hatte. Damit bleibt die Pflicht zum Insolvenzantrag bis zum Jahresende ausgesetzt.
    Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

    Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.