1.004. Sitzung des Bundesrates

08.05.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 07. Mai 2021:

TOP 5 Grunderwerbsteuer: Steuervermeidung
Der Bundesrat stimmte Maßnahmen gegen sogenannte „Share Deals“, bei deren Anwendung Investoren die Grunderwerbsteuer umgehend konnten, zu.
Damit das Gesetz wie geplant am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

TOP 12 Strafrecht: Kindesmissbrauch
Der Bundesrat billigte den Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch.
Der Grundtatbestand des Kindesmissbrauchs wird künftig als Verbrechen mit einem Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Bislang sind solche Taten als Vergehen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert. Verbreitung, Besitz und Besitzverschaffung von Kinderpornografie sollen ebenfalls zum Verbrechen hochgestuft werden. Dementsprechend sollen auch dort höhere Strafen drohen.
Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

TOP 14A Elektroschrott: Rückgabe (Umsetzung einer EU-Richtlinie)
Der Bundesrat befürwortete das Gesetz zur Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte.
Grundlage für das Gesetz ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Sie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor. Mit einer Quote von 43,1 Prozent für das Jahr 2018 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke.
Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 01. Januar 2022 in Kraft.

TOP 21 Telekommunikationsrecht: Ausbau (Umsetzung einer EU-Richtlinie)
Der Bundesrat stimmte dem Telekommunikations-Modernisierungsgesetz zu.
Die Gesetzesnovelle umfasst u. a. Anreize für den Ausbau des Glasfasernetzes, den Abbau regulatorischer Hemmnisse sowie den Anspruch auf Internetzugang für Bürger zur Sicherung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Damit das Gesetz wie zum ganz überwiegenden Teil am 1. Dezember 2021 in Kraft treten kann, muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Entschließung ging an die Bundesregierung. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

TOP 88 Arbeitsrecht: Saisonarbeitskräfte
Der Bundesrat billigte eine Ausnahmeregelung zur Beschäftigung von Saisonarbeitern in der Landwirtschaft.
Das Gesetz verlängert die zulässige Dauer kurzfristiger sozialversicherungsfreier Beschäftigung ausnahmsweise auf eine Höchstdauer von vier Monaten oder 102 Arbeitstagen. Die Ausnahmeregel gilt für den Zeitraum vom 01. März bis 31. Oktober 2021.
Das Gesetz wird von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll am Tag danach in Kraft treten, die Regelung für Saisonarbeitsverträge automatisch am 31. Oktober 2021 wieder außer Kraft.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

1.002. Sitzung des Bundesrates

27.03.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 26. März 2021:

TOP 10 Pflegeversicherung
Mecklenburg-Vorpommern kritisiert das im Herbst 2020 vorgestellte Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Pflegereform. Neben der darin vorgesehenen geringen Entlastung der pflegebedürftigen Menschen moniert das Bundesland das schleppende Vorgehen. Für Mecklenburg-Vorpommern zählt die Reform zu den dringendsten sozialpolitischen Aufgaben. Angesichts rasant steigender Kosten in der Pflege dulde diese notwendige und eng durch die Länder zu begleitende Reform keinen weiteren zeitlichen Aufschub.
Ab 19. April 2021 berät der federführende Gesundheitsausschuss über die Landesinitiative. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, kommt der Entschließungsantrag zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

TOP 11 Immobilienregister
Ein Antrag des Landes Berlin zur Einrichtung eines bundesweiten zentralen Immobilienregisters lehnte der Bundesrat ab.

TOP 48 Handwerksordnung
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Entwicklungen im Handwerksrecht in der Handwerksordnung und anderen handwerksrechtlichen Vorschriften nachzuvollziehen (zum Beispiel Einführung der Doppik durch die Kammern, aktuelle Bezeichnung von Gewerben, Erlass von Aus-bildungs- und Meisterprüfungsverordnungen). Außerdem sind durch die Wiedereinführung der Zulassungspflicht für einzelne, zuvor zulassungsfreie Handwerke im Zuge der letzten Änderung der Handwerksordnung weitere Anpassungen erforderlich.
Da die Tarifbindung im Handwerk zurückgehe, soll die Aufgabe der Innungen und ihrer Innungsverbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker als bisher betont und das entsprechende Bewusstsein der Mitglieder und Organe in den Innungen verbessert werden. Dem Rückgang der Tarifbindung soll so entgegengewirkt werden.
Der Bundesrat erhob keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf.

TOP 88 Lobbyregister
Bundesrat billigt das „Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG)“.
Die Lücken des Gesetzes lesen Sie hier lobbycontrol.de.

Die Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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1.001. Sitzung des Bundesrates

06.03.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 05. März 2021:

TOP 1 Identifikationsnummer für Bürger

Nach dem Bundestag stimmte auch der Bundesrat für das Registermodernisierungsgesetz zur Einführung einer individuellen Indentifikationsnummer für Bürger zu.
Die Bürger-Identifikationsnummer dient der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes für Serviceleistungen von Bund und Ländern. Bürgerinnen und Bürger sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl diese bei einer anderen Stelle in der Verwaltung bereits bekannt sind.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag darauf in Kraft treten.

TOP 7 Elektromobilität

Der Bundesrat billigte das kürzlich vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität.
Ziel des Gesetzes ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Wohn- und andere Gebäude sollen mit größeren Parkplätzen ausgestattet werden. So sollen Ladepunkte geschaffen und Elektrofahrzeuge leichter zu Hause, am Arbeitsplatz oder bei alltäglichen Besorgungen aufgeladen werden können.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten.

TOP 15 Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen

Der Bundesrat befürwortete den Antrag des Landes Baden-Württemberg „den Anteil der Zweckbindung der Kompensationszahlungen für Klimaschutzinvestitionen flexibilisieren“ und somit die Ausnahmen der CO2-Bepreisung für Industrie und Unternehmen „anwendungsfreundlich“ zu gestalten.
Die Entschließung lesen Sie hier bundesrat.de.

TOP 49 Steuerhilfen

Der Bundesrat hat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt.
Das Gesetz sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbstständige vor: Kinderbonus und Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie, Höherer Verlustrücktrag.
Die Entschließungen wurden der Bundesregierung zugeleitet. Ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates umsetzt, entscheidet sie – feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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1.000. Sitzung des Bundesrates

13.01.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 12. Januar 2021:

TOP 2 Elterngeld/Elternzeit
Der Bundesrat hat am 12. Februar 2021 einen Gesetzesbeschluss des Bundestags gebilligt, der den Bezug von Elterngeld flexibler gestaltet. Die darin enthaltenen Corona-Sonderregelungen, die sicherstellen sollen, dass Eltern durch die Pandemie keine Nachteile beim Elterngeld- und Partnerschaftsbonusbezug haben, reichen der Länderkammer aber nicht aus.
In einer zusätzlichen Entschließung fordert sie daher die Bundesregierung auf, die nur für 2020 geschaffene Möglichkeit der Verschiebung der Elternzeit systemrelevanter Eltern bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern.
Das Gesetz soll zu großen Teilen am 01. September 2021 in Kraft treten.
Weitere Informationen dazu lesen Sie hier ↗bmfsfj.de.

TOP 11 Zeugenvernehmung (Opferschutz)
Hamburg möchte Opfer schwerer sexueller Gewalt besser vor belastenden Zeugenvernehmungen schützen. Am 12. Februar 2021 stellte das Land dazu einen Gesetzesantrag im Plenum vor. Er wurde zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Rechtsausschuss befasst sich in der folgenden Woche mit dem Hamburger Vorschlag. Sobald er seine Beratungen abgeschlossen hat, wird die Vorlage wieder auf die Plenartagesordnung genommen – dann zur Abstimmung über die Frage, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.

TOP 15 Nahrungsergänzungsmittel
Der Bundesrat setzt sich mit einer Entschließung für mehr Verbraucherschutz beim Thema Nahrungsergänzungsmittel ein: Er drängt darauf, dass die Europäische Kommission die EU Health Claim Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben vollständig umsetzt. Die dafür notwendige Bewertung der gesundheitsbezogenen Aussagen in der so genannten „on hold Liste“ für Botanicals müsse zeitnah erfolgen.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Wann diese sich mit dem Appell des Bundesrates befasst, entscheidet sie selbst – feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

TOP 18 Kinder- und Jugendhilfe
Der Bundesrat hat sich am 12. Februar 2021 ausführlich zu den Plänen der Bundesregierung für eine umfassende Reform der Kinder- und Jugendhilfe geäußert.
Auf über 70 Seiten zeigt der Bundesrat detailliert fachlichen Verbesserungsbedarf auf – beruhend auf Rückmeldungen aus der Praxis.
Die umfangreiche Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat Ende Januar bereits mit seiner ersten Beratung begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes stimmt der Bundesrat dann noch einmal abschließend darüber ab.

TOP 31 Verbraucherschutz
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung, den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbessern, deren Position gegenüber der Wirtschaft zu stärken und so faire Verbraucherverträge zu fördern. Allerdings sieht er den Regierungsentwurf noch nicht als ausreichend an, um dem Verbraucherschutz Rechnung zu tragen – hierfür seien noch weitere Schritte notwendig. In seiner Stellungnahme vom 12. Februar 2021 macht er dazu mehrere Vorschläge, u. a. zur Bestätigungslösung als Schutz vor telefonisch Verträgen, bei Verträgen mit langen Laufzeiten, zu kürzeren Kündigungsfristen, zum Schutz vor unerlaubter Telefonwerbung.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes in 2./3. Lesung befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Die komplette Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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998. Sitzung des Bundesrates

19.12.2020/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 18. Dezember 2020:

TOP 4 Gesundheit und Pflege
Der Bundesrat billigte das zuvor vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Verbesserung von Gesundheitsversorgung und Pflege.
Das Gesetz sieht die Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der vollstationären Altenpflege vor. Die Mittel hierfür kommen aus der Pflegeversicherung und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Außerdem erhalten Krankenhäuser mehr Stellen für Hebammen. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Eine bisher befristete Regelung, nach der im Rahmen der Pflegebegutachtung empfohlene Hilfsmittel automatisch – auch ohne ärztliche Verordnung – als beantragt galten, soll ab dem kommenden Jahr auf Dauer gelten.
Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz zu großen Teilen am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

TOP 18 Wohnraum
Der Bundesrat begrüßt die Pläne der Bundesregierung zur Mobilisierung von Bauland.
Die Bundesregierung will mit ihrem Entwurf die Beschlüsse der Baulandkommission umsetzen und die Voraussetzungen für mehr bezahlbaren Wohnraum verbessern. Kommunen sollen künftig brachliegende Flächen leichter für Wohnungsbau nutzbar machen, indem sie zum Beispiel ihre Vorkaufsrechte stärker ausüben – vor allem in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Dort sollen sie auch leichter ein so genanntes Baugebot anordnen dürfen, um Baulücken durch neue Wohneinheiten zu schließen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen Kommunen befristet bis zum 31. Dezember 2025 die Umwandlung bestehender Miet- in Eigentumswohnungen untersagen dürfen, um Mieterinnen und Mieter zu schützen. Bisher ist dies nur in Milieuschutzgebieten möglich.
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt – ihren Entwurf hatte sie dort schon am 30. November 2020 eingebracht. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

TOP 21 Mindestlöhne in der EU
Der Bundesrat hat den Richtlinienvorschlag, einen EU-weiten Rahmen für die Festlegung von Mindestlöhnen auf einem angemessenen Niveau zu schaffen, zur Kenntnis genommen.
Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen soll sichergestellt werden, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU durch angemessene Mindestlöhne geschützt werden. Dazu sollen die Mitgliedstaaten mit gesetzlichen Mindestlöhnen – nach Vorstellungen der Kommission – die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit anhand stabiler und klar definierter Kriterien die Angemessenheit der Mindestlöhne gefördert und dem Ziel angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen, des sozialen Zusammenhalts und der Aufwärtskonvergenz entsprochen werden kann (Artikel 5). Dabei sollen mindestens die folgenden vier Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit gesetzlicher Mindestlöhne berücksichtigt werden:

  1. Kaufkraft der gesetzlichen Mindestlöhne,
  2. Niveau und Verteilung der Bruttolöhne,
  3. Wachstumsrate der Bruttolöhne,
  4. Entwicklung der Arbeitsproduktivität.

Die vollständige Tagesordnung lesen Sie hier bundesrat.de.

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