09.10.2021/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin
Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 08. Oktober 2021:
TOP 7: Geldwäsche
Der Bundesrat lehnte einen Antrag Berlins zur Schließung von Schlupflöchern bei Immobiliengeschäften ab. Nach Ansicht von Berlin müssen Personen, die Gelder durch beurkundungspflichtige Geschäfte waschen wollen, nach aktueller Rechtslage keinerlei Entdeckung befürchten, da weder die Notarinnen oder Notare noch die Aufsicht auch bei einem bestehenden Verdacht auf Geldwäsche diesen Fall melden darf.
TOP 16: Sozialleistungen
Der Bundesrat stimmte für die Anhebung der Regelsätze. Ab Januar 2022 erhalten alleinstehende Erwachsene 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich auf 311 bzw. 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz auf 285 Euro. Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beträgt im ersten Schulhalbjahr 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr 52 Euro.
Die Verordnung soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten.
TOP 22: Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Der Bundesrat befürwortete den neuen Bußgeldkatalog. Die Verordnung kann nun von der Bundesregierung im Bundegesetzblatt verkündet werden und drei Wochen später in Kraft treten.
Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (Kenntnisnahme)
TOP a: Subventionsbericht der Bundesregierung für die Jahre 2019 bis 2022