Rente in Deutschland: Armutsgefährdung – ein Produkt regierender Parteien

24.10.2017/EG aus dem Arbeitnehmerblog ‘blog.arbeit-wirtschaft.at‘ der Bundesarbeitskammer, Wien

Florian Blank, Politikwissenschaftler, und Erik Türk, Ökonom, über die Pensionssysteme in Österreich und Deutschland / Geringfügige Beschäftigung in der Altersgruppe 65 Jahre und älter ist in den vergangenen vier Jahren um 21,7 Prozent gestiegen

„Bei einem Einkommen in der Höhe des Durchschnittseinkommens über das gesamte Erwerbsleben betrachtet sind demzufolge in Deutschland aktuell rund 41 Beitragsjahre erforderlich, um eine Pension in Höhe der Armutsgefährdungsgrenze zu erreichen. Liegt das Einkommen bei 75 % des Durchschnittseinkommens, dann steigt der Wert auf rund 54 Jahre. Geht man von 45 Beitragsjahren aus, dann braucht es aktuell ein Einkommen in der Höhe von zumindest 90 % des Durchschnittseinkommens, bei 35 Beitragsjahren von rund 116 %.

Nach den bereits umgesetzten Absenkungen des Pensionsniveaus ist es in Deutschland schon heute selbst bei durchschnittlichem Einkommen schwierig, eine Pension über der Armutsgefährdungsgrenze zu erreichen.“ ↗blog.arbeit-wirtschaft.at

Zum Thema

Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in der Altersgruppe 65 Jahre und älter ist in den vergangenen vier Jahren (März 2013 bis März 2017) von 838.065 um 21,7 Prozent auf 1.020.013 gestiegen.

„Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als „Minijob“ bezeichnet.
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.“ ↗statistik.arbeitsagentur.de