13.07.2018/EG aus dem VÖLKERRECHTSBLOG, Berlin
Wouter Vandenhole, Rechtswissenschaftler, mit einem Plädoyer für eine von der herrschenden Lehre abweichende Lehre
Im Zuge der Entkolonialisierungswelle nach dem Zweiten Weltkrieg entstand eine Rechts- und Entwicklungspraxis (L&D) sowie eine akademische Auslegung, hin zu einer überwiegend ökonomischen Orientierung.
Nach einer Untersuchung durch David M. Trubek und Alvaro Santos lassen sich drei Denkrichtungen über die Rolle des Rechts identifizieren:
- das Recht als Instrument des Staates,
- das Recht als Instrument des Marktes und
- das Recht als Regulator des Marktes.
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