08.05.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin
Vor zwei Jahren wurde das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz geändert / Bilanz: Im April 2019 wurden in 17 Branchen Tarifverträge mit einer Höchstüberlassungsdauer von mehr als 18 Monate registriert
Das am 01. April 2017 in Kraft getretene und überarbeitete Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sollte die Überlassungsdauer auf maximal 18 Monate begrenzen. Mit Stand vom April 2019 sind im Tarifregister des Bundes 109 Tarifverträge registriert, in denen die Höchstüberlassungsdauer auf mehr als 18 Monate ausgeweitet wurde. In den genannten 17 Branchen werden Zeiträume der Überlassungshöchstdauer von 24 bis 120 Monate angegeben. ↗bundestag.de (siehe Tabelle Seite 8)
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