Kunstgegenstände und Kulturgüter zwischen Anspruch und Recht

11.09.2019/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

Familie Hohenzollern fordert die Rückgabe beweglicher Gegenstände, darunter sind auch Nationale Kulturgüter

Die Bundesregierung führt seit dem Jahr 2014, zusammen mit den Ländern Berlin und Brandenburg als Träger der betroffenen Einrichtungen (Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Stiftung Deutsches Historisches Museum), Gespräche mit der Familie Hohenzollern um die Rückgabe beweglicher Gegenstände.
„Dabei handelt es sich vor allem um Objekte aus den folgenden historischen Sammlungszusammen-hängen: Inventar des ehemaligen Schlosses Monbijou, Bestände der Hausbibliothek, Bestände des Hausarchivs, Kunstwerke und Ausstattungsgegenstände aller Gattungen aus Liegenschaften, die 1926 nach dem Vermögenssauseinandersetzungsvertrag der Familie Hohenzollern verblieben waren (beispielsweise Schloss Rheinsberg, Schloss Cecilienhof, Niederländisches Palais, Kaiser Wilhelm Palais) sowie Kunstwerke der sogenannten 19er Liste.“ bundestag.de

Zum Thema

„Die deutsche Kolonialvergangenheit ist auch heute noch lebendig. Sie verbirgt sich unter anderem hinter Straßen- und Firmennamen in deutschen Städten. Auch Raubkunst in deutschen Museen erinnert daran.“ ↗br.de

Artefakt oder Erbe? Kolonialsammlungen in westlichen Museen aus der Perspektive des internationalen (Menschenrechts-)Rechts: Die Rückgabe von Schätzen, die während der Ära des europäischen Imperialismus von indigenen Gemeinschaften genommen wurden, ist ein umstrittenes Thema. Eine gemeinsame Antwort ist: „Es war damals legal“ und somit keine Rechtsfrage. ↗voelkerrechtsblog.org

UBS Art Market Report 2019: Weltweite Kunstverkäufe erreichten 2018 schätzungsweise 67,4 Milliarden US-Dollar (+ 6 % gegenüber 2017). Verkäufe von Kunsthandwerk und Antiquitäten erreichten auf öffentlichen Auktionen 29,1 Milliarden US-Dollar (+ 30 % ggü. 2016). ↗ubs.com