Korruptionsbekämpfung: Unternehmen bleiben in Deutschland auffällig verschont

29.06.2018/EG aus der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Paris

OECD fordert von der Bundesregierung konsequentere Rechtsdurchsetzung gegen Unternehmen

Seit 1999 wurden 328 Einzelpersonen und 18 Unternehmen in Fällen von Auslandskorruption strafrechtlich verfolgt und mit Haft- oder Geldstrafen belegt. Wie jedoch ein neuer Bericht der OECD-Arbeitsgruppe für Korruptionsbekämpfung darlegt, bestehen angesichts des geringen Anteils von nur einem Viertel der abgeurteilten Fälle von Auslandskorruption Bedenken, dass gegen Unternehmen nicht entschieden genug vorgegangen wird.

Den Korruptionsbericht der OECD lesen Sie hier oecd.org.