23.12.2024/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin / Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf
Selektive Auflistung gesetzlicher Neuregelungen, die zum Jahreswechsel in Kraft treten:
- Ermäßigter Steuersatz: Für den innergemeinschaftlichen Erwerb sowie die Lieferung von Kunstgegenständen wird Steuersatz von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt.
- 70 %: Die Stromumlagen steigen um 1,3 Cent auf 3,15 Cent pro Kilowattstunde.
- Der Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen steigt um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent.
- 27 %: Die Gasnetzentgelte steigen für Gaskunden mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 Kilowattstunden um etwa 27 Prozent bzw. 80 Euro pro Jahr.
- 20 %: Die Prämien für Kraftfahrzeugversicherungen steigen um bis zu etwa 20 Prozent.
- 18 %: Deutschlandticket für den Nah- und Regionalverkehr steigt um 9 Euro auf 58 Euro.
- 15 %: Das Wohngeld steigt um 15 Prozent bzw. 30 Euro pro Monat.
- 11,8 %: Der Preis für den Standardbrief steigt um 0,10 Euro auf 0,95 Euro. Brief- und Paketversand werden teurer.
- 4,5 %: Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung werden um 4,5 Prozent angehoben.
- 3,2 %: Der Mindestlohn erhöht sich um 40 Cent auf 12,81 Euro.
- 2,0 %: Das Kindergeld wird um monatlich 5 Euro auf 255 Euro pro Kind angehoben.
- Beitrag zur Pflegeversicherung erhöht sich um 0,2 Prozent auf 3,6 Prozent. Für Kinderlose ist der Beitrag höher, für Familien mit Kindern geringer.
- Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich.
- Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 6.150 Euro monatlich bzw. 73.800 Euro jährlich.
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich auf monatlich 8.050 Euro bzw. 96.600 Euro jährlich.
- Beitragsbemessungsgrenze in der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich auf 9.900 Euro monatlich bzw. 118.800 Euro jährlich.
Ergänzende Informationen und weitere Neuregelungen lesen Sie hier und hier.