1.050 Sitzung des Bundesrates

21.12.2024/EG
Quelle: Bundesrat, Berlin

Ausgewählte Beschlüsse der Länderkammer vom 20. Dezember 2024:

TOP 52A: Grundgesetzänderung bezüglich Bundesverfassungsgericht (GG Artikel 93 und 94)
Der Bundesrat stimmte der Grundgesetzänderung, mit der die Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes gestärkt werden soll, zu.
Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden 2/3-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden.
Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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TOP 55: Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs
Der Bundesrat stimmte dem Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) zu.
Das Gesetz soll sicherstellen, dass die Steuerlast nicht allein durch die Inflation ansteige und so zu Belastungen führe, ohne dass sich die Leistungsfähigkeit erhöht habe. Dazu gehören beispielsweise: die Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro (2026: 12.348 Euro), die Anhebung des Kinderfreibetrages auf 9.600 Euro (2026: 9.756 Euro), die Anhebung des Kindergeldes auf 255 Euro (2026: 259 Euro) sowie die Verschiebung der Eckwerte des Einkommenssteuertarifs um 2,6 Prozent (2026: 2,0 Prozent).
Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden und tritt teils zum 01. Januar 2025, teils zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Den Gesetzentwurf lesen Sie hier.

TOP 31: Pflegebeitrag 2025
Der Bundesrat stimmte für die Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025.
Mit der Verordnung hebt die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 01. Januar 2025 um 0,2 Punkte an. Er liegt dann bei 3,6 Prozent. Die höheren Beiträge sollen Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro generieren.
Die Verordnung kann nun zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
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