13.03.2018/EG
Deutschland leistet Entwicklungshilfe – mit Steuergeldern – und genehmigt Waffenlieferungen von Rüstungskonzernen für dieselben Länder
Deutschland leistete im Jahr 2016 Entwicklungshilfe (inkl. Kredite) und genehmigte Rüstungsexporte u. a. für folgende Länder:
- Ägypten: 163,2 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 400 Mio. Euro Rüstungsgüter
- Algerien: 7,9 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 1,4 Mrd. Euro Rüstungsgüter
- Irak: 330,5 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 10,9 Mio. Euro Rüstungsgüter
- Indien: 559,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 104,7 Mio. Euro Rüstungsgüter
- Pakistan: 122,1 Mio. Euro Entwicklungshilfe / 23,6 Mio. Euro Rüstungsgüter
Ergänzende Daten aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bzw. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lesen Sie hier ↗bundestag.de und hier ↗bmwi.de.
Bei der Vergabe öffentlicher Entwicklungsleistungen (ODA – Official Development Assistance) bewertet die Bundesregierung beispielsweise die entwicklungspolitische Notwendigkeit der Zusammenarbeit (ökonomische, soziale, ökologische und politische Situation im Kooperationsland, Armuts- und Klimarelevanz) sowie die besonderen deutschen Interessen, wie der Schutz globaler öffentlicher Güter, Umsetzung der Agenda 2030, Fluchtursachenbekämpfung, Beschäftigungsförderung und Krisenprävention.