Abgasmanipulation: Verbraucherschutz bleibt mangelhaft

23.06.2020/EG
Quelle: Verfassungsblog, Berlin

Maximilian Steinbeis, Chefredakteur des Verfassungsblog, über den ‘Klageweg‘ der VW-Besitzer

„Ist die deutsche Justiz nicht unabhängig genug, um über den VW-Skandal zu urteilen? Diese Frage hat das Landgericht Erfurt soeben dem Europäischen Gerichtshof zur Klärung vorgelegt (Beschluss vom 15.6.2020, Az. 8 O 1045/18). (…). Ende Mai hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass das Vorgehen der Dieselhersteller als sittenwidrige Schädigung einen Ersatzanspruch aus § 826 BGB begründet. Allerdings müssen sich die Käufer anrechnen lassen, dass sie all die Jahre mit ihren Autos herumfahren konnten. Dies hält der RiLG Martin Borowsky für europarechtswidrig: (…). Als zweite Vorlagefrage verlangt der Erfurter Richter aus Luxemburg nach Klärung, ob „es sich bei dem vorlegenden Gericht um ein unabhängiges und unparteiisches Gericht im Sinne von Art. 267 AEUV in Verbindung mit Art. 19 Abs. 1 S. 3 EUV sowie Art. 47 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ handle. …“ verfassungsblog.de