Wenn der Lohn in die Armut führt

26.06.2018/EG

Oktober 2017: 1,08 Mio. Arbeitnehmer waren – offiziell – auf Sozialhilfe angewiesen / Zahl der Anspruchsberechtigten ist deutlich höher / Mindestlohn wird ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro erhöht

Nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es sechs Studien, die sich mit der Nicht-Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II befassen. Danach liegen die Quoten für nicht in Anspruch genomme ALG-II-Leistungen zwischen 34 und 63 Prozent. bundestag.de

Heute hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro (+ 4,0 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro (+ 1,7 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft. mindestlohn-kommission.de

Der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ist seit 01.01.2017 in Kraft. Für das Jahr 2018 fand keine Anpassung statt.