26.06.2018/EG
Oktober 2017: 1,08 Mio. Arbeitnehmer waren – offiziell – auf Sozialhilfe angewiesen / Zahl der Anspruchsberechtigten ist deutlich höher / Mindestlohn wird ab 01.01.2019 auf 9,19 Euro und ab 01.01.2020 auf 9,35 Euro erhöht
Nach Auswertungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gibt es sechs Studien, die sich mit der Nicht-Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II befassen. Danach liegen die Quoten für nicht in Anspruch genomme ALG-II-Leistungen zwischen 34 und 63 Prozent. ↗bundestag.de
Heute hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro (+ 4,0 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro (+ 1,7 %) brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft. ↗mindestlohn-kommission.de
Der aktuelle Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde ist seit 01.01.2017 in Kraft. Für das Jahr 2018 fand keine Anpassung statt.