Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland

18.02.2021/EG
Quelle: Europäische Kommission, Brüssel

Deutschland kommt seit Jahren diversen Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nach

Naturschutz: Habitat-Richtlinie
Die Kommission hat Deutschland wegen Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagt.
Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland für rund 15 % seiner Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung noch immer keine Erhaltungsmaßnahmen vorgeschrieben. ec.europa.eu

Finanzdienstleistungen: Geldwäsche-Richtlinie
Die Kommission hat ein Aufforderungsschreiben an Deutschland gerichtet, weil Deutschland die 4. Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (4. Geldwäsche-Richtlinie) nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat. Die Umsetzungsfrist für 4. Geldwäscherichtlinie lief am 27. Juni 2017 ab. Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist von zentraler Bedeutung für die Gewährleistung von Finanzstabilität und -sicherheit in Europa.

Justiz: Europäischer Haftbefehl
Die Kommission richtet ein Aufforderungsschreiben an Deutschland, weil Deutschland den Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl (2002/584/JI) nicht vollständig und/oder nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt haben. Der Europäische Haftbefehl sieht vereinfachte grenzüberschreitende justizielle Übergabeverfahren vor: Erlässt ein Richter eines Mitgliedstaats einen Haftbefehl zur Festnahme und Inhaftierung eines Verdächtigen, der eine schwere Straftat begangen hat, so gilt dieser Haftbefehl im gesamten Hoheitsgebiet der EU. Der Haftbefehl ist am 1. Januar 2004 an die Stelle der langwierigen Auslieferungsverfahren zwischen den EU-Mitgliedstaaten getreten.