Schlagwort: Steuer

  • Cum/Ex: 23 abgeschlossene Verfahren spülen 436 Mio. Euro in die Staatskasse

    27.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Cum/Ex: 23 von bisher 259 bekannten Verfahren abgeschlossen

    „Der Bundesregierung sind 259 Fallkomplexe bekannt, die von den zuständigen Behörden des Bundes und der Länder im Zusammenhang mit Cum/Ex Gestaltungen bearbeitet werden, in 35 Fallkomplexen sind Strafverfahren eingeleitet. 23 Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung rechtskräftig abgeschlossen, jeweils mit positivem Ausgang für die Finanzverwaltung. Die Gesamtsumme aus diesen Verfahren beträgt 436 Mio. Euro. Die restlichen Fallkomplexe sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch in Bearbeitung, in diesem Rahmen wird auch die Verjährung geprüft. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass Fallgestaltungen im Hinblick auf die Verjährung von vorneherein nicht aufgegriffen wurden. In einem Fall wurde durch eine Straf- und Bußgeldsachenstelle von einer Verfahrenseinleitung abgesehen, da Strafverfolgungsverjährung eingetreten war.

    Cum/Cum-Gestaltungen werden hauptsächlich durch die Finanzbehörden der Länder geprüft. Auf Grundlage des BMF-Schreibens vom 17. Juli 2017 werden Prüfungsanfragen durch die Länder gestellt, deren Auswertung noch nicht abgeschlossen ist. Von Seiten der Länder kann noch keine Rückmeldung zum Stand einzelner Verfahren erfolgen.“ bundestag.de (Seite 6)

    Zum Thema

    „Die potentiellen Steuerausfälle, die in der Bundesrepublik Deutschland durch Cum/Cum-Geschäfte in den Jahren 2001 bis 2016 aufgelaufen sein könnten, bewegen sich zwischen 49,2 Milliarden Euro und rund 82 Milliarden Euro.“ spengel.bwl.uni-mannheim.de

  • EM2024/UEFA: Steuererlass garantiert

    13.10.2017/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Bewerbung um die Fußball-Europameisterschaft 2024: Bundesregierung garantiert UEFA umfassende Steuerbefreiungen

    Der Deutsche Fußball-Bund e. V. (DFB) reichte im März 2017 seine offizielle Interessensbekundung für die Austragung der Fußball-EM der Männer im Jahr 2024 bei der Union der europäischen Fußballverbände (UEFA) ein. Die von der UEFA geforderten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 27. April 2018 eingereicht werden. Die Unterlagen beinhalten auch zahlreiche Garantien in Form von Verträgen (Competent Authorities). Diese Garantien umfassen unter anderem die Steuerbefreiungen von jeder Art direkter Steuern für Unternehmen und Individuen wie Einkommen-, Kapitalertrag- und Körperschaftssteuer.

    In diesem Zusammenhang merkt die Bundesregierung an: „Die Einkommensteuer kann durch die obersten Finanzbehörden der Länder mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festgesetzt werden, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Ein besonderes öffentliches Interesse besteht an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet.“ bundestag.de

    § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (EstG):

    „Die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die Einkommensteuer bei beschränkt Steuerpflichtigen ganz oder zum Teil erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse liegt; ein besonderes öffentliches Interesse besteht

    • 1. an der inländischen Veranstaltung international bedeutsamer kultureller und sportlicher Ereignisse, um deren Ausrichtung ein internationaler Wettbewerb stattfindet, oder
    • 2. am inländischen Auftritt einer ausländischen Kulturvereinigung, wenn ihr Auftritt wesentlich aus öffentlichen Mitteln gefördert wird.“
  • Billigflieger: Auf Kosten anderer

    11.10.2017/EG aus dem Medium Blätter für deutsche und internationale Politik, Berlin

    Anne Britt Arps, Redakteurin, über das billige Fliegen auf Kosten der Beschäftigten, der Umwelt und Sicherheit

    „Um Arbeitskosten einzusparen, betreiben Billigairlines wie Ryanair ein regelrechtes Sozialdumping: Sie nutzen die unterschiedlichen Steuer-, Sozial- und Arbeitsgesetze der EU-Mitgliedstaaten gezielt zu ihren Gunsten aus. Durch komplizierte Vertragskonstruktionen umgeht Ryanair so nicht nur den Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben seiner Mitarbeiter, sondern auch das Arbeitsrecht der Länder, in denen die Crews eingesetzt sind. So beschäftigt das Unternehmen einen Großteil seiner 3500 Piloten nicht selbst, sondern über eine irische Leiharbeitsfirma. Doch auch diese stellt die Piloten nicht an, sondern…“ blaetter.de

  • EU-Kommission fordert …

    05.10.2017/EG aus der Europäischen Kommission, Brüssel/Berlin

    von Deutschland die Umsetzung von EU-Regeln, von Irland eine 13-Mrd.-Euro-Rückforderung von Apple und von Luxemburg eine 250-Mio.-Euro-Rückforderung von Amazon

    Die Europäische Kommission hat Deutschland am Mittwoch (04.) im Rahmen ihres monatlichen Pakets der Vertragsverletzungsverfahren zur Umsetzung von EU-Regeln in zwei Bereichen aufgefordert. Zum einen geht es um die mangelnde Einhaltung der Bestimmungen zur Bekämpfung von Umweltlärm. Im zweiten Fall appelliert die Kommission an Deutschland, das deutsche Mehrwertsteuer-Erstattungssystem an EU-Recht anzupassen. ↗ec.europa.eu

    Irland hat von Apple die 13 Mrd. Euro an unrechtmäßigen staatlichen Beihilfen immer noch nicht zurückgefordert. Deshalb hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) bekanntgegeben, dass sie das Land an den Europäischen Gerichtshof verweist. ec.europa.eu

    Luxemburg hat Amazon unzulässige Steuervergünstigungen von rund 250 Mio. Euro gewährt. Das hat die EU-Kommission heute (Mittwoch) in Brüssel bekanntgegeben. Das ist nach den EU-Beihilfevorschriften verboten, weil Amazon dadurch wesentlich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Die unzulässigen Beihilfen muss Luxemburg nun von dem Unternehmen zurückfordern. ec.europa.eu

  • Immobiliengeschäfte für Privilegierte

    04.10.2017/EG aus der BERLINER ZEITUNG, Berlin

    Sony Center Berlin wechselt für 1,1 Mrd. Euro den Besitzer – von der Grunderwerbsteuer befreit

    „Für 1,1 Milliarden Euro wechselt das Sony Center am Potsdamer Platz den Besitzer. Der südkoreanische Staatsfonds NPS, der das Center erst im Jahr 2010 für rund 570 Millionen Euro von Sony erworben hatte, verkauft den Komplex damit sieben Jahre später für fast den doppelten Preis. (…) Die schlechte Nachricht für Berlin: Die Transaktion läuft als sogenannter Share Deal ab, also als ein geteiltes Geschäft, bei dem …“ ↗berliner-zeitung.de

    Zum Thema

    Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

    Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde am 21.06.2017 im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

    Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro erwirbt, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de