Schlagwort: Steuer

  • EZB-Staatsanleihekaufprogramm ist kompetenzwidrig

    05.05.2020/EG
    Quelle: Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

    Bundesverfassungsgericht moniert die getroffenen Maßnahmen zum Staatsanleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank (EZB) sowie die unterlassenen Gegenmaßnahmen der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages

    „Danach haben Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG verletzt, indem sie es unterlassen haben, dagegen vorzugehen, dass die Europäische Zentralbank (EZB) in den für die Einführung und Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüssen weder geprüft noch dargelegt hat, dass die hierbei getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig sind. Dem steht das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 11. Dezember 2018 nicht entgegen, da es im Hinblick auf die Kontrolle der Verhältnismäßigkeit der zur Durchführung des PSPP erlassenen Beschlüsse schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und damit ebenfalls ultra vires ergangen ist. Einen Verstoß gegen das Verbot der monetären Haushaltsfinanzierung konnte der Senat dagegen nicht feststellen. Aktuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen der Europäischen Union oder der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise sind nicht Gegenstand der Entscheidung.“

    Das Urteil lesen Sie hier ↗bundesverfassungsgericht.de.

    Ergänzung am 06.05.2020:

    Miguel Poiares Maduro, Rechtswissenschaftler an der School of Transnational Governance am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Maduro war 2013 bis 2015 stellvertretender Minister des Ministerpräsidenten und Minister für Regionalentwicklung in Portugal und von 2003-2009 Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof:

    „Die Entscheidung ist auch im Hinblick auf den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts und das Verhältnis zwischen nationalen Verfassungsgerichten und Obersten Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof von großer Bedeutung. Sie kann anderen Gerichten und auch nationalen Regierungen die Türen für eine offene Revolte öffnen. Dies wird insbesondere in euroskeptischen Ländern der Fall sein, die derzeit in rechtliche und politische Kämpfe um die Rechtsstaatlichkeit mit der Europäischen Union verwickelt sind.“ ↗verfassungsblog.de

  • Beteiligungen von „BlackRock“

    27.04.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    BlackRock, US-Vermögensverwaltungsunternehmen, hält hohe Beteiligungen an deutschen Wohnungsbaugesellschaften / Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und „Friedrich Merz in Wahrnehmung von Funktionen für BlackRock“ gab es zuletzt am 20. März 2020

    Der US-Finanzkonzern BlackRock, mit Sitz in New York, verwaltet Vermögen in Höhe von 7,4 Billionen US-Dollar (Stand: 31.12.2019). Der Vermögensverwalter ist nach Angaben der Bundesregierung an 57 namhaften deutschen Aktiengesellschaften beteiligt. Darunter sind Beteiligungen an der Deutsche Wohnen mit 10,58 Prozent, der LEG Immobilien mit 7,7 Prozent, der Vonovia mit 7,62 Prozent und an der TAG Immobilien mit 6,26 Prozent. ↗bundestag.de

    Zum Thema

    Den BlackRock Jahresbericht 2019 lesen Sie hier ↗blackrock.com.

    Eine Reportage über BlackRock sehen Sie hier ↗arte.tv.

  • Rekorde bei ‘Investitionen‘ in Tötungs- und Zerstörungsprodukte

    27.04.2020/EG
    Quelle: Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), Solna

    SIPRI schätzt weltweite Militärausgaben für 2019 auf 1,9 Billionen US-Dollar / Militärausgaben Deutschlands stiegen 2019 um 10 Prozent auf 49,3 Milliarden US-Dollar

    Die Länder mit den höchsten Militärausgaben im Jahr 2019 waren die Vereinigten Staaten (732 Mrd. USD), China (261 Mrd. USD), Indien (71,1 Mrd. USD), Russland (65,1 Mrd. USD), Saudi-Arabien (61,9 Mrd. USD), Frankreich (50,1 Mrd. USD) und Deutschland (49,3 Mrd. USD).

    Von den 29 Mitgliedsländern in der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO/seit März 2020 ist Nordmazedonien das 30. Mitgliedsland) tätigten die USA, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Kanada zusammen 929 Milliarden US-Dollar bzw. 48 Prozent der weltweiten Militärausgaben.

    SIPRIs Schätzung der deutschen Militärausgaben im Jahr 2019 liegt um 3,3 Milliarden Dollar unter den „Verteidigungsausgaben“, die Deutschland der NATO für dieses Jahr gemeldet hat. Dies erklärt sich aus der Tatsache, dass der SIPRI-Gesamtbetrag nur die Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung sowie kleinere Ausgaben für militärische Aktivitäten anderer Ministerien enthält. In den „Verteidigungsausgaben“ für die NATO umfasst Deutschland auch Ausgaben für nichtmilitärische Bemühungen zur Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit, wie humanitäre Hilfe und Entwicklungshilfe im Zusammenhang mit Krisen sowie friedensschaffende und konfliktlösende Maßnahmen. Die genauen Einzelheiten der deutschen Vorlage an die NATO sind jedoch vertraulich, und es ist daher unmöglich zu beurteilen, wie viel der 3,3 Milliarden US-Dollar auf diese nichtmilitärischen Aktivitäten entfallen und ob sie andere nicht identifizierte militärische Aktivitäten umfassen, die nicht im SIPRI-Gesamtbetrag enthalten sind.

    Das Datenblatt lesen Sie hier ↗sipri.org.

    Zum Thema

    Die aktuellen Aktivitäten der Bundeswehr lesen Sie hier ↗bundeswehr.de.

  • Geldvermögen privater Haushalte erreicht 6,46 Billionen Euro

    20.01.2020/EG
    Quelle: Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

    Steigerung des Geldvermögens der privaten Haushalte in Deutschland Ende 2019 um 7,2 Prozent, gegenüber 2018, auf 6.458,4 Milliarden Euro bzw. 77.600 Euro je Einwohner

    Wie die Deutsche Bundesbank mitteilt, summierte sich das Geldvermögen (Bargeld, Einlagen, Schuldverschreibungen, Aktien, Anteilsrechte, Investmentfonds, Versicherung, Alterssicherung, Finanzderivate, Mitarbeiteraktienoptionen, Kredite und sonstige Forderungen) der privaten Haushalte* in Deutschland, zum Jahresende 2019, auf 6.458,4 Milliarden Euro. Damit übertraf es den Vorjahreswert um 435,2 Milliarden Euro bzw. 7,2 Prozent. ↗bundesbank.de

    *Private Haushalte sind Einzelpersonen oder mehrere Personen umfassende Lebensgemeinschaften, die als selbstständige Wirtschaftseinheiten in erster Linie als Anbieter von Arbeitskraft und als Konsumenten in Erscheinung treten. Zum Sektor der privaten Haushalte zählen auch die privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (Gewerkschaften, Kirchen, Parteien, Verbände, Vereine und Ähnliche).

    Zum Thema

    Das Sachvermögen (Immobilien, Ausrüstung, Nutztiere, Nutzpflanzungen, geistiges Eigentum) der privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck wird von der Deutschen Bundesbank, zum Jahresende 2018, mit 8.655 Milliarden Euro erfasst. ↗bundesbank.de (Seite 11)

    Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Vermögensbefragung 2017:
    „Wie ungleich die Verteilung ist, lässt sich demnach auch am Anteil des Vermögens ablesen, das den oberen 10 % der Nettovermögensverteilung gehört. Diese Gruppe nannte in Deutschland im Jahr 2017 etwa 55 % des gesamten Nettovermögens ihr Eigen.“ ↗bundesbank.de (Seite 16)

    Einkommens- und Verbrauchsstichprobe / Geld- und Immobilienvermögen sowie Schulden privater Haushalte siehe ↗destatis.de.

  • Ein Nullsteuersatz wäre nicht das Ende

    17.03.2020/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, München

    Ökonomenpanel von ifo und FAZ befürworten Senkung des Körperschaftssteuersatzes

    „Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF hat sich für eine Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit ausgesprochen. Auslöser war möglicherweise ein Blick in die USA, wo die tarifliche Belastung deutlich gesenkt wurde. Sie liegt dort mittlerweile bei knapp 26%. Konkret soll der Körperschaftsteuersatz in Deutschland von derzeit 15% auf 10% reduziert werden. Damit sinkt die Steuerbelastung auf Unternehmensgewinne von 30% auf 25%.“ ↗ifo.de

    Zum Thema

    Blog „Steuermythen“ zur Unternehmensbesteuerung in Deutschland
    Fakt 3: „Trumps Unternehmenssteuersenkung hatte bisher keine messbaren positiven Effekte auf Investitionen, Wachstum oder Löhne.“ ↗steuermythen.de

    Paul Kirchhof, (Steuer-)Rechtswissenschaftler, am 09.05.2002: „Auch der oft geforderte „Steuerwettbewerb“ würde den Blickwinkel verkürzen, nähme er nicht auch die durch Steuerzahlung ermöglichten Staatsleistungen zur Kenntnis. (…). Sollte dieser Wettbewerb dagegen eine Konkurrenz um die niedrigste Steuerbelastung meinen, wäre dieses auch ein Wettstreit um verminderte Sicherheit, niedrigere Bildungs- und Gesundheitsstandards, verringerte Kultur- und Verfassungsstaatlichkeit. Hat dieser Steuersenkungswettbewerb sein Idealziel einer Nullsteuerbelastung erreicht, ist der Staat tot.“ ↗zeit.de