Schlagwort: Steuer

  • Cum/Cum und Cum/Ex: Steuerbetrug weiterhin möglich!

    08.10.2020/EG
    Quelle: Bundesrechnungshof, Bonn

    Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, fordert Bundesregierung zur Schließung der Gesetzeslücke auf

    „Dem deutschen Gesetzgeber ist es bislang nicht gelungen, die „Cum/Fake“-Lücke zu schließen und weiteren Missbrauch bei der Erstattung von Dividendensteuern zu verhindern. Im Ergebnis profitieren unberechtigte institutionelle Anleger rechtswidrig davon, dass berechtigte Anleger (in der Regel Kleinanleger) aus Unkenntnis oder wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen. Diese Erstattungsbeträge stehen daher eigentlich dem deutschen Steuerzahler zu.
    Bei „Cum/Fake-Geschäften“ bedienen sich unberechtigte (institutionelle) Anleger am US-amerikanischen Kapitalmarkt gehandelter vorläufiger Hinterlegungsscheine auf deutsche Aktien (sog. Pre-Release-ADR). Sie fordern rechtswidrig eine Steuerbescheinigung ein und stellen einen Antrag auf Steuererstattung beim Bundeszentralamt für Steuern, ohne wirtschaftlich Eigentümer der Aktien zu sein. Dabei nutzen sie Erstattungsansprüche, die berechtigte Anleger aus unterschiedlichsten Gründen nicht geltend gemacht haben.
    Schwerwiegende Schwächen im deutschen Erstattungsverfahren der Kapitalertragsteuer begünstigen diese Praxis. Das Verfahren lässt keine exakte und eindeutige Zuordnung einer abgeführten Kapitalertragsteuer zu einem berechtigten Anleger zu. Diese systembedingte Anonymität begünstigt Gestaltungen wie „Cum/Fake-Geschäfte“…“ ↗bundesrechnungshof.de

    Zum Thema

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?“ vom 11.09.2020 ↗zweitlese.de.

    Lesen Sie dazu unseren Artikel „Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit“ vom 27.07.2020 ↗zweitlese.de.

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)

  • Cum/Ex- und Cum/Cum-Geschäfte immer noch möglich?

    11.09.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Öffentliche Anhörung des Finanzausschusses: 55 Milliarden Euro geschätzte Schadenhöhe

    In der öffentlichen Anhörung machten mehrere Wissenschaftler darauf aufmerksam, dass die Erstattungen von nicht gezahlter Kapitalertragssteuer durch Cum/Ex- und Cum/Cum trotz Gesetzesänderungen und Gerichtsurteilen auch heute noch möglich seien.
    Die Mitteilung lesen Sie hier ↗bundestag.de.

    Die Anhörung sehen Sie hier ↗bundestag.de.

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Cum-Geschäfte, im Zeitraum 2001 bis 2016, auf bis zu 82 Milliarden Euro. ↗bwl.uni-mannheim.de

    Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, schätzt den Schaden durch Cum/Ex-Geschäfte, im Zeitraum 2005 bis 2011, auf bis zu 7 Milliarden Euro. ↗bwl.uni-mannheim.de
    Zum Thema

    Die verantwortlichen Minister des Bundesministeriums der Finanzen:

    • seit März 2018 von Olaf Scholz (SPD)
    • Oktober 2017 bis März 2018 von Peter Altmaier (CDU/kommissarisch)
    • 2009 bis 2017 von Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2005 bis 2009 von Peer Steinbrück (SPD)
    • 1999 bis 2005 von Hans Eichel (SPD)
  • Landwirtschaft: EU subventioniert klimaschädliche Praktiken

    28.08.2020/EG
    Quelle: Universität Lund, Schweden

    Mark Brady, Wirtschaftswissenschaftler, und Kimberly Nicholas, Umweltwissenschaftlerin, beide an der Universität Lund, untersuchten die Verteilung der Agrarsubventionen in der EU

    Die Wissenschaftler Mark Brady und Kimberly Nicholas, beide an der Universität Lund, haben im Detail analysiert, wie die EU-Agrarsubventionen auf die lokale Ebene fließen. Die neuen Daten zeigen, dass die meisten Einkommensbeihilfen an intensiv bewirtschaftete Regionen gehen, die bereits über dem mittleren EU-Einkommen liegen, während klimafreundliche und biodiverse Landwirtschaftsregionen sowie ärmere Regionen unzureichend gefördert werden, so die Forscher. Folglich gehe der Großteil der Zahlungen an die Regionen, die die größten Umweltschäden verursachen, und an die Landwirte, die am wenigsten Einkommensunterstützung benötigen.
    Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist mit durchschnittlich 54 Milliarden Euro jährlich der größte Haushaltsposten der EU. Es ist bekannt, dass über 80% der Zahlungen an nur 20% der Landwirte gehen, aber inwieweit diese Zahlungen die politischen Ziele unterstützen, ist aufgrund mangelnder Transparenz und komplexer Berichterstattung nur unzureichend bekannt.
    „Unsere Analyse zeigt, dass mindestens 24 Milliarden Euro pro Jahr in die Einkommensstützung in den reichsten Regionen fließen, während die ärmsten Regionen mit den meisten landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen weiter zurückbleiben. Dieses falsch ausgegebene Geld würde mehr als die 20 Milliarden Euro pro Jahr abdecken, die zur Erfüllung der Biodiversitätsstrategie der EU benötigt werden“, sagt Kimberly Nicholas, Studienautorin vom Lund University Centre for Sustainability Studies (LUCSUS) in Schweden.
    „Im Moment werden die landwirtschaftlichen Regionen mit den höchsten Treibhausgasemissionen aus der intensiven Viehzucht für die Umweltverschmutzung bezahlt. Betriebliche Zahlungen sollten bedürfnis- und ergebnisorientiert sein, um soziale und ökologische Vorteile zu gewährleisten. Die EU hat die Pflicht, die Berichterstattung über die GAP-Ausgabendaten zu harmonisieren, die anhand relevanterer Indikatoren verfolgt werden, um sicherzustellen, dass die öffentlichen Ausgaben tatsächlich einen öffentlichen Nutzen bringen“, so Kimberly Nicholas abschließend.
    Die Studie lesen Sie hier ↗cell.com

  • Regionalflughäfen unverantwortlich subventioniert?

    27.08.2020/EG
    Quelle: Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Berlin

    FÖS-Studie: Regionalflughäfen sind ökonomisch nicht nachhaltig, nicht bedarfsgerecht und klimapolitisch bedenklich / Daseinsvorsorge von Regionalflughäfen ist fragwürdig

    „In dieser Kurzstudie wurden die drei Aspekte Subventionen (staatliche Beihilfen), kontinuierliche Entwicklung des Verkehrsaufkommens in verschiedenen Segmenten, „Connectivity“ analysiert und bewertet. Keiner der untersuchten Regionalflughäfen erreicht eine positive Wertung auf allen drei Bewertungsdimensionen. Nach diesen Kriterien erfahren lediglich die beiden Flughäfen Bremen, und Memmingen (Allgäu Airport) eine positive Bewertung auf zwei von drei Dimensionen und somit eine gelbe Karte. Beide kamen 2018 praktisch ohne Zuschüsse zum laufenden Betrieb aus. Zu Memmingen ist aber anzumerken, dass der Flughafen über Jahre Verluste geschrieben und sich hoch verschuldet hat. Mit Einsatz von 8,2 Mio. Euro Steuergeldern kauften z. B. die beteiligten Städte und Landkreise dem Flughafen Grundstücke ab, die sie nicht unbedingt benötigten und der Freistaat Bayern gab hohe Investitionszuschüsse. Der Flughafen Bremen leistet mit 53 % seiner Flüge den höchsten Beitrag aller Regionalflughäfen zur Konnektivität, Memmingen, wie Tabelle 10 zeigt, als reiner Touristikflughafen allerdings überhaupt keinen. Seine Anteile an Flügen zu den 15 Flughäfen in Europa mit den besten Verbindungsnetzen liegt bei null Prozent. Darüber hinaus wird sich die Fahrzeit mit der Bahn von Memmingen zum nächstgelegen großen Flughafen in München durch die Elektrifizierung der Bahnstrecke München-Memmingen-Lindau Ende 2020 um 30 Minuten verkürzen …“ ↗foes.de

    *angebotene Verbindungen, insbesondere Anflüge

  • Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit

    27.07.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Kilian Wegner, wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl Strafrecht an der Bucerius Law School Hamburg, zur Amnestie für Taterträge aus „Cum/Ex“-Taten bei verjährtem Steueranspruch durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz

    „Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause sichergestellt, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. (…). Dass die skizzierte Einziehungs-Amnestie letztlich heimlich und wohl auch ohne ein entsprechendes Problembewusstsein der Abgeordneten des Deutschen Bundestags getroffen wurde, ist dabei schon für sich genommen ein Skandal. Ihr recht präziser Zuschnitt auf „Cum/Ex“-Täter macht zudem den ungünstigen Eindruck, dass die nachsichtigen Strukturen, die „Cum /Ex“ in seinem Umfang erst ermöglichten, weiter fortwirken. Denn bei „gewöhnlichen“ Straftätern lässt es die Regierungsmehrheit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Anwendung des Einziehungsrechts auf verjährte Straftat ankommen. Das Strafrecht kann seinen (Teil-)Zweck, erschüttertes Normvertrauen wiederherzustellen, unter diesen Bedingungen schwerlich erfüllen.“ ↗verfassungsblog.de (siehe Fazit)

    Zum Thema

    Auszug der Stellungnahme von Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, zum Dividendenstripping: „Cum/Ex‐ und Cum/Cum‐Transaktionen Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament“: „Trotz deutlicher Hinweise über Steuerausfälle im Milliardenbereich seit spätestens 2002 blieb die politische Führungsebene im BMF ein Jahrzehnt untätig. (…). Meinen Schätzungen zu folge beläuft sich der durch Cum/Cum‐Geschäfte in Deutschland zwischen 2001 und 2016 entstandene Steuerschaden auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro,…“ ↗bwl.uni-mannheim.de

    Führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) seit 2001:

    • 1999 bis 2005 Hans Eichel (SPD)
    • 2005 bis 2009 Peer Steinbrück (SPD)
    • 2009 bis 2017 Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2017 bis 2018 Peter Altmaier (kommissarisch/CDU)
    • seit März 2018 Olaf Scholz (SPD)