Schlagwort: Recht

  • Kriegsrecht – ein (unzivilisierter) Anspruch auf Töten und Zerstören

    16.04.2018/EG

    Helmut Philipp Aust, Rechtswissenschaftler, zur rechtlichen Einordnung des militärischen Angriffs vor wenigen Tagen in Syrien durch Frankreich, Großbritannien und USA

    „Die Bundesregierung betont gerne, dass Deutschland für eine regelbasierte internationale Ordnung stehe. Das völkerrechtliche Gewaltverbot ist ein zentraler Eckpfeiler dieser Ordnung. Es zu verteidigen sollte Anliegen der deutschen Bundesregierung sein – auch gegenüber den westlichen Verbündeten. Dabei muss sich die Bundesregierung nicht mit Russland gemein machen. Im Gegenteil: Die Glaubwürdigkeit der richtigen Politik der Nichtanerkennung der Annexion der Krim hängt auch davon ab, dass der Westen nicht mit zweierlei Maß misst. Ein Unrecht rechtfertigt dabei kein anderes. Russlands Politik in der Ukraine wird nicht dadurch völkerrechtskonform, dass westliche Staaten in Syrien ebenfalls gegen das Völkerrecht verstoßen. Die politische Überzeugungskraft einer Politik, die auf Einhaltung des Völkerrechts pocht, hängt aber davon ab, dass Doppelstandards möglichst vermieden werden.“ verfassungsblog.de

    „Das Kriegsrecht ist ein Teil des Völkerrechts. Es sind Verträge, in denen genau steht, wie sich alle, die gegeneinander Krieg führen, im Krieg zu verhalten haben. Früher hat der König eines Landes bestimmt, ob er gegen ein anderes Land Krieg führt, um seine Ziele durchzusetzen. Das nannte man „Kriegsfreiheit“. Seit 1928 aber gilt das Kriegsverbot*. Damals haben mehrere Staaten in Paris einen Vertrag geschlossen, den im Laufe der Zeit immer mehr Staaten unterschrieben haben. Ein Angriffskrieg ist nach dem Kriegsrecht verboten.“ ↗bpb.de

    *Die elf Erstunterzeichner: Australien, Deutsches Reich, Großbritannien, Indien, Freistaat Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, Tschechoslowakei, Südafrikanische Union und USA. wikipedia.org

    Ergänzung am 18.04.2018

    Dr. Assim Rahaibani, Leiter der Klinik in Douma:
    „Ich war mit meiner Familie im Keller meines Hauses, dreihundert Meter von hier in der Nacht, aber alle Ärzte wissen, was passiert ist. Es gab eine Menge Granaten [von Regierungskräften] und Flugzeuge waren nachts immer über Douma – aber in dieser Nacht gab es Wind und riesige Staubwolken kamen in die Keller und Keller, in denen die Menschen lebten. Die Menschen kamen hier an und litten unter Sauerstoffmangel. Dann rief jemand an der Tür, ein „Weißer Helm“, „Gas!“, und eine Panik begann. Die Leute fingen an, sich gegenseitig mit Wasser zu überschütten. Ja, das Video wurde hier gedreht, es ist echt, aber was man sieht, sind Menschen, die an Hypoxie leiden – keine Gasvergiftung.“ independent.co.uk

  • Und was macht Ihr Arbeitgeber mit Ihren Daten?

    07.04.2018/EG aus der Hans Böckler Stiftung, Düsseldorf

    Die Vermessung der Belegschaft – eine Studie von Heinz-Peter Höller (IT-Wissenschaftler) und Peter Wedde (Rechtswissenschaftler) macht die umfassende Datensammlung (digitale Spuren) und deren tiefgreifenden Analyseoptionen am Arbeitsplatz sichtbar

    „Arbeit wird immer stärker und immer schneller digitalisiert. Besonders die Zusammenarbeit findet zunehmend in hochkomplexen digitalen Kooperationssystemen und innerbetrieblichen sozialen Netzen statt. In ihnen werden alle Aktionen und Interaktionen in ungeheurer Dichte erfasst und gespeichert. Es entsteht der innerbetriebliche soziale Graph, der lückenlos die direkten und indirekten Beziehungen zwischen den Beschäftigten auf vielfältige Weise auf Vorrat festhält. Er bildet das im Unternehmen bestehende soziale Netz und die in der Belegschaft bestehenden informellen Beziehungen ab.

    Das ist seit langem Gegenstand der sozialwissenschaftlichen Netzwerkanalyse, deren Methoden jetzt aber auf einem unvorstellbar großen Datenmaterial angewendet werden können. Mit ihrer Hilfe lassen sich verblüffend deutliche Aussagen zur Stellung Einzelner sowie von Gruppen, zur Qualität von Teilnetzwerken und des Gesamtnetzwerkes treffen; zwischen Einzelnen und Gruppen lassen sich Vergleiche ziehen. Zum heutigen Zeitpunkt existieren zwar die umfassenden Datensammlungen im sozialen Graphen bereits; ihre Auswertungen sind aber erst im Entstehen. In manchen Fällen werden sie eher dafür genutzt, dem Einzelnen den Wert seines sozialen Interagierens widerzuspiegeln. Verfolgt man aber die kurze Entwicklungszeit der derzeit verfügbaren Produkte, dann ist leicht zu erkennen: Die Netzwerkanalyse, also der Blick auf das Gesamtnetz und die dort abgebildeten Zusammenhänge, gewinnt zunehmend an Bedeutung.

    Den Betroffenen sind zumeist weder die bloße Existenz dieser umfassenden Datensammlungen noch die Möglichkeiten der Netzwerkanalyse bekannt, ebenso wenig die Qualität der netzwerkanalytischen Aussagen. Was da entsteht, könnte tatsächlich über die bisherigen Formen der Kontrolle und Überwachung des Einzelnen weit hinausgehen. Die umfassende Auswertung des sozialen Graphen kann aus der Perspektive des technisch Möglichen zukünftig dazu genutzt werden, in die Belegschaft hineinzuhorchen, um sie in gewisser Weise elektronisch zu vermessen.“ ↗boeckler.de

  • Der Wettbewerb mit den Daten

    23.03.2018/EG aus dem Düsseldorfer Institut für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Düsseldorf

    DICE-Studie von Justus Haucap, Wirtschaftswissenschaftler, zur Rolle von Daten als Wettbewerbsfaktor

    „Aus wettbewerbsökonomischer Perspektive ergeben sich mindestens fünf neue Problemkreise im Kontext datengetriebener Geschäftsmodelle:

    Erstens stellt sich die Frage, ob und wann der Zugriff auf bestimmte Daten eine notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist oder, anders gewendet, ob und wann das Erheben und Kombinieren bestimmter Daten einem Unternehmen solch einen Wettbewerbsvorsprung verschafft, dass es eine Monopolstellung erreichen und verteidigen kann oder zumindest erhebliche Marktkonzentration das Resultat ist.

    Zweitens ist der Austausch von Informationen und Daten durch Unternehmen sowie eine ggf. erhöhte Markttransparenz traditionell in der Kartellrechtspraxis und in der Wettbewerbsökonomie regelmäßig als kollusionsfördernd bewertet worden, so dass der Datenaustausch zwischen Unternehmen kartellrechtlich regelmäßig als problematisch bewertet wurde. Fraglich ist, ob diese Interpretation in einer datengetriebenen Ökonomie, in welcher Netzeffekte eine bedeutende Rolle spielen, auch richtig ist.

    Drittens ergeben sich Fragen, inwiefern im Kartellrecht Datenschutzbelange Berücksichtigung finden können bzw. inwiefern das (exzessive) Sammeln und Kombinieren von Daten ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sein kann.

    Viertens stellen sich aufgrund der technischen Möglichkeiten zur stärkeren Preisdifferenzierung neue Fragen für Wettbewerbspolitik und Verbraucherschutz.

    Und fünftens wird unter Wettbewerbsökonomen und Kartellrechtlern aktuell intensiv diskutiert, ob die Nutzungen von Algorithmen zur Preissetzung Kartelle unterstützen oder sogar induzieren können.“

    Fazit (mehr …)

  • Bundesregierungen haben Digitalisierung verschlafen

    21.03.2018/EG aus dem Deutschen Bundestag, Berlin

    Wirtschaftswissenschaftler fordern von der Bundesregierung einen Plan zur Digitalisierung

    Führende Ökonomen fordern die Bundesregierung auf, mehr Anstrengungen in einen durchgreifenden digitalen Wandel von Gesellschaft und Wirtschaft zu unternehmen. Christoph M. Schmidt, Vorsitzender des Sachverständigenrates, verwies heute im Wirtschaftsausschuss des Bundestages auf die regulatorischen Hemmnisse sowie auf die Herausforderung, die Nutzungsmöglichkeiten des Internets in der Gesellschaft zu verankern. Peter Bofinger, dienstältestes Mitglied im Sachverständigenrat, sieht Deutschland in diesem Punkt als Entwicklungsland. bundestag.de

    Zum Thema

    „Immer, wenn wir unsere Smartphones, Laptops, Tablets benutzen, wird alles, was wir produzieren, zu einer Ressource für das Kapital, also die Daten, die für Google so wertvoll sind, die sie speichern und für Werbung weiterverkaufen, die sie auswerten um Muster zu finden, mit denen sie dann neue Geschäftsmodelle kreieren, die sie dann als Plattformen und Wissen an andere Unternehmen verkaufen können. Egal, wie wir elektronisch kommunizieren, jemand anderes besitzt das, was daraus entsteht.“ rosalux.de

  • Buchtipp: Würde

    09.03.2017/EG

    Gerald Hüther: Würde
    Was uns stark macht – als Einzelne und als Gesellschaft

    Sachbuch (Gesellschaft/Leben)

    Würde ist ein großer Begriff. Gleich in Artikel 1 des Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Doch was genau ist Würde? Was bedeutet es, wenn uns unsere Würde genommen wird, weil wir etwa in der digitalen Welt nur noch als Datensatz zählen oder im Netz geschmäht werden? Wenn wir uns selbst würdelos verhalten oder andere entwürdigen? Der Hirnforscher Gerald Hüther zeigt in seinem neuen Buch, dass Würde nicht allein ein ethisch-philosophisch begründetes Menschenrecht ist, sondern ein neurobiologisch fundierter innerer Kompass, der uns in die Lage versetzt, uns in der Vielfalt der äußeren Anforderungen und Zwänge in der hochkomplexen Welt nicht zu verlieren. Umso wichtiger ist es, dass wir lernen, die Wahrnehmung der eigenen Würde zu stärken. Denn: Wer sich seiner Würde bewusst ist, ist nicht verführbar. (mehr …)