Nutzer füttern Technologiekonzerne – gratis

20.12.2017/EG

Bundeskartellamt: Facebook sammelt und verwertet Daten auch von Drittquellen / Jodi Dean, Philosophin, weist auf die Verwertung enteigneter Daten durch Technologie-Konzerne hin

„Das Bundeskartellamt hat dem Unternehmen Facebook seine vorläufige rechtliche Einschätzung in dem Verfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung übersandt. Die Behörde geht nach dem jetzigen Stand der Dinge davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Weiter ist das Amt der Ansicht, dass Facebook missbräuchlich handelt, indem das Unternehmen die Nutzung des sozialen Netzwerks davon abhängig macht, unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammeln und mit dem Facebook-Konto zusammenführen zu dürfen. Zu diesen Drittseiten gehören zum Einen konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram. Hierzu gehören aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.“ bundeskartellamt.de

„Immer, wenn wir unsere Smartphones, Laptops, Tablets benutzen, wird alles, was wir produzieren, zu einer Ressource für das Kapital, also die Daten, die für Google so wertvoll sind, die sie speichern und für Werbung weiterverkaufen, die sie auswerten um Muster zu finden, mit denen sie dann neue Geschäftsmodelle kreieren, die sie dann als Plattformen und Wissen an andere Unternehmen verkaufen können. Egal, wie wir elektronisch kommunizieren, jemand anderes besitzt das, was daraus entsteht.“ rosalux.de

Buchtipp: Selbstjustiz

15.12.2017/EG

Tanguy Viel: Selbstjustiz

Roman (Sozialkrimi)

Ein Mann ertrinkt auf hoher See – war es Unfall oder Mord? Der Verdächtige vertraut dem Richter ganz ungeschützt seine Lebensbeichte an. Ein fein ziselierter Roman über Schicksal und Moral.

Martial Kermeur ist des Mordes angeklagt. An einem einzigen Tag, Auge in Auge mit dem Richter, erzählt er die Geschichte seines Lebens in einer kleinen bretonischen Stadt am Meer, von der gescheiterten Ehe mit France und von seinem Sohn Erwan, den er allein aufgezogen hat. Er ist ein einfacher und bescheidener Mann, der das alte Gutshaus verwaltet, bis es einer Großbaustelle weichen muss. Seinem Sohn will er ein Vorbild sein und ihm nicht das Gefühl vererben, auf der Seite der Verlierer zu stehen. Und doch scheitert Kermeur an den eigenen Hoffnungen. Er wird von dem Immobilienspekulanten Antoine Lazenec schmählich betrogen, dem es über Jahre hinweg gelungen ist, buchstäblich die ganze Stadt mit einer gläsernen Chimäre hinters Licht zu führen und so Gemeinde wie Kleinanleger finanziell zugrunde zu richten.

Minimalistisch und elegant ist dieses neue Sprachkunstwerk, dieser Roman über einen Mann, der ehrenwert leben will und zum Mörder wird.

„Es lebe die Republik!“

29.11.2017/EG aus dem Medium VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Thorsten Kingreen, Rechtswissenschaftler, mit einem an die Volksvertreter gerichteten Aufruf zur Besinnung auf ihre gesetzlichen Pflichten (Verantwortung)

„Nach 50 Tagen Jamaika-Verhandlungen in fensterlosen Räumen und auf zugigen Balkonen schlägt jetzt daher endlich die Stunde des Bundestages, von dem man seit seinem Zusammentritt vor einem Monat fast nichts mehr gehört hat. Die gewählten Parlamentarier sollten sich schon um ihrer republikanischen Selbstachtung willen von einer neomonarchischen Retroromantik und einem falsch verstandenen Stabilitätsdogma distanzieren. Allein ihnen weist das Grundgesetz der Republik die Zuständigkeit und die Verantwortung für die Entscheidung zu, wie es jetzt weitergeht.“ verfassungsblog.de

Grundgesetz Artikel 38:

(1) 1Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. 2Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

Zivilcourage: Hinweisgeber schützen Rechtssystem – Gesetze schützen Hinweisgeber nicht

27.11.2017/EG

Der gesetzliche Schutz von Hinweisgebern in

Deutschland:

„In Deutschland gibt es keinen effektiven Schutz für Hinweisgeber. Stattdessen haben diese in vielen Fällen mit arbeits- beziehungsweise strafrechtlichen Konsequenzen oder anderen Nachteilen zu rechnen.“ ↗transparency.de

Russland:

„Der Staatsduma-Ausschuss für Sicherheit und Korruptionsbekämpfung hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der denjenigen, die den Strafverfolgungsbehörden Tatsachen der Korruption offenbaren, staatlichen Schutz zuspricht. Dem Gesetzprojekt steht nun die erste Lesung in der Duma bevor.
(…)
Zu den genauen Maßnahmen, die im Gesetzprojekt aufgeführt sind, gehören die Gewährleistung der Vertraulichkeit der Meldung, eine kostenlose Rechtsberatung, der Schutz vor unrechtmäßiger Entlassung oder anderen Sanktionen bei der Arbeit sowie der Schutz vor jeder anderen Verletzung der Bürgerrechte. Insbesondere heißt es in dem Gesetzentwurf, dass eine Person, die Tatsachen über Korruption meldet, erst nach einer Sondersitzung der zuständigen Kommission unter Beteiligung eines örtlichen Staatsanwalts in den Schutz des Staates genommen werden kann. Die Schutzdauer soll zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Meldung betragen.“ ↗rt.com

Transparency International:

„Hinweisgeber sind bei der Aufdeckung von Korruptionsfällen und Straftaten in Verwaltung, Wirtschaft und anderen Organisationen unverzichtbar. Ohne sie würden viele Fälle von Korruption und Machtmissbrauch unerkannt bleiben und das Rechts- und Wirtschaftssystem sowie den sozialen Zusammenhalt beschädigen. Daher sind Maßnahmen zum Schutz und zur Ermutigung von Hinweisgebern ein wichtiger Schritt hin zur Eindämmung von Korruption.“

Mit staatlicher Abschreckung gegen die Versammlungsfreiheit – in Deutschland!

10.11.2017/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

Maximilian Pichl, Rechtswissenschaftler, zur überzogenen Machtdemonstration des Staates bei Versammlungen

„Am 25.10.2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht über den Tornado-Einsatz vom G8-Gipfel in Heiligendamm – über zehn Jahre, nachdem die damaligen Bundessprecher*innen der GRÜNEN JUGEND Jan Philipp Albrecht und Paula Riester gegen den Einsatz geklagt hatten. Gerade weil sich die staatliche Praxis im Umgang mit Versammlungen in jüngster Zeit immer stärker militarisiert und zugleich präventiv ausgerichtet hat, kommt dem leider in der Öffentlichkeit nicht hinreichend rezipierten Urteil (Pressemitteilung des BVerwG zu 6 C 45.16) eine grundsätzliche Bedeutung zu.
(…)
Die heutigen Polizeistrategien verlagern sich immer stärker ins Vorfeld. Präventive Maßnahmen verkürzen dabei regelmäßig den Schutz der Versammlungsfreiheit, weil die Teilnehmer*innen oft mit der geballten Macht der Staatsapparate konfrontiert sind. Eine freie Kommunikationsentfaltung, die den Kern der Versammlungsfreiheit ausmacht, ist somit kaum möglich.“ verfassungsblog.de

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 8

  • (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
  • (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.