Schlagwort: Recht

  • Nicht bezahlte Arbeit

    12.03.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin / IAB, Nürnberg

    Geleistete Arbeit wird nicht immer bezahlt

    Nach Berechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit betrug im Jahr 2017 das unbezahlte Überstundenvolumen 942,5 Millionen Stunden. Bei einer vorsichtigen Verrechnung mit dem Mindestlohn von 2017, in Höhe von 8,84 Euro je Zeitstunde, würde der Schaden für die Arbeitnehmer mindestens 8,33 Milliarden Euro und der Schaden für die Sozialversicherungsträger würde mindestens 1,7 Milliarden Euro betragen.
    Im Jahr 2018 wurden von den Arbeitsgebern 977,6 Millionen Stunden geleistete Arbeit nicht bezahlt und im Jahr 2019 summierte sich die nicht entlohnte Arbeitszeit auf 957,2 Millionen Stunden. iab.de

    Ausgewählte Beispiele einer Auswertung der Bundesregierung nach Berufsbereichen:

    • 32,6 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
    • 28,8 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Sprach-, Literatur-, Geistes- u. a. Wissenschaften, Medien, Kunst, Kultur usw. wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
    • 24,6 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
    • 24,5 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
    • 21,2 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik wurden geleisteten die Überstunden nicht abgegolten.

    Den Bericht lesen Sie hier (Beispiele siehe Seite 4) bundestag.de

  • Globalisierung: Arbeit und Einkommen sind weltweit im Missverhältnis

    12.02.2020/EG
    Quelle: International Labour Office (ILO), Genf

    ILO-Bericht „World Employment and Social Outlook – Trends 2020“: Unzureichend bezahlte Arbeit betrifft fast eine halbe Milliarde Menschen

    Das Missverhältnis zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage geht über die Arbeitslosigkeit hinaus und verstärkt sie. Zusätzlich zur weltweiten Zahl der Arbeitslosen (188 Millionen) haben 165 Millionen keine ausreichende Erwerbsarbeit und 120 Millionen geben die aktive Arbeitssuche auf oder haben keinen weiteren Zugang zum Arbeitsmarkt. Insgesamt sind weltweit mehr als 470 Millionen Menschen betroffen.
    ILO-Schätzungen zeigen, dass die Einkommensungleichheit auf globaler Ebene höher ist als bisher angenommen, insbesondere in den Entwicklungsländern.
    Den ILO-Bericht lesen Sie hier ilo.org.

    Zum Thema

    Globalisierungsgewinner und Globalisierungsverlierer

    Zaras Mutterkonzern Inditex stellt sich als äusserst transparent dar – und behauptet, die Interessen der Menschen, die seine Kleider herstellen, hätten für ihn oberste Priorität. Stimmt das? Unsere Erkenntnis: Selbst bei Zaras «Join Life»-Linie, die besonders nachhaltig sein soll, ist der Preisdruck auf die Produzenten so immens, dass schlussendlich jene am teuersten für den Gewinn von Inditex bezahlen, die diesen erst möglich machen: die Arbeiterinnen und Arbeiter in den Fabriken. publiceye.ch

    Die weltweite Rohstoffindustrie ist in einige der schlimmsten Arbeits-, Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen verwickelt. Die Rechte von Gemeinden, Bauern und Ureinwohnern werden in dem Drang nach immer mehr Abbau mit Füßen getreten. Die Studie „Facing Finance Dirty Profits 6“ zeigt, wie die Rohstoffunternehmen seit 2012 mit den Menschenrechts- und Umweltverletzungen umgehen, die in den Berichten über die schmutzigen Profite aufgezeigt werden, und wie ausgewählte europäische Banken im Laufe der Zeit auf diese Verletzungen bei der Bereitstellung von Finanzmitteln reagiert haben. ↗misereor.org

  • Nationale Grundrechte zunehmend fremdgesteuert?

    20.01.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Klaus Ferdinand Gärditz, Rechtswissenschaftler an der Universität Bonn, über die Wirkung des Unionsrechts auf deutsche Grundrechte

    „Für das BVerfG war es schon länger ein Schreckensszenario, vergleichbar zu enden. Das immer engmaschigere Netz des sekundären Unionsrechts hat längst in zentralen Regelungsbereichen deutsche Grundrechte verdrängt. Etwa im Datenschutz- und Asylrecht ließ sich beobachten, wie gewachsene deutsche Verfassungsdoktrin zur Verfassungsfolklore mit marginalem Anwendungsbereich historisiert wurde. Durch eine expansive Auslegung des Anwendungsbereichs der EU-Grundrechtscharta (GRCh) durch den EuGH droht zudem eine schleichende Vereinheitlichung des Grundrechtschutzes unter der Obhut europäischer Gerichtbarkeit, zu deren funktionaler Außenstelle sich das BVerfG nicht degradieren lassen wird.“ verfassungsblog.de

  • Hörfunk-Tipp: „Die Milliarden der kalten Hand“

    10.12.2019/EG aus dem Bayerischen Rundfunk, München

    Erbschaften machen weitgehend von Steuern befreite und leistungslose Einkommen möglich

    „Zur Zeit wechseln so große Vermögenswerte den Besitzer, wie noch nie: rund 400 Milliarden Euro pro Jahr, durch Erbschaften. Besteuert wird das kaum, legale Tricks sorgen obendrein dafür, dass die Allgemeinheit leer ausgeht.“ ↗br.de

    Zum Thema

    Mythos: „Die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen gefährdet Arbeitsplätze“ steuermythen.de

  • Buchtipp: Sklaverei als Menschenrecht

    06.12.2019/EG

    Rainer Roth: Sklaverei als Menschenrecht
    Über die bürgerlichen Revolutionen in England, den USA und Frankreich

    Sachbuch (Gesellschaft, Kapitalismus, Menschenrechte, Politik)

    Sklaverei gehörte zu den ökonomischen Grundlagen, auf denen die Menschenrechtserklärungen Englands, der USA und Frankreichs fußten. Kapitalismus und Menschenrechte sind wirtschaftliche und rechtliche Grundlage auch der heutigen bürgerlichen Gesellschaften. Die barbarische Vergangenheit ist noch lebendig. Sie existiert in anderen Formen weiter.
    Die Versklavung von Millionen Afrikanern gehört zu den barbarischsten Erscheinungen der modernen kapitalistischen Zivilisation. Sie gilt allgemein als Verstoß gegen die universalen Menschenrechte des Liberalismus und der Aufklärung.
    Nahezu vergessen ist, dass diese Menschenrechte nur Rechte einer Minderheit von Bürgern gegenüber der Aristokratie waren, die zu keinem Zeitpunkt für das ganze Volk galten und erst recht nicht für die Sklaven, dass für diese Bürger der Besitz von Sklaven und der Handel mit ihnen Teil des wichtigsten Menschenrechts, des Rechts auf Eigentum war, dass folglich deswegen die Sklavenbefreiung Verlust von rechtmäßigen Eigentum war und entschädigt werden musste und dass es deshalb ein Verstoß gegen die Menschenrechte war, die Sklaverei sofort beseitigen zu wollen, dass folglich die Sklaverei von Liberalismus und Aufklärung verteidigt wurde. (mehr …)