Schlagwort: Recht

  • Überwachung per App

    07.05.2020/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Timo Daum, Gastwissenschaftler am WZB, über Plattformkapitalismus und öffentlicher Gesundheitsvorsorge

    „Wir leben im Zeitalter von Big Data. In allen Lebensbereichen ist die Auswertung und Verwertung persönlicher Daten zum integralen Bestandteil von Diensten und Geschäftsmodellen des digitalen Kapitalismus geworden. Fast alle Deutschen besitzen ein Smartphone (bei den 14- bis 59-Jährigen sind es 98 Prozent), auf dem im Schnitt 80 Apps installiert sind, viele von ihnen mit Zugriff auf Kontakte und Lokalisierungsdaten.“ wzb.eu

  • Stellung der Staatsanwaltschaft

    07.05.2020/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    Gesetzentwurf zur Abschaffung der ministeriellen Einzelweisungsbefugnis von sieben Sachverständigen bewertet

    Ein Antrag der im Bundestag vertretenen Parteien FDP und Bündnis90/Die Grünen zielt auf die Stärkung einer unabhängigen, an ministerielle Weisungen nicht gebundene Stellung der Staatsanwaltschaft ab.

    Die Stellungsnahmen der geladenen Sachverständigen lesen Sie zusammengefasst hier bundestag.de.

    Die Stellungnahme des Deutschen Richterbundes lesen Sie ungekürzt hier ↗drb.de.

  • Corona-Pandemie: Schleift die Beschränkung der Versammlungsfreiheit auch die Meinungsfreiheit?

    16.04.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Hartmut Aden, Rechtswissenschaftler, Clemens Arzt, Rechtswissenschaftler, und Jan Fährmann, wissenschaftlicher Mitarbeiter, alle an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, über die „Versammlungsfreiheit – auch in Krisenzeiten!“

    „Die Bundesländer haben in den letzten Wochen durch ihre Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie auch weitreichende Beschränkungen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) erlassen. Die Versammlungsfreiheit ist als kollektive Meinungsfreiheit für die Demokratie essentiell, wie das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten immer wieder unterstreicht. Gerade in Krisenzeiten, in denen Regierungen, Verwaltungen und Sicherheitsbehörden weitreichende Möglichkeiten zu Grundrechtseingriffen haben, ist die Versammlungsfreiheit ein wichtiges demokratisches Korrektiv. (…). Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus als alternativlos darzustellen, ist verantwortungslos mit Blick auf den Schaden, den Rechtsstaat und Demokratie nehmen können – viele Autor*innen haben in den letzten Wochen davor gewarnt, etwa Meyer-Resende, Farahat und Lepsius. Dies gilt auch für die Versammlungsfreiheit, denn eine vermeintliche Alternativlosigkeit versperrt den Blick darauf, dass Demonstrationen unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen für den Gesundheitsschutz selbstverständlich auch während der aktuellen Krise möglich sein können und müssen (so auch Gutmann/Kohlmeier; Martini/Plöse). Dies gilt umso mehr, wenn Demonstrationen sich gegen die getroffenen Maßnahmen selbst richten und daher auch zeitlich nicht verschoben werden können (BayVGH; Harker/Deyda/Söker/Brandt).“ verfassungsblog.de

  • Corona-Pandemie: Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai

    16.04.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020: geltende Kontaktbeschränkungen bis 03. Mai 2020 verlängert

    • Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
    • Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
    • Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
    • Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
    • Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
    • Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 4. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
    • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
    • Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
    • Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

    Rechtzeitig vor dem 04. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.

    Den Wortlaut des Beschlusses lesen Sie hier bundesregierung.de.

  • Buchtipp: Mein fremder Wille

    03.04.2020/EG

    Gisela Schmalz: Mein fremder Wille
    Wie wir uns freiwillig unterwerfen und die Tech-Elite kassiert

    Sachbuch (Demokratie, Digitalisierung, KI, Recht, Wirtschaft)

    „Ein paar gleichgesinnte, überreiche CEOs aus Silicon Valley und aus China spielen derzeit Gott. Sie arbeiten daran, alles zu automatisieren, was automatisiert werden kann. Und wir spielen alle mit, wickeln unser Berufs-, Sozial- und Liebesleben über ihre Algorithmen ab und werden dabei zu ihren Komplizen.
    Was macht die Faszination der Datenjongleure aus? Warum lassen wir uns von tech-kontrollierenden Machtcliquen fremdbestimmen? Internetexpertin Gisela Schmalz zeigt, wie wir mit KI, Robotern oder Neurospielzeugen zunehmend in ferngesteuerte Mensch-Maschinen verwandelt werden. Und sie liefert Ideen zum Widerstand gegen das libertäre Gesellschaftsbild, das die immer weiter abhebende Tech-Elite weltweit über ihre Innovationen durchsetzt.“ (mehr …)