Nicht bezahlte Arbeit

12.03.2020/EG
Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin / IAB, Nürnberg

Geleistete Arbeit wird nicht immer bezahlt

Nach Berechnungen des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit betrug im Jahr 2017 das unbezahlte Überstundenvolumen 942,5 Millionen Stunden. Bei einer vorsichtigen Verrechnung mit dem Mindestlohn von 2017, in Höhe von 8,84 Euro je Zeitstunde, würde der Schaden für die Arbeitnehmer mindestens 8,33 Milliarden Euro und der Schaden für die Sozialversicherungsträger würde mindestens 1,7 Milliarden Euro betragen.
Im Jahr 2018 wurden von den Arbeitsgebern 977,6 Millionen Stunden geleistete Arbeit nicht bezahlt und im Jahr 2019 summierte sich die nicht entlohnte Arbeitszeit auf 957,2 Millionen Stunden. iab.de

Ausgewählte Beispiele einer Auswertung der Bundesregierung nach Berufsbereichen:

  • 32,6 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
  • 28,8 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Sprach-, Literatur-, Geistes- u. a. Wissenschaften, Medien, Kunst, Kultur usw. wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
  • 24,6 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
  • 24,5 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung wurden die geleisteten Überstunden nicht abgegolten.
  • 21,2 Prozent der Arbeitnehmer im Berufsbereich Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik wurden geleisteten die Überstunden nicht abgegolten.

Den Bericht lesen Sie hier (Beispiele siehe Seite 4) bundestag.de