Schlagwort: Recht

  • Hörfunk-Tipp: „Eigentumsreligion“

    29.03.2020/EG
    Quelle: Deutschlandfunk (DLF), Berlin

    Radio-Essay von Timo Rieg über den Besitz von Grund und Boden

    Vor wenigen Monaten also, mit 93 Jahren im zwölften Stock eines Seniorenstifts lebend, veröffentlichte Hans-Jochen Vogel ein Plädoyer für eine „neue Bodenordnung“. Titel: „Mehr Gerechtigkeit!“ – mit Ausrufezeichen. Und darin formuliert er eine „Grundeinsicht“:
    „Grund und Boden ist keine beliebige Ware, sondern eine Grundvoraussetzung menschlicher Existenz. Boden ist unvermehrbar und unverzichtbar. Er darf daher nicht dem unüberseh¬baren Spiel der Marktkräfte und dem Belieben des Einzelnen überlassen werden, sondern muss mehr noch als alle anderen Vermögensgüter in den Dienst der Interessen der Allgemeinheit gestellt werden.“ deutschlandfunk.de

  • Rassismus und Intoleranz: Deutschland hat Nachholbedarf

    24.03.2020/EG
    Quelle: Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI), Strasbourg

    ECRI-Bericht über Deutschland weist Handlungsempfehlungen auf

    „Die Behörden sollten das Melden von Hassrede auf sozialen Netzwerken standardisieren und sicherstellen, dass Beweise für solche Hassreden systematisch an die Polizei weitergeleitet werden. Die Polizei sollte zusammen mit der Zivilgesellschaft Indizien für das Vorliegen von Hassdelikten auswerten, Studien zur Ermittlung von Hassdelikten initiieren und Berichte zur Hasskriminalität veröffentlichen.“ ↗coe.int

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Beschränkung

    22.03.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundesregierung und Regierungschefs der Länder beschließen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:

    „I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

    II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

    III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

    IV. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

    V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den
    Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.

    VI. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.

    VII. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

    VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.

    IX. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

    Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.

    Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.

    Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.“ ↗bundesregierung.de

    Zum Thema

    Umfassende Informationen zur Corona-Pandemie lesen Sie hier ↗rki.de.

  • Befristete Beschäftigung: Sicherheit für Arbeitgeber und Unsicherheit für Arbeitnehmer

    20.03.2020/EG
    Quelle: Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

    Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind zwischen 1996 und 2018 von 1,3 auf 3,2 Millionen gestiegen / Anteil dieser atypischen Beschäftigungsform ist in Berlin mit 12,9 % am höchsten und in Sachsen mit 6,7 % am niedrigsten

    „Aus der Perspektive der zumeist jungen Betroffenen stellen befristete Beschäftigungsverhältnisse eine Belastung dar: Studien zeigen, dass Befristete im Vergleich zu unbefristet Beschäftigten über ein niedrigeres Einkommen verfügen und ein größeres Armutsrisiko aufweisen (Seils 2016). Darüber hinaus erschweren befristete Beschäftigungsverhältnisse die Familiengründung (Auer/Danzer/Fichtl 2015) und die soziale Teilhabe (Gundert/Hohendanner 2011).“ ↗wsi.de

  • Corona-Triage

    17.03.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Weyma Lübbe, Rechtsphilosophin an der Universität Regensburg, kommentiert die Empfehlungen der italienischen SIAARTI-Mediziner zur Gliederung der zu Behandelnden

    „Triage – das ist die Sortierung von Patienten in Gruppen vor- und nachrangig zu Behandelnder bei einem die verfügbaren Ressourcen weit übersteigenden Massenanfall von Bedürftigen. Das ist schon immer ein heikler und belastender Vorgang gewesen. Die italienische Gesellschaft für Anästhesie, Analgesie, Reanimations- und Intensivmedizin (SIAARTI) hat den Intensivmedizinern, die derzeit nicht mehr allen bedürftigen Covid-19-Patienten Beatmungsgeräte bereitstellen können, dazu kürzlich Empfehlungen an die Hand gegeben. Man wolle auf diesem Wege die Praktiker davon entlasten, die Auswahlentscheidungen persönlich verantworten zu müssen, und man wolle die Kriterien explizit und kommunikabel machen. Auch den daran interessierten Betroffenen und ihren Familien müssten sie zugänglich gemacht werden, um das Vertrauen in das öffentliche Gesundheitswesen aufrecht zu erhalten.“ verfassungsblog.de

    Triage: Einteilung der Verletzten (bei einer Katastrophe) nach der Schwere der Verletzungen (Duden).