Schlagwort: Recht

  • Pflege: Bereitschaftsdienst ist vergütungspflichtig!

    19.08.2020/EG
    Quelle: Arbeitsgericht Berlin

    24-Stunden-Pflegekraft hat Anspruch auf Vergütung für 21 Stunden täglich statt 30 Stunden wöchentlich / Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Stunden war treuwidrig

    „Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klage einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin auf Zahlung zusätzlicher Vergütung im Wesentlichen stattgegeben und insoweit die Entscheidung des Arbeitsgerichts bestätigt.
    Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. In dem Arbeitsvertrag der Klägerin war eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart. In dem Betreuungsvertrag mit der zu versorgenden Dame war eine umfassende Betreuung mit Körperpflege, Hilfe beim Essen, Führung des Haushalts und Gesellschaftleisten und ein Betreuungsentgelt für 30 Stunden wöchentlich vereinbart. Die Klägerin war gehalten, in der Wohnung der zu betreuenden Dame zu wohnen und zu übernachten…“ berlin.de

  • Datenschutz: Apps sind Datensauger

    12.08.2020/EG
    Quelle: The Wall Street Journal, New York

    The Wall Street Journal: US-Unternehmen mit Verbindungen zur US-Verteidigungs- und US-Nachrichtendiensten hat seine Software in zahlreiche mobile Anwendungen eingebettet

    „Anomaly 6 LLC“, ein Unternehmen mit Sitz in Virginia/USA, das von zwei US-Militärveteranen mit einem Hintergrund im Geheimdienst gegründet wurde, sei nach eigenen Angaben in der Lage, Standortdaten aus mehr als 500 mobilen Anwendungen zu ziehen. Das Absaugen der Daten soll ein dafür entwickeltes Software-Entwicklungspaket (Software Development Kit, kurz SDK), das direkt in einige der (App-)Anwendungen eingebettet ist, ermöglichen. Nutzer gestatten den Zugriff mit der Zustimmung auf die GPS-Koordinaten des Mobiltelefons.

    App-Hersteller ermöglichen es Drittfirmen, gegen eine Gebühr, SDKs in ihre Apps einzubauen. Der SDK-Hersteller verkauft dann die von der App geernteten Nutzerdaten, und der App-Hersteller erhält einen Teil der Einnahmen. Die App-Nutzer haben jedoch keine Möglichkeit zu erfahren, ob ein SDK in die genutzte App eingebettet ist; die meisten Datenschutzrichtlinien geben diese Informationen nicht preis. wsj.com

    Digitalcourage: „Unser Smartphone kennt unsere Vorlieben und Schwächen bis ins letzte Detail. Kontrollieren Sie, wer Zugriff auf Ihr Smartphone hat.“ digitalcourage.de

  • Cum/Ex: Eine Melange aus Gesetzeslücken, Gier und Untätigkeit

    27.07.2020/EG
    Quelle: Verfassungsblog, Berlin

    Kilian Wegner, wissenschaftlicher Mitarbeiter Lehrstuhl Strafrecht an der Bucerius Law School Hamburg, zur Amnestie für Taterträge aus „Cum/Ex“-Taten bei verjährtem Steueranspruch durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz

    „Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat der Bundestag kurz vor der Sommerpause sichergestellt, dass Vermögenswerte, die aus „Cum/Ex“-Straftaten herrühren, von den Begünstigten behalten werden dürfen, wenn die zugrundeliegenden Steueransprüche verjährt sind. (…). Dass die skizzierte Einziehungs-Amnestie letztlich heimlich und wohl auch ohne ein entsprechendes Problembewusstsein der Abgeordneten des Deutschen Bundestags getroffen wurde, ist dabei schon für sich genommen ein Skandal. Ihr recht präziser Zuschnitt auf „Cum/Ex“-Täter macht zudem den ungünstigen Eindruck, dass die nachsichtigen Strukturen, die „Cum /Ex“ in seinem Umfang erst ermöglichten, weiter fortwirken. Denn bei „gewöhnlichen“ Straftätern lässt es die Regierungsmehrheit auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur rückwirkenden Anwendung des Einziehungsrechts auf verjährte Straftat ankommen. Das Strafrecht kann seinen (Teil-)Zweck, erschüttertes Normvertrauen wiederherzustellen, unter diesen Bedingungen schwerlich erfüllen.“ verfassungsblog.de (siehe Fazit)

    Zum Thema

    Auszug der Stellungnahme von Christoph Spengel, Wirtschaftswissenschaftler an der Universität Mannheim, zum Dividendenstripping: „Cum/Ex‐ und Cum/Cum‐Transaktionen Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament“: „Trotz deutlicher Hinweise über Steuerausfälle im Milliardenbereich seit spätestens 2002 blieb die politische Führungsebene im BMF ein Jahrzehnt untätig. (…). Meinen Schätzungen zu folge beläuft sich der durch Cum/Cum‐Geschäfte in Deutschland zwischen 2001 und 2016 entstandene Steuerschaden auf rund 50 bis 80 Mrd. Euro,…“ bwl.uni-mannheim.de

    Führung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) seit 2001:

    • 1999 bis 2005 Hans Eichel (SPD)
    • 2005 bis 2009 Peer Steinbrück (SPD)
    • 2009 bis 2017 Wolfgang Schäuble (CDU)
    • 2017 bis 2018 Peter Altmaier (kommissarisch/CDU)
    • seit März 2018 Olaf Scholz (SPD)
  • Sozialhilfe: Der niedrigste Wert für die Teilnahme am Leben in Deutschland

    22.07.2020/EG
    Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, Berlin

    Hartz IV Regelsatz 2021: Paritätische fordert eine Grundsicherung in Höhe von 728 Euro monatlich / Im Gesetzentwurf der Bundesregierung reichen 439 Euro monatlich

    „Stellungnahme des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e. V. zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes (Referentenentwurf vom 14.07.2020) Grundsätzliche Vorbemerkung:
    Die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums der Bevölkerung ist ein elementares Grund- und Menschenrecht. Dies zu gewährleisten, ist eine vorrangige Verpflichtung des sozialen Rechtsstaates. Die Höhe des soziokulturellen Existenzminimums steht dabei nicht zur beliebigen Disposition des Gesetzgebers. Zwar kommt dieser bei der Festlegung des Existenzminimums nicht ohne Wertungen aus. Diese müssen jedoch sachlich begründet und transparent hergeleitet werden, zudem sind sie überprüfbar. Dabei ist besondere Sorgfalt geboten, denn die Höhe der Regelbedarfe definiert maßgeblich die Existenz- und Teilhabemöglichkeiten von über sieben Millionen Menschen. Durch die Beeinflussung der Höhe des steuerfreien Existenzminimums wirkt sich die Höhe der Regelsätze auch auf die zur Verfügung stehenden Einkommen der Gesamtbevölkerung aus…“ der-paritaetische.de

    Zum Thema

    „Geben Eltern das nicht eher für Alkohol, Zigaretten oder einen neuen Fernseher aus?
    Es gibt keine Studie, die dieses Vorurteil für die Breite der Eltern bestätigt. Eine Studie von Dr. Holger Stichnoth und seinem Team am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) Mannheim zeigt vielmehr, dass das Geld bei den Kindern ankommt und sinnvoll ausgegeben wird – zum Beispiel für die Hobbies der Kinder und für eine größere Wohnung (Stichnoth et al. 2018). Auch andere Studien zeigen: Arme Eltern sparen häufig an sich selbst, um ihren Kindern möglichst viel zu ermöglichen (u.a. Andresen/Galic 2015, Diakonisches Werk 2011)…“ bertelsmann-stiftung.de (siehe Kasten Seite 8)

  • Tötungs- und Zerstörungsprodukte in alle Welt?

    20.07.2020/EG
    Quelle: Greenpeace, Hamburg

    Simone Wisotzki, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Leibnitz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) Frankfurt am Main, untersuchte Rüstungsexporte aus Deutschland der vergangenen 30 Jahre

    „Deutschland genehmigt und exportiert Kriegswaffen und Rüstungsgüter in Kriegs- und Krisenländer, in Staaten mit Menschenrechtsverletzungen und in Spannungsregionen. Gerade dort tragen auch deutsche Rüstungsexporte dazu bei, die Rüstungsdynamik anzuheizen und erhöhen so das Risiko, dass vorhandene Konflikte eskalieren und gewaltsam ausgetragen werden. (…). Die Beispiele der Studie dokumentieren, wie schnell Rüstungsexporte und auch Ausstattungshilfen, beispielsweise auch von Klein- und Leichtwaffen, in den illegalen Kreislauf und auf den Schwarzmarkt gelangen. Die Studie offenbart auch eine Reihe von eindeutigen Regelungslücken in der deutschen Rüstungsexportpolitik, etwa der Trend zur Internationalisierung deutscher Rüstungsunternehmen. So werden Joint-Ventures gegründet, um konflikt- und spannungsträchtige Länder und Regionen mit deutscher Rüstungstechnologie zu versorgen.“ (Auszug der Zusammenfassung)

    Die Studie lesen Sie hier ↗greenpeace.de.