Schlagwort: Recht

  • WHO-Gremium: Corona-Pandemie war vermeidbar

    02.06.2021/EG
    Quelle: Independent Panel for Pandemic Preparedness and Response, Genf

    Das „Unabhängige Gremium für Pandemievorkehrung und -reaktion“ untersuchte die Schwachstellen

    Auszug Kurzbericht, Seite 1: „Die Vorbereitung war inkonsistent und unterfinanziert. Das Alarmsystem war zu langsam und zu lasch. Die Weltgesundheitsorganisation war unterfinanziert. Die Maßnahmen haben die Ungleichheiten verschärft. Es fehlte eine globale politische Führung. Jetzt hat es Priorität, Krankheiten und Todesfälle durch COVID-19 zu beenden. Die aktuellen nationalen Übertragungswellen verursachen die gleichen menschlichen Traumata wie die im letzten Jahr – besonders tragisch, wenn wir wissen, dass Maßnahmen der öffentlichen Gesundheit sie verhindern könnten. Die Verteilung von Impfstoffen ist eklatant ungerecht und nicht strategisch…“

    Die Aufgabe des Gremiums bestand nach eigenen Angaben darin, „einen evidenzbasierten Weg für die Zukunft aufzuzeigen, der auf den Lehren der Gegenwart und der Vergangenheit beruht, um sicherzustellen, dass Länder und globale Institutionen, einschließlich der WHO, verhindern können, dass ein Ausbruch zu einer Pandemie wird; und wenn eine Pandemie eintritt, um zu verhindern, dass diese zu einer globalen gesundheitlichen und sozioökonomischen Krise wird.“ (Hauptbericht Seite 75 ff). Das Unabhängige Gremium wurde von der Generaldirektorin der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Reaktion auf die Resolution 73.1 der Weltgesundheitsversammlung eingerichtet.
    Den Kurzbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org und den Hauptbericht lesen Sie hier theindependentpanel.org.

  • Buchtipp: Der Fall Julian Assange

    21.05.2021/EG

    Nils Melzer: Der Fall Julian Assange
    Geschichte einer Verfolgung – Der spektakuläre Report des UNO-Sonderberichterstatters für Folter

    Sachbuch (Imperialismus, Macht, Menschenrechte, Politik)

    „Mit dem „Afghan War Diary“ veröffentlicht WikiLeaks 2010 das größte Leak der US-Militärgeschichte, mitsamt Beweisen für Kriegsverbrechen und Folter. Kurz danach verdächtigt Schweden WikiLeaks-Gründer Julian Assange der Vergewaltigung, und ein geheimes US-Schwurgericht ermittelt wegen Spionage. Als ihn Ecuador nach jahrelangem Botschaftsasyl der britischen Polizei überstellt, verlangen die USA sofort seine Auslieferung und drohen mit 175 Jahren Haft.
    Nils Melzer, UNO-Sonderberichterstatter für Folter, will sich zunächst gar nicht auf den Fall einlassen. Erst als er Assange im Gefängnis besucht und die Fakten recherchiert, durchschaut er das Täuschungsmanöver der Staaten und beginnt den Fall als das zu sehen, was er wirklich ist: die Geschichte einer politischen Verfolgung. An Assange soll ein Exempel statuiert werden – zur Abschreckung aller, die die schmutzigen Geheimnisse der Mächtigen ans Licht ziehen wollen.
    Dieses packende Buch erzählt erstmals die vollständige Geschichte von Nils Melzers Untersuchung.“

    Autor

    Nils Melzer, Jahrgang 1970, ist Professor für internationales Recht und lehrt in Glasgow und Genf. 2016 wurde er vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zum Sonderberichterstatter für Folter ernannt. Seit 2019 ist er überdies Vizepräsident des Internationalen Instituts für humanitäres Völkerrecht (IIHL) in Sanremo. Vorher war er als sicherheitspolitischer Berater der Schweizer Regierung tätig sowie als Rechtsberater und Abgesandter in Kriegs- und Krisengebieten für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).

    Piper Verlag, ISBN: 978-3-492-07076-8, Buch, 336 Seiten, 22 Euro

  • Corona-Pandemie: Bundestag verabschiedet Neufassung des Infektionsschutzgesetzes

    21.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundeseinheitliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen

    Die heute vom Bundestag verabschiedete bundeseinheitliche „Notbremse“ soll dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 einzuschränken. Die Maßnahmen sind im neu eingefügten §28b des Infektionsschutzgesetzes zu finden.

    Private Treffen
    Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    Geschäfte
    Öffnungen von Geschäften: Auch bei einer hohen Inzidenz wird die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen verlässlich sichergestellt. Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung.
    Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    Körpernahe Dienstleistungen
    Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    Freizeit und Sport
    Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.

    Ausgangsbeschränkungen
    Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr wird es weiterhin möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    Kindertagesstätten und Schulen
    Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 165: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher wichtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

    Homeoffice
    Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

    Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am 22. April 2021 das 4. Bevölkerungsschutzgesetz beraten. Um in Kraft zu treten, bedarf das so genannte Einspruchsgesetz nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Der Bundesrat könnte für weitere Beratungen den Vermittlungsausschuss anrufen. Hierfür wäre eine absolute Mehrheit (35 von 69 Stimmen) nötig. Bei einer mehrheitlichen Befürwortung des Gesetzes könnte der Bundespräsident das Gesetz noch am 22. April 2021 unterzeichnen und am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    14.04.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bundesregierung verabschiedet bundeseinheitliche ‘Notbremse‘ bei hohen Infektionszahlen:

    „Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen den Schwellenwert von 100, so sollen dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen gelten. Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von Maßnahmen, mit denen Kontakte deutlich reduziert werden sollen. Diese Maßnahmen sind im neu eingefügten § 28b Infektionsschutzgesetz zu finden. Dies sind in erster Linie die Maßnahmen, die bereits zwischen den Ländern und dem Bund zur Notbremse vereinbart wurden.

    • Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Die Reduzierung von Kontakten – damit auch privaten Kontakten – ist das wirksamste Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Trotzdem soll keiner einsam bleiben. Daher sind Treffen eines Haustandes mit einer weiteren Person auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich – Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

    • Öffnungen von Geschäften: Grundgedanke ist, dass die verlässliche Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln, Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs und existentiellen Dienstleistungen sichergestellt bleiben soll. Offenbleiben können demzufolge der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte. Voraussetzung bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht. Im Dienstleistungsbereich bleibt alles, was nicht ausdrücklich untersagt wird, offen, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

    • Körpernahe Dienstleistungen – nur in Ausnahmen: Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch, allerdings nur, wenn die Kundinnen und Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können – und natürlich nur mit Maske. Andere körpernahe Dienstleistungen sollen nicht mehr möglich sein.

    • Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen, – wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

    • Ausgangsbeschränkungen: Im Zeitraum zwischen 21 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat, zum Beispiel arbeitet, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Ausgangsbeschränkungen sind ein Instrument unter vielen anderen. Sie tragen dazu bei, das Mobilität begrenzt wird. Und Einschränkungen der Mobilität helfen, die Zahl der Neuinfektionen zu senken.

    • Kein Präsenzunterricht bei einer Inzidenz über 200: Das Infektionsgeschehen macht nicht vor der Schultür halt. Aufgrund der dynamischen Infektionslage ist es daher richtig, auch hier zu bundeseinheitlichen Regelungen zu kommen, wenn es die epidemiologische Lage erfordert. Bei einer Inzidenz über 200 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.“

  • Politik/Recht: Proteste kommen auch aus der „Mitte“

    26.03.2021/EG
    Quelle: Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin

    Edgar Grande, Politikwissenschaftler am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), und Swen Hutter, Soziologe an der Freien Universität Berlin, untersuchten den politischen Protest gegen Corona-Maßnahmen im Jahr 2020

    Die empirische Studie gibt erstmals einen umfassenden Überblick über die politischen Potentiale des Corona-Protests in Deutschland. Basierend auf Umfragedaten zeigt sie, dass dieser Protest ein erhebliches und relativ stabiles Mobilisierungspotenzial in der deutschen Bevölkerung besitzt. Dieses Mobilisierungspotenzial wird nicht nur aus radikalen-rechten Randgruppen gebildet. Es besteht zu einem großen Teil aus einer von den etablierten Parteien nicht repräsentierten politischen Mitte, die der staatlichen Politik insgesamt misstrauisch gegenüber-steht. Dieses Mobilisierungspotential tendiert über Zeit zunehmend nach rechts und es besitzt aufgrund seiner Anfälligkeit für Verschwörungstheorien ein erhebliches Radikalisierungspotenzial.

    Die Studie lesen Sie hier wzb.eu.