Schlagwort: Recht

  • Hass, Hetze und Rassismus

    17.02.2021/EG
    Quellen: „Hassmelden“, Meldestelle für Hatespeech, Frankfurt am Main / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin

    Hasskriminalität: Soziale Medien bieten den Nährboden zur Verbreitung von Hass- und Hetzkampagnen

    „Das Internet hat sich als Medium zur Verbreitung von Hass und Hetze etabliert. Täglich werden Aufforderungen zu Straftaten, Gewaltdarstellungen, Bedrohungen, Volksverhetzungen und Beleidigungen festgestellt. Häufig fühlen sich die Täter dabei in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher. Durch die bundesweiten polizeilichen Aktionstage gegen Hasspostings werden die Täter aus dieser Anonymität herausgeholt und mit den rechtlichen Konsequenzen von Hasskriminalität im Internet konfrontiert. Gleichzeitig werden Bürgerinnen und Bürger ermutigt, Bedrohungen, Nötigungen, Androhungen von Gewalt und Aufrufe zu Straftaten im Internet den Providern zu melden“, so das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, in einer Meldung vom 04.11.2020.

    Als Betroffene/r können Sie bei der gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisation „Hassmelden“ anonym eine Strafanzeige erstatten. „Hassmelden“ prüft die Meldungen auf ihre strafrechtliche Relevanz und leitet sie zur Anzeige an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main weiter.

    Zum Thema

    Hasskriminalität: Entwicklung der erfassten Fallzahlen für den Zeitraum 2001 bis 2019 bmi.bund.de.

    Beate Küpper, Sozialpsychologin an der Hochschule Niederrhein, zur Hasskriminalität als Indikator für die Spaltung der Gesellschaft bka.de.

  • Corona-Pandemie: Bundesweite Anpassungen

    10.02.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Bestehende Beschlüsse bleiben bis 07. März 2021 gültig / Friseure können ab 01. März den Betrieb wieder aufnehmen

    Den Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

  • Impfungen im ethischen und juristischen Diskurs

    04.02.2021/EG
    Quellen: Deutscher Ethikrat, Berlin / Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Berlin

    Stellungnahmen des Ethikrates sowie der Wissenschaftlichen Dienste zur Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften

    Empfehlungen des Deutschen Ethikrates (Seite 5):

    „1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sollte aufgrund der noch nicht verlässlich abschätzbaren Infektiosität der Geimpften eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für geimpfte Personen nicht erfolgen.
    2. Mit dem Fortschreiten des Impfprogramms sollen die allgemeinen staatlichen Freiheitsbeschränkungen für alle Bürgerinnen und Bürger schrittweise zurückgenommen werden…“
    Die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ethikrat.org.

    Fazit der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages (Seite 11):

    „Insgesamt zeigt sich, dass – sofern wissenschaftlich festgestellt wird, dass Geimpfte nicht mehr infektiös sind – gegenüber diesen wohl allenfalls Infektionsschutzmaßnahmen mit geringer Eingriffsintensität aufrechterhalten werden können.
    Der Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Geimpften gegenüber Ungeimpften ist von der Auswirkung der jeweiligen infektionsschutzrechtlichen Maßnahme abhängig. An die Rechtfertigung einer Differenzierung bzgl. Maßnahmen, die die Freiheitsrechte der Ungeimpften erheblich beeinträchtigen, sind hohe Anforderungen zu stellen. Dies gilt insbesondere solange, wie der Zugang zum Impfstoff reglementiert wird und nicht allen Impfwilligen zur Verfügung steht.
    Die Ungleichbehandlung von Ungeimpften im Privatrechtsverkehr wirft hingegen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken auf. Auch das AGG sieht diesbezüglich keine Beschränkungen der Vertragsfreiheit vor.“
    Die Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste lesen Sie hier bundestag.de.

    Zum Thema

    Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2

    Das Bundesministerium für Bildung und Foschung förderte für die Impfstoffentwicklung gegen SARS-CoV-2 die Biotechnologieunternehmen BioNTech SE (Mainz) mit 375 Millionen Euro, CureVac AG (Tübingen) mit 252 Millionen Euro und die IDT Biologika GmbH (Dessau-Roßlau) mit 114 Millionen Euro. bundestag.de (Seite 7)

  • „Wirecard agierte in Bayern weitgehend unbehelligt“

    29.01.2021/EG
    Quelle: Deutscher Bundestag, Berlin

    3. Untersuchungsausschuss enthüllt mangelhafte staatliche Finanzaufsicht

    In der Sitzung vom 28. Januar 2021 wurde der Sachstand der institutionellen (politischer bzw. staatlicher) Verantwortungslosigkeit für ein Finanzunternehmen wie Wirecard ein weiteres Mal bestätigt.

    Den Ausschussbericht lesen Sie hier ↗bundestag.de.

  • Steuervermeidung deutscher Unternehmen

    21.01.2021/EG
    Quelle: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München

    Clemens Fuest, ifo-Präsident und Wirtschaftswissenschaftler an der LMU München, Felix Hugger, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der LMU München, und Florian Neumeier, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ifo München, untersuchten die Steueraufkommensverluste durch Gewinnverlagerung deutscher Großunternehmen

    Fazit
    „Unsere Auswertungen zeigen, dass die in Steueroasen* ansässigen Tochtergesellschaften der 333 größten deutschen multinationalen Kapitalgesellschaften deutlich profitabler sind als die Töchter, die ihren Sitz nicht in einer Steueroase haben. Gleichzeitig ist die Gewinnsteuerbelastung in Steueroasen nur etwa halb so hoch wie in Ländern, die nicht als Steueroasen gelten. Dies spricht dafür, dass deutsche multinationale Unternehmen Steueroasen dazu nutzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Insgesamt jedoch entfallen auf die in Steueroasen ansässigen Tochtergesellschaften nur etwa 9% der globalen Gewinne der größten deutschen multinationalen Unternehmen. Darüber hinaus lässt sich ein Teil dieser Gewinne durchaus auf realwirtschaftliche Aktivitäten zurückführen. Unseren Schätzungen zufolge sind etwa 38% der in Steueroasen ausgewiesenen Gewinne großer deutscher multinationaler Unternehmen das Resultat von steuermotivierter Gewinnverlagerung. Im Umkehrschluss lassen sich 62% der Gewinne, den die größten deutschen multinationalen Unternehmen in Steueroasen ausweisen, auf realwirtschaftliche Aktivitäten zurückführen. Auf der Grundlage dieser Zahlen kommen wir zu dem Schluss, dass dem deutschen Staat pro Jahr etwa 1,6 Mrd. Euro an Steuereinnahmen dadurch verlorengehen, dass große deutsche multinationale Unternehmen einen Teil ihrer Gewinne aus Deutschland heraus in Steueroasen verschieben. Berücksichtigt man in diesen Schätzungen auch kleinere deutsche multinationale Unternehmen sowie die in Deutschland ansässigen Tochtergesellschaften ausländischer multinationaler Unternehmen, so ergibt sich ein Steueraufkommensverlust von insgesamt 5,7 Mrd. Euro jährlich.“

    Die Studie lesen Sie hier ifo.de.

    * U. a. Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Malta und Zypern.

    Zum Thema

    Jakob Miethe, Postdoktorand an der LMU München, über „Die leere Liste der Steueroasen“ lesen Sie hier diw.de

    Wissenschaftliche Dienste des US-Kongresses über Steueroasen, die auf US-Listen geführt werden, lesen Sie hier ↗congress.gov (Seite 4).

    Der International Monetary Fund (IMF/IWF), Washington, DC, untersuchte inaktive Unternehmen (Briefkastenfirmen) in Steueroasen. Beispiel Luxemburg, ein Land mit 614.000 Einwohnern und ausländischen Direktinvestitionen (FDI) in Höhe von rund vier Billionen US-Dollar. Die Höhe der ausländischen Direktinvestitionen (FDI) steht in keinem Verhältnis zur Luxemburger Wirtschaftskraft. Wie ist das möglich?
    Weltweit belaufen sich Phantom-Investitionen auf erstaunliche 15 Billionen Dollar oder das gesamte jährliche BIP der Wirtschaftsmächte China und Deutschland. Und trotz gezielter internationaler Versuche, die Steuervermeidung einzudämmen – insbesondere die G20-Initiative Base Erosion and Profit Shifting (BEPS) und der automatische Austausch von Bankkontoinformationen innerhalb des Common Reporting Standard (CRS) – steigen die Phantominvestitionen weiter an und übertreffen das Wachstum echter FDI. In weniger als einem Jahrzehnt sind die Phantom-DI von rund 30 % auf fast 40 % der globalen FDI gestiegen (siehe Grafik). Dieses Wachstum ist einzigartig für FDI. Laut Lane und Milesi-Ferretti (2018) sind die DI-Positionen seit der globalen Finanzkrise schneller gewachsen als das Welt-BIP, während grenzüberschreitende Positionen in Portfolioinstrumenten und anderen Investitionen dies nicht getan haben. (…).
    Investitionen in ausländische Phantomunternehmen könnten darauf hindeuten, dass inländisch kontrollierte multinationale Unternehmen Steuerhinterziehung betreiben. Ebenso deuten Investitionen aus ausländischen Phantomunternehmen darauf hin, dass multinationale Unternehmen unter ausländischer Kontrolle versuchen, Steuern im Gastland zu vermeiden. Es überrascht nicht, dass das Risiko einer Volkswirtschaft für Phantominvestitionen mit dem Körperschaftsteuersatz steigt.“ ↗imf.org