10.06.2021/EG
Quelle: Europäische Kommission, Brüssel/Berlin
Nationale Behörden können ab 07. Juni 2022 „Entfernungsanordnung“ nutzen um „terroristische Inhalte“ binnen einer Stunde aus dem Internet entfernen zu lassen
Margaritis Schinas, Vizepräsident der Europäischen Kommission: „Mit diesen bahnbrechenden neuen Regeln gehen wir gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet vor und machen die Sicherheitsunion der EU zur Realität. Online-Plattformen haben dann eine Stunde Zeit, um terroristische Inhalte aus dem Netz zu nehmen und sicherzustellen, dass Anschläge wie der in Christchurch nicht dazu genutzt werden können, Bildschirme und Gedanken zu verschmutzen.“
Die Mitteilung sowie ergänzende Informationen zur Vorschrift lesen Sie hier ↗ec.europa.eu.
Die Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte lesen Sie hier ↗ec.europa.eu.
Zum Thema
Deutschland: Gesetzespaket gegen Hass und Hetze ist seit April 2021 in Kraft und ab Februar 2022 müssen soziale Netzwerke in Deutschland Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie andere schwere Hassdelikte nicht mehr nur löschen, sondern auch dem Bundeskriminalamt melden.
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung sind nicht von der Meldepflicht umfasst, da die Abgrenzung zu von der Meinungsfreiheit umfassten Aussagen hier im Einzelfall schwierig sein kann. Soziale Netzwerke müssen allerdings künftig Nutzerinnen und Nutzer darüber informieren, wie und wo sie Strafanzeige und erforderlichenfalls Strafantrag stellen können. ↗bmjv.de