28.10.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin
Mindestlohn und Sozialhilfe werden angehoben / Anpassungen in der Pflege und Mietrecht
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab Januar 2020. ↗bundesregierung.de
Brückenteilzeit
Ab Januar 2019 können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. ↗bundesregierung.de
Weiterbildung/Qualifizierung
Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen. ↗bundesregierung.de
Langzeitarbeitslosigkeit
Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten. ↗bundesregierung.de
Sozialhilfe (ALGII)
Ab Januar 2019 wird der Regelsatz um 1,9 Prozent bzw. 8 Euro auf 424 Euro für Alleinlebende angehoben. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. „Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet.“ ↗bundesregierung.de
Rente
Das Rentenpaket sieht Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. ↗bundesregierung.de