Neuregelungen zum Jahreswechsel

28.10.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Mindestlohn und Sozialhilfe werden angehoben / Anpassungen in der Pflege und Mietrecht

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten: Ab Januar 2019 beträgt er 9,19 Euro pro Stunde und 9,35 Euro ab Januar 2020. bundesregierung.de

Brückenteilzeit

Ab Januar 2019 können Beschäftigte befristet in Teilzeit arbeiten und danach wieder zur vorherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Neuregelung gilt auch für Beschäftigte, die bisher unbefristet in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit aufstocken wollen. bundesregierung.de

Weiterbildung/Qualifizierung

Mit dem Qualifizierungschancengesetz werden alle Beschäftigten unterstützt, sich weiterzubilden und so auf den zunehmend digitalisierten Arbeitsmarkt vorzubereiten. Arbeitgeber können Lohnkostenzuschüsse erhalten, wenn sie Beschäftigte zur Weiterbildung freistellen. bundesregierung.de

Langzeitarbeitslosigkeit

Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose sozialversichert beschäftigen, können Lohnkostenzuschüsse erhalten. bundesregierung.de

Sozialhilfe (ALGII)

Ab Januar 2019 wird der Regelsatz um 1,9 Prozent bzw. 8 Euro auf 424 Euro für Alleinlebende angehoben. Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche erhöhen sich ebenfalls. „Damit wird ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet.“ bundesregierung.de

Rente

Das Rentenpaket sieht Verbesserungen bei Mütter- und Erwerbsminderungsrente vor und entlastet Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen. bundesregierung.de

Neuregelungen im Oktober 2018

04.10.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Grenzwerte für Blei in Spielzeug / Transparenz für Kosten von Bankkonten / Transparenz beim Kauf von Versicherungen / Online-Identifizierung EU-weit / Grenzwerte für Stickstoffemissionen / HIV-Selbsttest

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug

Kinder werden besser vor giftigen Schwermetallen geschützt: Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU ab dem 28. Oktober 2018 deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben. bfr.bund.de

Transparenz bei Kosten für Zahlungskonten

Ab dem 31. Oktober 2018 müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren.

Neuregelungen im September 2018

01.09.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw / Aus für Halogenlampen / Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Neues Abgasprüfverfahren für Erstzulassung neuer Pkw

Neu zugelassene Pkw werden ab dem 1. September mit dem neuen Verfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicels Test Procedure – deutsch: weltweit einheitliches Leichtfahrzeuge-Testverfahren) auf ihre Abgaswerte überprüft. Das Verfahren soll realistischere Werte über die Abgasemissionen eines Fahrzeugs geben. An der Berechnung der Kfz-Steuer ändert sich grundsätzlich nichts. Sie richtet sich weiter nach dem CO2-Prüfwert und Hubraum. Da aber das neue WLTP-Verfahren in der Regel höhere CO2-Werte liefert, kann sich in vielen Fällen auch die KFZ-Steuer erhöhen. bundesfinanzministerium.de

Aus für Halogenlampen

Ab dem 1. September 2018 werden Halogenlampen – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr hergestellt. Das Verbot umfasst vor allem die Halogenglühlampen für normale Netzspannung von 230 Volt und mit einem E27- oder E14-Schraubsockel. Restbestände dürfen noch verkauft werden. Bereits seit Herbst 2009 verschwinden ineffiziente Leuchten in Folge der europaweiten „Ökodesign-Richtlinie“ schrittweise vom Markt. Für Verbraucher gibt es inzwischen gute und energieeffiziente Alternativen wie beispielsweise LED- und Energiesparlampen. umweltbundesamt.de

Künstlersozialabgabe bleibt stabil

Für selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten bleibt im Jahr 2019 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert bei 4,2 Prozent. Derzeit werden rund 190.000 Menschen darüber als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Der Beitrag wird solidarisch von Kulturschaffenden, Unternehmen und vom Bund getragen. Die Verordnung tritt am 31. August 2018 in Kraft. bmas.de

Neuregelungen im Juli 2018

01.07.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Anhebung der Altersbezüge / BA übermittelt Betriebsdaten an Arbeitsschutzbehörden / Fälschungssichere Medikamentenverpackungen / Samenspender- und Empfänger werden gespeichert / EU-Reiserecht überarbeitet / LKW-Mau auf Bundesstraßen / Energieausweise aus 2008 verlieren Gültigkeit

Alle Informationen zu den Neuregelungen im Juli 2018 lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.

Neuregelungen im April 2018

04.04.2018/EG aus der Bundesregierung, Berlin

Weniger Acrylamid in Pommes & Co. / Online-Dienste ohne Grenzen nutzen / Anschubfinanzierung für Start-ups

Ab April 2018 gelten höhere Auflagen für Lebensmittelhersteller, kostenpflichtige Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland genutzt werden und die Anschubfinanzierung für Neugründungen wurde überarbeitet. ↗bundesregierung.de