Neuregelungen ab Mai 2019

01.05.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Konzept für eine ‘saubere‘ Atemluft / Verlängerte Fristen für die Steuererklärung / Neue Geldscheine / Telefonkosten ins EU-Ausland sinken / Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

‘Saubere‘ Luft durch angepasstes Bundesimmissionsschutzgesetz

Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Anpassungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote bei geringfügigen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vermeiden. bundesregierung.de

Zum Thema

Verwaltungsgericht Stuttgart legte am 29.04.2019 dem Land Baden-Württemberg erneut die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart mit einer erneuten Androhung eines Zwangsgeldes auf ↗vgstuttgart.de.

Fristen für Steuererklärung verlängert

Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort zwei Monate mehr Zeit: Für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019 neuer Abgabeschluss. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt vorliegen.
Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Steuerpflichtige müssen diese zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Stichtag. bundesregierung.de

Neue Geldscheine

Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Sie besitzen besondere Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel den als glänzende „Smaragd-Zahl“ aufgedruckten Wert. Kippt man den Schein, ändert sich die Farbe der Zahl. Damit ist die erst zweite Banknotenserie des Euro namens „Europa-Serie“ vollständig: 5er, 10er, Zwanziger und Fünfziger sind bereits in der überarbeiteten Version im Umlauf, der 500-Euro-Schein wird nicht mehr produziert. Sämtliche Banknoten der ersten Serie einschließlich der 500-Euro-Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein. ↗bundesbank.de

Telefonieren ins EU-Ausland wird billiger

Ab dem 15. Mai werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. In Deutschland werden die Kosten für Telefonate ins EU- Ausland dann bei 23 Cent und bei 7 Cent für SMS liegen.
Die Regeln gelten für das Mobil- und das Festnetz bei Tarifen, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen. ↗evz.de

Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Bereits seit dem 25. April 2019 müssen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden.
Danach sind die Einträge zu entfernen. Ebenso müssen die Behörden umgehend öffentlich mitteilen, wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde. bundesregierung.de