Neuregelungen ab September 2019

28.08.2019/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Bedarfssätze für Asylbewerber sinken, Ausreisepflicht abgelehnter Asylbewerber angepasst, Sicherheit bei Medikamenten, bei Arbeiten in gentechnischen Anlagen sowie bei Bankgeschäften im Netz verbessert

„Starke Kundenauthentifizierung“ soll Bankgeschäfte im Netz sicherer machen

Ab dem 14. September 2019 ist bei Online-Zahlungen eine „Starke Kundenauthentifizierung“ notwendig. Diese soll das Einkaufen im Internet sicherer machen. Bei Kreditkartenzahlungen reicht es dann nicht mehr aus, lediglich die Kreditkartennummer und Prüfziffer einzugeben. Kunden müssen zusätzlich beispielsweise eine Transaktionsnummer (TAN), die zuvor an ihr Mobiltelefon gesendet wurde, und außerdem ein Passwort nennen. ↗bafin.de

Größere Sicherheit bei Medikamenten

Am 16. August 2019 ist ein neues Gesetz zur Verbesserung der Qualität und Sicherheit der Arzneimittelversorgung in Kraft getreten. bundesregierung.de

Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen neu geordnet

Die Sicherheitsmaßnahmen für gentechnische Arbeiten für den Labor- und Produktionsbereich, für Tierhaltungsräume und für Gewächshäuser nach den vier Sicherheitsstufen des Gentechnikgesetzes wurden aktualisiert. ↗bmel.de

Steuerungsinstrumente für die Migration überarbeitet

Mit dem am 21. August 2019 in Kraft getretenen „Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ wurde eine besondere Passbeschaffungspflicht eingeführt. So hat, wer nicht an der Klärung der eigenen Identität mitwirkt, mit Sanktionen zu rechnen. Darüber hinaus ist es Behörden zukünftig leichter möglich, zur Durchsetzung der Ausreisepflicht abgelehnte Asylbewerber in Gewahrsam zu nehmen. Zudem sollen straffällige Asylbewerber schneller ausgewiesen und der Vollzug deutlich verbessert werden. Für rechtswidrig eingereiste Personen, die in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus haben, soll es in Zukunft keine Sozialleistungen geben. bundesregierung.de

Deutscher Pass kann aberkannt werden

Mit dem am 09. August 2019 in Kraft getretenen Änderungsgesetz wurde eine neue Verlustregelung in das Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführt. Danach verlieren Deutsche mit Doppelpass, die sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligen, die deutsche Staatsangehörigkeit. bundesregierung.de

Ausländerzentralregister zur Erfassung unbegleiteter Minderjähriger weiterentwickelt

Mit dem Gesetz am 09. August 2019 in Kraft getretenen Gesetz sollen die Verwaltungsabläufe und damit die Kommunikation aller Verfahrensbeteiligten beschleunigt werden. Die erkennungsdienstliche Behandlung soll ausgeweitet werden. Künftig darf die Bundespolizei auch außerhalb des 30-Kilometer Grenzraums unerlaubt eingereiste Personen erfassen. bundesregierung.de

Neuregelungen ab August 2019

08.08.2019/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Kinderzuschlag, BAföG, Vergütung für Betreuer und Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende werden erhöht, …

Sonderabschreibung für private Bauherren neuer Mietwohnungen
Künftig können Investoren vier Jahre lang zusätzlich jeweils fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen. bundesregierung.de

Neues Gesetz gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung
Ermittlungsarbeit für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll) wurde in folgenden Punkten angepasst:
bei unberechtigtem Sozialleistungsbezug, also Scheinarbeit oder vorgetäuschter selbstständiger Beschäftigung
bei der Bekämpfung von Kindergeldmissbrauch – hier werden insbesondere die Familienkassen künftig stärker unterstützt
bei Anbahnung illegaler Beschäftigung auf Tagelöhnerbörsen
bei Arbeitsausbeutung und damit verbundenem Menschenhandel
beim Anbieten von Schwarzarbeit (Print und Online-Plattformen)
bei der missbräuchlichen Bereitstellung von Unterkünften zum Beispiel in „Schrottimmobilien“. bundesregierung.de

Schutz vor intensiver Sonnenstrahlung akklimatisiert
Seit dem 1. Januar 2015 werden „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“ in der Berufskrankheiten-Verordnung als Berufskrankheit Nummer 5103 geführt. Bis Ende 2017 gab es bereits rund 12.500 Anerkennungen und 16 Todesfälle. Betroffen sind insbesondere die Landwirtschaft und das Baugewerbe. Über alle Branchen hinweg ist die Berufskrankheit Nummer 5103 die zweithäufigste Berufskrankheit, im Bereich der Landwirtschaft sogar die häufigste.
Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen zu reduzieren. bmas.de

Neuregelungen ab Juli 2019

27.06.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Marktzugang für verflüssigtes Erdgas ermöglicht / Überarbeiteter Anlegerschutz für den Wertpapierhandel / Anhebung des pfändfreien Grundbetrages / Kindergeld, Kinderzuschlag und Renten werden erhöht / …

Beitragsentlastung für Geringverdiener (bis 1.300 Euro)
Ab 01. Juli 2019 zahlen Geringverdiener bei einem Entgelt von 450 Euro bis 1.300 Euro geringere Sozialbeiträge. Gleichzeitig wird geregelt, dass die geringeren Rentenbeiträge nicht zu niedrigeren Rentenansprüchen führen. Diese und weitere Verbesserungen wurden mit dem Rentenpaket 2019 beschlossen. bundesregierung.de

Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk wird angehoben
Ab 01. Juli 2019 beträgt das Mindestentgelt im Gerüstbau 11,88 Euro je Stunde. Die Entgeltuntergrenze gilt für alle in Deutschland Beschäftigten – auch für Gerüstbauer, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland nach Deutschland entsandt werden. mindestlohn-kommission.de

Mehr Anlegerschutz durch neue Regeln für den Wertpapierhandel
Ab dem 21. Juli gilt die EU-Prospektverordnung. Sie sorgt dafür, dass Wertpapierprospekte einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Anleger können somit fundiertere Anlageentscheidungen treffen. Unternehmen wird der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert. bafin.de

Monatlich unpfändbarer Grundbetrag wird angehoben
Schuldner können ab 1. Juli mehr Geld aus ihrem regelmäßigen Einkommen behalten. Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt auf 1.178,59 Euro für Einzelpersonen ohne weitere Unterhaltsverpflichtung. Dieser Betrag erhöht sich, wenn Unterhaltspflichten zu erfüllen sind. Für die erste Person um monatlich 443,57 Euro und um je 247,12 Euro monatlich für jeden weiteren Unterhaltsberechtigten. ↗infodienst-schuldnerberatung.de

Marktzugang für verflüssigtes Erdgas (u.a. aus USA) eröffnen
Verflüssigtes Erdgas verursacht bei der Verbrennung weniger Treibhausgase als Schweröl und Diesel. Für die Schifffahrt und den Straßengüterverkehr eröffnen sich damit neue Chancen. Doch bislang fehlte hier die dafür notwendige Infrastruktur, beispielsweise für ein LNG-Terminal (Liquid Natural Gas). Damit Deutschland künftig zum zentralen Umschlagplatz in Europa für verflüssigtes Erdgas wird, sieht eine am 20. Juni 2019 in Kraft getretene Verordnung vor, die Rahmenbedingungen für Auf- und Ausbau zu verbessern. bundesregierung.de

Zum Thema verflüssigtes Erdgas: Verwerfungen auf dem Energiemarkt – USA gegen Nord Stream 2: Weg zur amerikanischen Energiedominanz? ifo.de

Ältere Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren ihre Gültigkeit
Zum 1. Juli 2019 laufen die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude aus. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab. dena.de

Kindergeld und Freibeträge werden erhöht
Ab 01. Juli 2019 steigt das Kindergeld in der ersten Stufe um zehn Euro monatlich. Das entspricht einer Erhöhung von rund fünf Prozent. Für das erste und zweite Kind erhalten Familien dann 204 Euro statt bisher 194 Euro monatlich. Für das dritte Kind sind es 210 statt bisher 200 Euro und für jedes weitere 235 Euro statt 225 Euro. bundesregierung

Kinderzuschlag für Familien mit niedrigem Einkommen wird angehoben
Die erste Stufe der Reform des Kinderzuschlags tritt am 01. Juli 2019 in Kraft. Die Geldleistung wird auf maximal 185 Euro pro Kind erhöht und der Personenkreis der Berechtigten erweitert. Die zweite Stufe der Reform folgt zum 01. Januar 2020. bundesregierung.de

Renten werden angehoben
Zum 01. Juli 2019 steigen die Renten in den westdeutschen Bundesländern um 3,18 Prozent (Rentenwert 33,05 Euro) und in den ostdeutschen Bundesländern um 3,91 Prozent (Rentenwert 31,89 Euro). bundesregierung.de

Neuregelungen ab Mai 2019

01.05.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Konzept für eine ‘saubere‘ Atemluft / Verlängerte Fristen für die Steuererklärung / Neue Geldscheine / Telefonkosten ins EU-Ausland sinken / Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

‘Saubere‘ Luft durch angepasstes Bundesimmissionsschutzgesetz

Nach Angaben der Bundesregierung sollen die Anpassungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes Fahrverbote bei geringfügigen Überschreitungen der Stickoxid-Grenzwerte von maximal 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft vermeiden. bundesregierung.de

Zum Thema

Verwaltungsgericht Stuttgart legte am 29.04.2019 dem Land Baden-Württemberg erneut die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart mit einer erneuten Androhung eines Zwangsgeldes auf ↗vgstuttgart.de.

Fristen für Steuererklärung verlängert

Wer eine private Steuererklärung abgeben muss, hat ab sofort zwei Monate mehr Zeit: Für die Steuererklärung 2018 ist der 31. Juli 2019 neuer Abgabeschluss. Bislang musste die Steuererklärung bis zum 31. Mai beim Finanzamt vorliegen.
Auch für die von Steuerberatern erstellten Steuererklärungen hat sich die Frist verlängert: Steuerpflichtige müssen diese zukünftig erst bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres einreichen. Für die Steuererklärung 2018 gilt der 29. Februar 2020 als Stichtag. bundesregierung.de

Neue Geldscheine

Am 28. Mai 2019 kommen neue 100- und 200-Euro-Scheine in Umlauf. Sie besitzen besondere Sicherheitsmerkmale – zum Beispiel den als glänzende „Smaragd-Zahl“ aufgedruckten Wert. Kippt man den Schein, ändert sich die Farbe der Zahl. Damit ist die erst zweite Banknotenserie des Euro namens „Europa-Serie“ vollständig: 5er, 10er, Zwanziger und Fünfziger sind bereits in der überarbeiteten Version im Umlauf, der 500-Euro-Schein wird nicht mehr produziert. Sämtliche Banknoten der ersten Serie einschließlich der 500-Euro-Scheine bleiben gesetzliches Zahlungsmittel und sollen für unbefristete Zeit umtauschbar sein. ↗bundesbank.de

Telefonieren ins EU-Ausland wird billiger

Ab dem 15. Mai werden Anrufe und SMS ins EU-Ausland günstiger: Eine Gesprächsminute darf dann maximal 19 Cent kosten, eine SMS 6 Cent – jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer. In Deutschland werden die Kosten für Telefonate ins EU- Ausland dann bei 23 Cent und bei 7 Cent für SMS liegen.
Die Regeln gelten für das Mobil- und das Festnetz bei Tarifen, die Auslands-Gesprächsminuten oder -SMS einzeln abrechnen. ↗evz.de

Veröffentlichung von Lebensmittelverstößen

Die Überwachungsbehörden der Bundesländer haben die Öffentlichkeit über erhebliche Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften zu informieren. Bereits seit dem 25. April 2019 müssen Verstöße gegen das Lebensmittelrecht unverzüglich und sechs Monate lang veröffentlicht werden.
Danach sind die Einträge zu entfernen. Ebenso müssen die Behörden umgehend öffentlich mitteilen, wenn der Mangel nachweisbar beseitigt wurde. bundesregierung.de

Neuregelungen ab April 2019

31.03.2018/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Schwangere in Konfliktlagen gelangen einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch / Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, werden besser dafür ausgestattet / Transplantationsbeauftragte bekommen mehr Zeit für ihre Aufgaben und werden besser vergütet / Energieausweise für ältere Gebäude verlieren ihre Gültigkeit

Organspende

Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, werden besser dafür ausgestattet. Gleichzeitig bekommen Transplantationsbeauftragte mehr Zeit für ihre Aufgaben und sollen auf den Intensivstationen regelmäßig hinzugezogen werden, wenn Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Beurteilung als Organspender in Betracht kommen. Darüber hinaus wird der gesamte Prozess der Organentnahme besser vergütet. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. April 2019 in Kraft. bundesregierung.de

Informationen über Schwangerschaftsabbruch

Schwangere in Konfliktlagen gelangen künftig einfacher an Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch. Qualitätsgesicherte Informationen werden nun auch von staatlichen oder staatlich beauftragten Stellen zur Verfügung gestellt. Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, werden künftig auf einer zentralen Liste der Bundesärztekammer aufgeführt. Diese Liste soll monatlich aktualisiert werden und ist für betroffene Frauen öffentlich im Internet einsehbar. Veröffentlicht wird die Liste von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Ärzte und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen jetzt auch darüber informieren. Eine entsprechende Änderung des Paragrafen 219a tritt im April in Kraft. bundesregierung.de

Energieausweis

Seit Anfang des Jahres verlieren Energieausweise, die seit 2009 für Häuser Baujahr 1966 und später ausgestellt worden sind, nach und nach ihre Gültigkeit. Wer in naher Zukunft sein Haus verkaufen, vermieten oder verpachten will, sollte sich einen neuen Energieausweis in Form eines „Bedarfsausweises“ ausstellen lassen. Dieser ist – wie schon der alte Energieausweis – für zehn Jahre gültig. dena.de

Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen

Beschäftigte von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen bekommen mehr Geld: Ab dem 1. April 2019 beträgt der Mindestlohn bundesweit 15,72 Euro beziehungsweise 15,79 Euro brutto je Zeitstunde – je nach Qualifikation des Arbeitnehmers. Bis zum Jahr 2022 steigt das Mindestentgelt dann schrittweise auf 17,18 Euro beziehungsweise 17,70 Euro brutto je Zeitstunde. Diese Regelung gilt auch für Auftragnehmer des Bundes, die Ausbildungs- und Weiterbildungsdienstleistungen anbieten. bmas.de