Schlagwort: Neuregelungen

  • Neuregelungen zum Oktober

    30.09.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen zum 01. Oktober 2020:

    Corona
    Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 01. Oktober für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig – jedoch fühestens nach fünf Tagen – beendet werden, wenn man ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.

    Finanzen
    Im Immobiliensektor gibt es besondere Geldwäscherisiken. Das geht aus der Nationalen Risikoanalyse 2019 hervor. Nun gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen. ↗bundesfinanzministerium.de

  • Neuregelungen

    31.07.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Gesetzliche Neuregelungen zum 01. August 2020:

    BaföG
    Mit der Reform des Aufstiegs-Bafägs verdoppelt sich zum einen der Zuschuss zum Unterhaltsbeitrag, zum anderen erhöht sich der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 130 auf 150 Euro. Außerdem sind die Möglichkeiten zur Stundung oder zum Erlass bei der Rückzahlung der erhaltenen BAföG-Mittel nun größer. Ein weiterer Vorteil der Reform: Eine Förderung bis zum „Master-Niveau“ ist über alle Stufen der beruflichen Qualifizierung hinweg möglich. bundesregierung.de

    Berufsausbildungsbeihilfe
    Ab 01. August 2020 erhöhen sich die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Berufsausbildungsbeihilfe. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung sowie die Kinderbetreuungskosten während einer Berufsausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme steigen. Zudem gibt es höhere Zuschüsse zur Vergütung an Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen. bundesregierung.de

    Lohnarbeit
    Nach Deutschland entsandte Beschäftigte haben von nun an Anspruch auf einen Tariflohn. Das geht aus der geänderten EU-Entsenderichtlinie hervor. Zudem erhalten sie Weihnachts- und Urlaubsgeld, Schmutz- und Gefahrenzulagen. Reisekosten für Dienstreisen im Inland übernehmen die Unternehmen – Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Grundsätzlich gelten für Beschäftigte aus dem Ausland künftig nach zwölf Monaten Beschäftigung alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. Eine Ausnahme sind die Fernfahrer. Am 30. Juli 2020 tritt das Gesetz in Kraft. bundesregierung.de

    Unternehmensbeteiligungen
    Abflüsse von Informationen oder Technologien verhindern, die gravierende Folgen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit Deutschlands haben können – eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes erreicht dieses Ziel. Die Regelungen gelten für den Erwerb von Unternehmensanteilen durch Investoren außerhalb der EU. bundesregierung.de

    Europäische Staatsanwaltschaft
    Korruption, Betrug, Geldwäsche: Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU in den Mitgliedsstaaten sollen künftig von einer unabhängigen, dezentralen Behörde verfolgt werden. Mit Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft wird erstmals eine unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union geschaffen, die voraussichtlich Ende 2020 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das entsprechende Gesetz ist am 17. Juli 2020 in Kraft getreten. bundesregierung.de

    Meldepflicht bei Corona-Infektionen von Haustieren
    Positive Corona-Tests bei Haustieren sind seit dem 03. Juli meldepflichtig. Damit soll die Forschung Erkenntnisse über Vorkommen, Übertragung und Ausbreitung des Virus erlangen. Eine Pflicht, das Tier testen zu lassen, besteht allerdings nicht. bundesregierung.de

    Widerruf der Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya
    Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit widerruft zum 03. August 2020 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Biscaya mit dem Wirkstoff Thiacloprid. Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 03. Februar 2021. Die Europäische Kommission hatte die Zulassung für Thiacloprid, ein hochwirksames Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide, für den europäischen Markt beendet. bvl.bund.de

  • Neuregelungen

    01.07.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Neuregelungen zum 01. Juli 2020:

    Konjunkturpaket
    Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent bis 31.12.2020. Einmaliger Kinderbonus in Höhe von 300 Euro abzüglich Steuer (Sozialleistungen sollen nicht angerechnet werden). Verdoppelung des Steuerfreibetrages für Alleinerziehende. Unterstützung von Unternehmen durch verbesserte steuerliche Verlustrücktragungen für 2020 und 2021, verbesserte Abschreibungsoptionen und einer Verdoppelung der Forschungsförderung.

    Sexuelle Selbstbestimmung
    Das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen schützt Menschen vor Therapien gegen Homosexualität. Es verbietet sogenannte Konversionstherapien für Minderjährige und nicht einwilligungsfähige Erwachsene. Verstöße gelten als Straftat. Auch die Werbung für solche Behandlungen wird sanktioniert. Ausgenommen sind Behandlungen bei Störungen der Sexualpräferenz wie Exhibitionismus oder Pädophilie. Das Gesetz ist am 24. Juni in Kraft getreten.

    Beschäftigte in Behindertenwerkstätten
    Die Bundesregierung stellt den Integrationsämtern in diesem Jahr einmalig 70 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Damit werden die Entgelteinbußen von Beschäftigten mit Behinderungen zumindest teilweise kompensiert. Corona-bedingt sind die Behindertenwerkstätten oft geschlossen. Durch die finanzielle Hilfe wird vermieden, dass die Beschäftigten dort allein auf die Grundsicherung angewiesen sind. Die Änderung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung ist rückwirkend zum 1. März in Kraft getreten.

    Renten
    Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung steigen zum 01. Juli in den alten Ländern um 3,45 Prozent und in den neuen Ländern um 4,20 Prozent.

    Lohnfortzahlung bei Kita- und Schulschließung
    Um Eltern während der Corona-Pandemie noch mehr zu unterstützen, erhalten sie eine Entschädigung für Lohnausfälle bis zu 20 Wochen. Die Regelung gilt für Eltern, die Kinder im Alter bis zwölf Jahre betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Die Regelung tritt nun rückwirkend zum 30. März in Kraft. bundesregierung.de

    Sicherheit für Radfahrer
    Für neue Lang-LKW sind Abbiegeassistenten und mitblinkende Seitenmarkierungsleuchten auf deutschen Straßen ab dem 01. Juli 2020 Pflicht. Abbiegeassistenten helfen, schwere Unfälle mit Radfahrern an Kreuzungen zu verhindern. Deshalb müssen bis zum 1. Juli 2022 auch alte Lang-Lkw nachgerüstet sein. ↗bmvi.de

    LKW-Fahrverbot in der Ferienreisezeit
    Um den Reiseverkehr in der Ferienzeit zu entlasten, gilt auch in diesem Jahr vom 1. Juli bis zum 31. August 2020 bundesweit die Ferienreiseverordnung. Sie weitet das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw aus. Laster über 7,5 Tonnen dürfen auch samstags die Autobahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr nicht befahren. Das gilt auch für Lkw mit Anhängern. ↗bmvi.de

    Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder
    Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen künftig keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten enthalten. Auf Verpacken werden bald entsprechende Hinweise stehen. Eine entsprechende Verordnung ist am 29. Mai in Kraft getreten.

    Weichmacher
    Ob Schwimmhilfen, Lacke, Bodenbeläge oder Plastikgeschirr: Diese Produkte erhalten durch Phthalat-Weichmacher ihre elastischen Eigenschaften. Für vier der Weichmacher gilt ab 7. Juli 2020 nur noch ein zulässiger Grenzwert von 0,1 Prozent, weil sie die menschliche Fortpflanzungsfähigkeit beeinflussen und sich schädlich auf die Entwicklung von Kindern im Mutterleib auswirken.

  • Neuregelungen ab Mai

    30.04.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Novelle der Straßenverkehrsordnung ist seit 28. April in Kraft / Ab 01. Mai 2020 treten folgende Neuregelungen in Kraft:

    Anhebung der Mindestlöhne in der Alten- und ambulanten Krankenpflege

    Ab 01. Mai 2020 werden in der Alten- und ambulanten Krankenpflege erstmals branchenweit verbindliche Mindestlöhne nach Tätigkeit und Qualifikation eingeführt. Für Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung wird der Mindestlohn bis 1. April 2022 in vier Schritten auf 12,55 Euro angehoben. Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen dann bundeseinheitlich 13,20 Euro, Pflegefachkräfte 15,40 Euro pro Stunde. Zudem bekommen die Beschäftigten für 2020 fünf, ab dem kommenden Jahr sechs bezahlte Urlaubstage mehr. bundesregierung.de

    Straßenverkehrsordnung / Schutz für Radfahrende verbessert / Bußgelder angepasst

    Für das Überholen von Fahrrädern durch Kraftfahrzeuge gilt jetzt ein festgeschriebener Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerorts. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit fahren. Auf Schutzstreifen für den Radverkehr ist Halten für Kraftfahrzeuge generell verboten.
    Parallel dazu wird die Bußgeldkatalog-Verordnung angepasst. Das Parken auf Geh- und Radwegen wird deutlich teurer. Anstatt von vorher 15 Euro können bis zu 100 Euro Strafe anfallen. Die Novelle ist am 28. April 2020 in Kraft getreten. ↗bmvi.de

    Ehrenamt / Neues THW-Gesetz

    Der Schutz der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Ehrenamtliche und freiwillige Helferinnen und Helfer bilden dabei in Deutschland eine tragende Säule. Um die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken, wurde das THW-Gesetz modernisiert. Darin enthalten sind neue Freistellungsregelungen und finanzielle Unterstützung des Staates. Dieses tritt zum 01. Mai 2020 in Kraft. bundesregierung.de

    Umweltschutz / Neue Düngeverordnung

    Mit der neuen Düngeverordnung sollen Nährstoffe effizienter eingesetzt und die Nitratgehalte in belasteten Teilen des Grundwassers reduziert werden. Nach intensiven Verhandlungen mit der EU-Kommission hatte die Bundesregierung im Februar eine Verordnung vorgelegt, die am 01. Mai 2020 in Kraft tritt. bmel.de

  • Neuregelungen ab März

    01.03.2020/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Im März 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft:

    Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften
    Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft den Rahmen für eine gezielte und gesteigerte Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten. Zielgruppe sind Personen mit einem Hochschulabschluss oder einer qualifizierten Berufsausbildung. So wird etwa im Bereich der qualifizierten Beschäftigung zum 01. März die Vorrangprüfung aufgehoben. bundesregierung.de

    Änderung des Waffenrechtsgesetzes
    Mit der Verschärfung des Waffenrechts wird künftig unter anderem der vollständige Lebenszyklus einer Waffe dokumentiert. Dafür erhalten Hersteller neue Meldepflichten. Auch für unbrauchbar gemachte Waffen wird eine Anzeigepflicht eingeführt. Die Neuregelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die nach den Anschlägen von Paris und Brüssel beschlossen wurde. Das verschärfte Waffenrecht ist auch Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. bundesregierung.de

    Impflicht bei Masern
    Ab 01. März müssen Kinder und Erwachsene, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas sowie in Gemeinschaftsunterkünften wie Asylbewerberheimen betreut werden, gegen Masern geimpft sein. Das gilt auch für Beschäftigte dieser Einrichtungen oder im medizinischen Bereich. Kinder ohne Masernimpfung können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können tödlich enden. Mit dem neuen Gesetz soll in Deutschland eine Impfquote von mindestens 95 Prozent erreicht werden. Diese Quote braucht es, um Masern vollständig zu eliminieren. bundesregierung.de

    „Umweltbonus“ für Elektrofahrzeuge
    Zum 19. Februar 2020 sind Änderungen bei der Förderung der Elektromobilität in Kraft getreten. Eine wichtige Anpassung: Die Kaufprämie für Elektroautos wurde erhöht und beträgt jetzt bis zu 6.000 Euro.
    Der erhöhte „Umweltbonus“ wurde im Rahmen der Konzertierten Aktion Mobilität beschlossen. Er gilt bis Ende 2025 sowie rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden. Mit Blick auf die Klimaziele 2030 möchten Bundesregierung und Industrie so den Absatz von Elektrofahrzeugen erhöhen. bafa.de