Neuregelungen ab Januar

22.12.2019/EG
Quelle: Bundesregierung, Berlin

Im Januar 2020 treten zahlreiche Neuregelungen in Kraft:

Verkehrsverstöße werden teurer
Bußgelder für das Parken in zweiter Reihe, auf Geh- und Radwegen sowie das Halten auf Schutzstreifen werden deutlich erhöht (Geldbuße bis 100 Euro plus Punkteeintrag im Fahreignungsregister). Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden oder eine Rettungsgasse unerlaubt nutzen, müssen künftig mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro und einem Monat Fahrverbot sowie zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. ↗bmvi.de

Radfahren soll sicherer werden
Die StVO-Novelle sieht ab dem 01. Januar 2020 ein neues Verkehrsschild vor, das Autos das Überholen von Zweirädern auf bestimmten Abschnitten verbietet. Ist das Überholen erlaubt, soll ein Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und von zwei Metern außerorts eingehalten werden. Auch wird es künftig einen grünen Pfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer geben. Weitere Änderungen lesen Sie hier ↗bmvi.de.

Hilfe bei außergerichtlichen Einigungen
Zum 01. Januar 2020 wird der Bund eine bundesweit zuständige Universalschlichtungsstelle einrichten. Sie wird auf Antrag von Verbraucherinnen und Verbrauchern in bestimmten Fällen Verfahren führen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten.

Kassenbons ohne schädliches Bisphenol A
Ab dem 02. Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A (BPA) als Farbentwickler in Thermopapier zum Beispiel für Kassenbons und Bahntickets aus Ticketautomaten EU-weit verboten. BPA wirkt sich schädlich auf die Fortpflanzungsfähigkeit aus. Der Einsatz der Chemikalie unterliegt deshalb bereits verschärften Grenzwerten und Verboten im Lebensmittelbereich. ↗echa.europa.eu

Höherer gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 01. Januar 2020 um 1,7 Prozent auf 9,35 Euro angehoben.

Niedrigerer Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2020 erneut um 0,1 Punkte auf dann 2,4 Prozent. Die Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen
Ab 01. Januar 2020 gelten neue Einkommensgrenzen für die Beitragsberechnungen (bis zu diesem Höchstbetrag ist das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei) in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem ändern sich weitere wichtige Werte in der Sozialversicherung.
Für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt ab 1. Januar 2020 eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Ländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8.450 Euro in den alten und 7.900 Euro in den neuen Ländern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze (bis zu dieser Grenze des jährlichen oder monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes müssen Beschäftigte gesetzlich krankenversichert sein. Wer über diesen Betrag hinaus verdient, kann sich privat krankenversichern lassen) steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat).

Starke-Familien-Gesetz
Die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes, das Familien mit kleinem Einkommen unterstützt, tritt in Kraft: Zum 1. Januar 2020 wird der Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag erweitert. Die obere Einkommensgrenze, die sogenannte Abbruchkante, fällt weg. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt heute zu 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Wohnen: Ortsübliche Vergleichsmiete – Betrachtungszeitraum verlängert
Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie bildet die Grundlage für die Miethöhe. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden. Dieser Zeitraum wird nun von vier auf sechs Jahre verlängert. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wohngeld wird erhöht
Ab 01. Januar 2020 steigt das Wohngeld. Außerdem erhalten rund 180.000 Haushalte erstmals oder erneut einen Anspruch auf Wohngeld. Ab 2020 wird das Wohngeld alle zwei Jahre an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst.

Höhere Regelbedarfssätze in der Grundsicherung und Sozialhilfe
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2020 mehr Geld: Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 432 Euro im Monat (+ 1,9 %). Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche werden auf 328 Euro (+ 2,0 %) angehoben. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz um zwei Prozent auf dann 250 Euro.
Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales, zur Anpassung der Regelsätze: „Es gehört zum Kern unseres sozialen Rechtsstaates, dass alle Menschen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“

Angehörige von Pflegebedürftigen: Unterhaltszahlung erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
Erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern können ab 01. Januar 2020 nur dann zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Im gleichen Umfang werden außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf Eingliederungshilfe haben. Darunter fällt beispielsweise die finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung.

Eingliederungshilfe wird eigenes Leistungsrecht
Ab 1. Januar 2020 wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das Neunte Sozialgesetzbuch eingebettet. Zudem treten weitere wesentliche Verbesserungen bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung in Kraft. Damit werden für Menschen mit Behinderungen die Anreize erhöht, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (Dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes).

Entlastung für Betriebsrentner in der gesetzlichen Krankenversicherung
Ab 01. Januar 2020 sollen alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet werden. Sie werden dann nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Beiträge zahlen müssen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 Euro liegt. Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit – ab Januar 2020 – keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart rund 300 Euro jährlich. Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeiträge.

Arzttermine rund um die Uhr unter 116 117 vereinbaren
Ab 01. Januar 2020 sind die Terminservicestellen bundesweit 24 Stunden, 7 Tage die Woche, einheitlich über die Telefonnummer 116 117 erreichbar. Zusätzlich wird es möglich sein, Termine online zu vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt.

Erhöhter Festzuschlag für Apotheken-Notdienste
Der Not- und Nachtdienst in den Apotheken wird besser vergütet: Der Festzuschlag steigt pro abgegebenem verschreibungspflichtigem Arzneimittel von 16 auf 21 Cent. Für Betäubungsmittel und andere dokumentationsaufwändige Arzneimittel erhalten Apotheken einen Zuschlag von 4,26 Euro (bisher 2,91 Euro).

Apps auf Rezept
Ärztinnen und Ärzte können künftig digitale Anwendungen verschreiben, beispielsweise Tagebücher für Diabetiker oder Apps für Menschen mit Bluthochdruck. Voraussetzung dafür, dass die Krankenkassen die Kosten erstatten: Die Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Apps positive Versorgungseffekte haben.

Medizinische Dienste der Krankenkassen agieren eigenverantwortlich
Die Medizinischen Dienste der Krankenkassen agieren ab 01. Januar 2020 als eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Pflegeberuf soll attraktiver werden
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe wird der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt. Zum 1. Januar 2020 tritt die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe in Kraft. Die vorher getrennt geregelten Pflegeausbildungen wurden zu einer hochwertigen Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege zusammengelegt. Die Ausbildung ist kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt. bundesgesundheitsministerium.de

Ausbildung für Hebammen
Hebammen und Entbindungshelfer sollen künftig in einem dualen Studium auf ihren Beruf vorbereitet werden. Die bestehende duale Ausbildung wird in ein wissenschaftliches Studium mit hohem Praxisanteil überführt. Vergleichbar einem Bachelor-Studiengang wird das Hebammenstudium sechs bis acht Semester dauern. Ab 2022 soll die Ausbildung nur noch an einer Hochschule möglich sein.

Sicherheit und Qualität von Implantaten soll verbessert werden
Dafür soll ein verbindliches bundesweites Implantateregister eingerichtet werden. Die bislang bestehenden freiwilligen Register, wie etwa das Endoprothesenregister, werden in das einheitliche nationale Implantateregister überführt. Starten wird das neue Register voraussichtlich Mitte 2021.

Höhere Mindestvergütung für alle Auszubildenden
Zum 01. Januar 2020 tritt das modernisierte Berufsbildungsgesetz in Kraft. Eine Mindestvergütung für Auszubildende wird eingeführt. Die Mindestvergütung soll im ersten Ausbildungsjahr monatlich 515 Euro betragen. 2021 erhöht sie sich auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem wird es international vergleichbare Abschlussbezeichnungen wie „Bachelor Professional“ oder „Master Professional“ geben. Außerdem sollen Ausbildungen in Teilzeit erleichtert werden.

Integration: Verlässlichkeit für Arbeitgeber und Geduldete (Asylbewerber)
Ziel ist es, mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Geduldete zu erreichen. Für Geduldete, die ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst sichern und die gut integriert sind, werden klare Kriterien für einen langfristigen Aufenthaltsstatus geschaffen. Auch erhalten abgelehnte Asylbewerber die Möglichkeit, ihre begonnene Berufsausbildung abzuschließen. Insgesamt wird am Grundsatz der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration festgehalten. Das Beschäftigungsduldungsgesetz tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag
Ab 01. Januar 2020 steigt der steuerliche Kinderfreibetrag auf 7.812 Euro. Für Erwachsene steigt der Grundfreibetrag auf 9.408 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden. Die nächste Kindergelderhöhung erfolgt am 1. Januar 2021.

Niedrigere Mehrwertsteuer auf Bahntickets
Bahnfahren soll ab dem 01. Januar 2020 günstiger und dadurch attraktiver werden. Dafür wird der Mehrwertsteuersatz auf Fahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt. Ab April 2020 steigt im Gegenzug die Luftverkehrsteuer. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, die Absenkung eins zu eins an die Fahrgäste weiterzugeben.

Förderung energetischer Gebäudesanierung
Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen für die Zeit vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Abzugsfähig sind zum Beispiel die Dämmung von Wänden und Dächern oder der Einbau moderner Heizungen und Fenster.

Sonderabschreibung für Elektro-Nutzfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrischer oder anderer Nutzfahrzeuge und elektrisch betriebener Lastenfahrräder wird zum 01. Januar 2020 eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt. Die Regelung gilt ab 2020 und ist bis Ende 2030 befristet.

Niedrigere Mehrwertsteuer auf Hygieneartikel
Für Artikel des täglichen Bedarfs gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Ab 01. Januar 2020 zählen auch Hygieneartikel für Frauen dazu, zum Beispiel Binden, Tampons und Menstruationstassen. Der vom Bundesfinanzministerium festgesetzten Steuersenkung von 19 auf sieben Prozent war eine Petition vorausgegangen mit der Forderung „Die Periode ist kein Luxus“, die rund 190.000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand.

Niedrigere Mehrwertsteuer auf E-Books
Ab dem 1. Januar 2020 wird der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auch für E-Books, digitale Zeitungen und Periodika eingeführt. In Deutschland galt dies bisher nur für gedruckte Presseerzeugnisse.

Elektronische Kassensysteme brauchen BSI-Zertifizierung
Elektronische Kassen benötigen eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Sicherheitseinrichtung. Damit kann kein Kaufpreis mehr manipuliert werden. Zudem muss bei jedem Kauf ein Bon ausgestellt werden. Die Kassen können spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung mit einer „Kassennachschau“ überprüft werden. Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat noch bis zum 30. September 2020 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen. ↗bundesfinanzministerium.de

Geldwäsche: Strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser
Ab 01. Januar 2020 gelten strengere Meldevorschriften für Immobilienmakler, Kunstgalerien und Kunstauktionshäuser. Auch Geschäfte mit Kryptowährungen werden strenger geregelt. Das Transparenzregister wird für alle zugänglich sein. Grundlage dafür ist die 4. EU-Geldwäscherichtlinie. Dabei geht es auch um den Kampf gegen Terrorismusfinanzierung.

Bundesprogramm „Demokratie leben“
Zum 1. Januar 2020 startet die zweite Förderperiode (2020 bis 2024) des Bundesprogramms „Demokratie leben“ mit mehr als 115 Millionen Euro. Das Programm unterstützt zahlreiche Initiativen, Vereine und engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich tagtäglich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. ↗bmfsfj.de

Forschungszulagengesetz in Kraft: Auftragsforschung steuerlich ‚absetzbar‘
Zum 01. Januar 2020 wird die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung eingeführt. Das sieht das Forschungszulagengesetz vor. Künftig werden bei der Auftragsforschung die Auftraggeber begünstigt. Sie können die Forschungskosten in Form einer Forschungszulage steuerlich geltend machen. Davon sollen unter anderem der Mittelstand, aber auch Handwerk und viele Unternehmen in Ostdeutschland, die keine eigene Forschungsabteilung haben und die auf die Auftragsforschung angewiesen sind, profitieren. Grundsätzlich sind alle Arten von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben förderfähig. ↗bundesfinanzministerium.de

Unterstützung für DDR-Opfer
Das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR ist am 29. November 2019 in Kraft getreten. Vor allem ehemalige DDR-Heimkinder erhalten künftig mehr Unterstützung. Ein Antrag auf strafrechtliche Rehabilitierung ist an das Landgericht zu stellen, das heute für die Stadt zuständig ist, in der die frühere Verurteilung oder die Anordnung der Unterbringung stattfand.

Zivilprozessordnung wird modernisiert
Verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung werden modernisiert. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten. Die Regelungen tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.

Strafverfahren werden modernisiert
Die Vorschriften des gerichtlichen Strafverfahrens werden modernisiert und effektiver ausgestaltet. Zum Beispiel sollen nach Vergewaltigungen mehrfache Vernehmungen der Opfer mit oftmals gravierender seelischer Belastung vermieden werden, indem Aussagen schon im Ermittlungsverfahren vor einer Richterin oder einem Richter erfolgen. Das Videomaterial von diesen Vernehmungen kann im Hauptverfahren genutzt werden. Bei umfangreichen Strafverfahren mit mehreren Nebenklägern soll deren Vertretung gebündelt werden, wenn ihre Interessen gleichgelagert sind. Außerdem wird die Möglichkeit geschaffen, dass bereits vor Beginn der Hauptverhandlung abschließend geklärt werden kann, ob Richter befangen sind.

Fachkräftegewinnung beim Bund
Der öffentliche Dienst wird für die Zukunft attraktiver und wettbewerbsfähig aufgestellt. Dazu trägt das Gesetz über die Modernisierung der Besoldungsstrukturen beim Bund bei: Zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung, besserer Ausgleich für besondere Belastungen und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft in Krisensituation sind nur einige Stichworte.

Bahnreisen werden für Soldaten in Uniform kostenfrei
Ab dem 01. Januar 2020 sollen alle Soldatinnen und Soldaten in Uniform kostenlos Bahn fahren können.

Nachhaltige Landwirtschaft soll gefördert werden
Die Bundesregierung stellt zusätzlich bis zu 75 Millionen Euro bereit, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern.

Zensus-Gesetz tritt in Kraft
Das von der Bundesregierung vorgelegte Zensus-Gesetz ist am 03. Dezember 2019 in Kraft getreten. Deutschland ist durch EU-Recht verpflichtet, im Jahr 2021 erneut eine Volkszählung durchzuführen. Erfasst werden neben den Einwohnerzahlen auch bestimmte soziodemografische Basisdaten zur Bevölkerung, so zum Beispiel Erwerbstätigkeit und Wohnsituation.