Schlagwort: EU

  • EU/Globalisierung: Unternehmen genießen Gestaltungsfreiheit auf Kosten nationaler Arbeitnehmerrechte

    24.01.2018/EG

    Martin Höpner, Politikwissenschaftler, über den Eingriff des EuGH in das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit

    „Schon länger hatte der EuGH die in den Artikeln 49 und 54 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) niedergelegte Niederlassungsfreiheit weit ausgelegt. Sie schützt demnach die Möglichkeit, ein in Deutschland tätiges Unternehmen mit einer ausländischen, in anderen EU-Ländern legalen Rechtsform zu gründen, etwa als britische „Limited“. Eine deutsche Kapitalgesellschaft müsste einen mitbestimmten Aufsichtsrat einsetzen, würde sie über die mitbestimmungsrelevanten Schwellen von 500 (Drittelbeteiligung im Aufsichtsrat) oder 2.000 Inlandsbeschäftigten (paritätische Beteiligung) hinauswachsen. Nicht so die Limited oder eine andere ausländische und mitbestimmungsfreie Rechtsform. (…)

    Über diesen Status quo geht der EuGH nunmehr noch hinaus. Bei Polbud ging es nämlich um die so genannte isolierte Satzungssitzherausverlegung, oder anders ausgedrückt: um den nachträglichen, ausschließlichen Rechtsformenwechsel. (…) Auch wenn die Sitzverlegung keinen anderen Zweck verfolgt, als, wie der EuGH in Randnummer 40 explizit herausstellt, „in den Genuss günstigerer Rechtsvorschriften zu kommen“ (=Regime-Shopping), fällt sie in den Schutzbereich der europäischen Niederlassungsfreiheit. (…)

    Die Gefahr für die Beteiligungsrechte der Beschäftigten ist offensichtlich: Unternehmen können sich aus mitbestimmten Rechtsformen nunmehr unter dem Schutz des Europarechts friktionsfrei „hinausverlagern“. (…) Das Hauptproblem besteht aber in dem unverantwortlichen Eingriff in das Kräfteverhältnis zwischen Kapital und Arbeit, den der EuGH hier vorgenommen hat.“ verfassungsblog.de

    Zum Thema

    EU erlaubt Unternehmen, Finanzkapitalgesellschaften sowie privaten Vermögenden weiterhin Steuervermeidungspraktiken. diw.de

  • EU: Handelsbilanzen der Ungleichen

    15.12.08.2017/EG aus dem statistischen Amt der Europäischen Union ’Eurostat‘, Luxemburg

    Handelsbilanz der EU-Staaten Januar bis Oktober 2017:

    17 von 28 EU-Staaten (60,7 %) melden Defizite / Deutschlands Exportanteil (1.064,6 Mrd. Euro) an allen Ausfuhren der EU28 (4.327,9 Mrd. Euro) liegt bei 24,6 %
    12 von 19 Euro-Staaten (63,1 %) melden Defizite / Deutschlands Exportanteil (1.064,6 Mrd. Euro) an allen Ausfuhren der EU19 (3.341,8 Mrd. Euro) liegt bei 31,9 %

    Das statistischen Amt der Europäischen Union ‘Eurostat‘ meldet die Handelsbilanzsalden der 28 EU-Mitgliedstaaten für die Monate Januar bis Oktober 2017:

    Handelsbilanzsaldo (weltweite Ausfuhren abzüglich weltweite Einfuhren) insgesamt

    • Deutschland: 206,7 Mrd. Euro Exportüberschuss (- 2,1 Prozent gegenüber Jan. bis Okt. 2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 58,1 Mrd. Euro Überschuss (Niederlande) bis 149,3 Mrd. Euro Defizit (Vereinigtes Königreich)

    Handelsbilanzsaldo innerhalb der EU28

    • Deutschland: 58,7 Mrd. Euro Exportüberschuss (- 9,8 Prozent gegenüber Jan. bis Okt. 2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 163,8 Mrd. Euro Überschuss (Niederlande) bis 89,5 Mrd. Euro Defizit (Vereinigtes Königreich)

    Handelsbilanzsaldo der EU28 mit der restlichen Welt

    • Deutschland: 148,1 Mrd. Euro Exportüberschuss (+ 1,4 Prozent gegenüber Jan. bis Okt. 2016)
    • EU27 (ohne Deutschland): 28,3 Mrd. Euro Überschuss (Italien) bis 105,8 Mrd. Euro Defizit (Niederlande)

    Die komplette Mitteilung lesen Sie hier europa.eu.

    Zum Thema

    „Der Welthandel ist ein Nullsummenspiel, bei dem die Überschüsse des einen die Defizite des anderen sind.“makronom.de

    „Ungesunder Überschuss“↗boeckler.de

    „Das süße Gift der Exportüberschüsse“ makronom.de

    IMK-Report zur Rolle der Nominallöhne für die Handels- und Leistungsbilanzüberschüsse boeckler.de

  • Demokratiedebatte: Der Einfluss der Industrie in Brüssel

    13.12.2017/EG aus dem DEUTSCHLANDFUNK, Berlin

    Wie Industrievertreter den Kurs der EU – zum Wohle Europas – beeinflussen

    „An kaum einem anderen Platz der Welt tummeln sich so viele Lobbyisten wie in Brüssel. Einige bestimmen den grundlegenden Kurs der EU seit Jahrzehnten mit, etwa der ‘European Round Table of Industrialists‘. Positionen des Wirtschaftsclubs finden sich regelmäßig in Dokumenten des Rats und der EU-Kommission wieder.“ ↗deutschlandfunk.de

    Zum Thema

    Das im Transparenz-Register der EU geführte Profil des ‘European Round Table of Industrialists‘ lesen Sie hier ↗ec.europa.eu.

    Aufgaben der Europäischen Kommission:

    Die Europäische Kommission (EU-Kommission) ist das ausführende Organ der Union, also die Exekutive der Gemeinschaft. Sie besteht aus 28 Mitgliedern – je eins pro Mitgliedstaat. Ihre Aufgabe ist es, die Wahrung der Europäischen Verträge zu gewährleisten und die europäische Integration voranzutreiben. Außerdem hat die Kommission als einziges Organ das Initiativrecht im europäischen Gesetzgebungsverfahren. Allein sie kann die Gesetzvorschläge einbringen, über die der Ministerrat und das Europäische Parlament dann verhandeln. Die EU-Kommission stellt auch den EU-Haushalt auf, der von Rat und Parlament beschlossen wird. Nach dessen Verabschiedung verwaltet die Kommission die Haushaltsgelder. Die Kommission sitzt in Brüssel.

    Aufgaben des Rates der EU:

    Der ‘Rat der Europäischen Union‘ ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Hier treten die Minister aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsakte anzunehmen und die Politik in ihren Zuständigkeitsbereichen abzustimmen. Der Rat der EU verhandelt und erlässt EU-Rechtsakte, koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten, entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und stellt den EU-Haushaltsplan fest. Der Rat der EU sitzt in Brüssel.

    Ein aufklärendes Video (acht Minuten/Die Anstalt vom 06.09.2016) über die ‘demokratische‘ Struktur der EU sehen Sie hier youtube.com.

  • Kriegsdebatte: PESCO-Beschluss im ‘kleinen Kreis‘

    12.12.2017/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin

    Jelena von Achenbach, Rechtswissenschaftlerin, über den Beschluss des EU-Rates zur Begründung der ‘PErmanent Structured COoperation‘ (PESCO)

    „Von deutscher Seite wurde und wird die PESCO derzeit von der geschäftsführenden Bundesregierung verhandelt, die weder vom alten noch vom neuen Bundestag demokratisch legitimiert und nicht mit einem politischen Gestaltungsauftrag der Wähler ausgestattet ist. (…)
    Es ist rundweg zum Staunen, wie sich nach all den kritischen europapolitischen Grundsatzdiskussionen der vergangenen Jahre bei der Militär- und Rüstungsintegration offenbar die Fehler der Vergangenheit wiederholen. Es ist das technokratisch-funktionalistische Europa, das hier voranschreitet, und nicht das demokratische Europa, das aus der offenen Diskussion der europäischen Bürgerschaft entsteht. Auch wenn Verteidigungsministerin von der Leyen den Begriff der „Europäischen Armee“ mit dem Sprachspiel der angestrebten „Armee der Europäer“ vermeidet: Die PESCO hat das Potential, der Nukleus transnationaler, europäischer Gefechtseinheiten zu werden, die jenseits der NATO und befehligt von EU-Generälen Kampfeinsätze im Ausland leisten – eine europäische Kommandozentrale für EU-Militärmissionen ohne Gewaltbefugnisse ist bereits installiert. Für diese Entwicklung der Europäischen Union dürfen die europäischen Bürgerinnen und Bürger deutlich mehr Agora und deutlich weniger Strategiesitzung im Hinterzimmer erwarten.“ verfassungsblog.de

    Zum Thema

    Den Ratsbeschluss über die Begründung der ‘Ständig Strukturierten Zusammenarbeit‘ (PESCO) lesen Sie hier ↗consilium.europa.eu.

    Der ‘Rat der Europäischen Union‘ ist das Organ, das die Regierungen der Mitgliedstaaten vertritt. Hier treten die Minister aus den EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsakte anzunehmen und die Politik in ihren Zuständigkeitsbereichen abzustimmen.

    Der Rat der EU

    • verhandelt und erlässt EU-Rechtsakte,
    • koordiniert die Politik der Mitgliedstaaten,
    • entwickelt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und
    • stellt den EU-Haushaltsplan fest.
  • Libyen 2011 bis 2017: Ein Rückblick mit anderen Augen

    28.10.2017/EG aus dem Medium VOLTAIRNET, Damaskus

    Saif al-Islam al-Gaddafi, zweitälteste Sohn des ehemaligen libyschen Revolutionsführers Muammar al-Gaddafi und dessen zweiter Frau Safaja Farkash, über die Verbrechen gegen das libysche Volk

    „Die Nato und die kleinen Golf-Staaten müssten für das Chaos, das sie in Libyen seit 2011 angerichtet haben, zur Rechenschaft gezogen werden. Unter dem Vorwand, Gaddafi tötet sein eigenes Volk, intervenierten sie in Libyen. (…) Sechs Jahre später ist eine politische Einigung in Libyen in weiter Ferne. Die libyschen Milizen kämpfen immer noch gegeneinander, ebenso wie sich westliche Staaten auf die verschiedenen Seiten stellen.
    (…)
    Zusammenfassend ist zu sagen, dass wir unseren Brüdern in Katar und den Vereinigten Emiraten, im Sudan, in Tunesien, der Arabischen Liga, den Nato-Ländern, der Europäischen Union und allen Personen unseren Dank dafür aussprechen, dass sie mitgeholfen haben, Libyen in einen failed state zu verwandeln.
    (…)
    Ein Staat, in dem die weltweit besten Rechts- und Verfassungsexperten tätig waren, um eine neue und moderne Verfassung zu erarbeiten, ist zu einem Land geworden, das von 1.500 Milizen regiert wird. Und schließlich, ein Staat, in dem Diebstahl etwas Merkwürdiges und Unübliches war, wurde zu einem Land, in dem es normal ist, jeden Morgen verstümmelte menschliche Körper und verweste Leichname auf den Straßen und Wegen abzuladen.“ ↗voltairenet.org