02.09.2017/EG aus der Bundesregierung, Berlin
Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten, Nutzung von Drohnen, Rechte in Strafverfahren und weitere neu geregelt
Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt
Seit 01. Oktober 2017 können Krankenhäuser für bis zu sieben Tage Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege verordnen sowie Arbeitsunfähigkeit bescheinigen. Weiterbehandelnden Ärzte und Einrichtungen sind vom Krankenhaus zu informieren. Stationäre und ambulante Behandlung sind so besser miteinander verzahnt.
Hasskriminalität in sozialen Netzwerken
Ebenfalls seit 01. Oktober 2017 wird Hasskriminalität im Netz wirksamer bekämpft. Betreiber von sozialen Netzwerken werden dazu verpflichtet, strafbare Inhalte schnell zu löschen oder zu sperren.
Alle Neuregelungen lesen Sie hier ↗bundesregierung.de.