Mindestlohn: Verstöße sind 2018 um 8,8 % gestiegen

26.03.2019/EG
Quelle: Generalzolldirektion, Bonn

2018 wurden 53.491 Arbeitgeber (+ 2,5 % ggü. 2017) überprüft / 111.000 Strafverfahren eingeleitet (+ 2,9 %) / Schadenssumme: 834,8 Mio. Euro (- 13,7 %)

Im Jahr 2018 überprüften rund 7.000 Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 53.491 Arbeitgeber. In der Folge wurden 2.744 Ermittlungsverfahren (2017: 2.522; 2016: 1.651; 2015: 705) wegen der Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eingeleitet. Der durch Arbeitgeber verursachte Schaden, der im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen festgestellt wurde, summierte sich auf 834,8 Millionen Euro. ↗zoll.de