Grunderwerbsteuer: Unternehmen bleiben weiter verschont

22.06.2017/EG

Kauf von Unternehmensanteilen in Höhe von unter 95 Prozent befreit weiter von der Grunderwerbsteuer / Rekordquote bei Investitionen der Versicherungsbranche in Immobilien

Transaktionen von Immobilien unterliegen der Grunderwerbsteuer – eigentlich. Das im Dezember 1982 in Kraft getretene Grunderwerbsteuergesetz befreit Unternehmen von der Grunderwerbsteuer, wenn der Anteil der Übernahme unter 95 Prozent liegt. Die Einnahmen aus dieser Ländersteuer (der Steuersatz reicht von 3,5 % in Bayern und Sachsen bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) summierten sich im Jahr 2015 auf über neun Milliarden Euro.

Ein von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellter Antrag, die steuerliche Privilegierung von sogenannten ‘Share Deals‘ in ihrer bisherigen Form abzuschaffen, wurde gestern im Finanzausschuss von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt.

Beispiel: Ein ‘Share-Deal‘ sorgte beim Verkauf des 150 Meter hohen Frankfurter Eurotowers, dem ehemaligen Sitz der Europäischen Zentralbank und jetzigen Sitz der Europäischen Bankenaufsicht, dafür, dass dem Land Hessen 29 Millionen Euro Grunderwerbsteuer entgingen. Eine Familie, die in Hessen ein Haus für 300.000 Euro kauft, muss 18.000 Euro Grunderwerbsteuer bezahlen. bundestag.de

Ernst & Young Real Estate GmbH ‘Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz 2017‘: „Die geplante Immobilienquote der Teilnehmer zum Jahresende 2017 wird nach derzeitiger Planung – gemessen an Marktwerten – auf durchschnittlich 10,7 Prozent der Kapitalanlagen wachsen.“ ↗ey.com