Gleichwertige Lebensverhältnisse? Weit entfernt!

22.08.2019/EG
Quelle: Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, Berlin

Das Grundgesetz formuliert in Artikel 72 (2) „die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ / Die Analyse aller 401 Landkreise und kreisfreien Städte offenbart erhebliche Differenzen in den gesellschaftlichen Teilhabechancen ihrer Bewohner / Besonders gut sind die Chancen in Baden-Württemberg, in Teilen Bayerns und im südlichen Hessen

„Diese Studie zeigt, wie gut oder schlecht es um die Möglichkeiten einer gesellschaftlichen Teilhabe in Deutschland bestellt ist. Diese lässt sich, im Gegensatz zur Gleichwertigkeit, anhand von objektiv messbaren Kriterien definieren: Wie viel Geld haben die Haushalte im Schnitt zur Verfügung? Welche finanziellen Spielräume haben die Kommunen, um eine Kita oder ein Schwimmbad zu betreiben? Wie einfach lassen sich Apotheke, Supermarkt oder Oberschule erreichen? Und können die Menschen zügig im Internet surfen oder müssen sie in der digitalen Wüste leben?

Das Ergebnis der Teilhabeanalyse ist eine Landkarte (siehe S. 12), die zeigt, wo die gut bis sehr gut versorgten Regionen liegen und wo sich die Menschen mit unterdurchschnittlichen Teilhabechancen zufriedengeben müssen. Wie groß dabei die Unterschiede sein können, lässt sich an der durchschnittlichen Lebenserwartung ablesen, dem vermutlich besten Querschnittsindikator für gute Daseinsbedingungen: Sie variiert zwischen dem vom Strukturwandel gebeutelten südwest-pfälzischen Pirmasens und dem gesättigten bayerischen Starnberg um sage und schreibe sechs Jahre. Gleichwertige Lebensbedingungen sehen sicher anders aus.“ ↗berlin-institut.org