01.06.2018/EG aus dem VERFASSUNGSBLOG, Berlin
Björn Schiffbauer, Rechtswissenschaftler, über wundersame Begebenheiten im DE-CIX-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Verbindung mit Artikel 10 des Grundgesetzes
„Es war einmal das Internet. Es übte auf die Menschen eine schier grenzenlose Faszination aus, war es doch ein rätselhaftes, nicht mit Händen zu greifendes neuländisches Ding, das Kommunikation über den ganzen Erdball ermöglichte. Die Gedanken waren seit jeher frei, doch fortan war dies auch der Gedankenaustausch. Herrschern jeglicher Couleur, von Tyrannen bis zu lupenreinen Demokraten, bereitete die neue Freiheit nicht unerhebliches Unbehagen. (…)
Die oft beschworene Freiheit des Internets erweist sich in ihrer Pauschalität wahrhaftig als Märchen. Verloren ist sie damit aber noch nicht. Dies dürfte auch die DE-CIX ermutigen, gegen das Leipziger Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben. Angriffspunkte bieten sich jedenfalls zu Genüge. Und so enden auch diese Zeilen nicht mit dem womöglich erwarteten Satz: „Und wenn sie nicht gestorben sind, dann leben sie noch heute“, sondern mit einem aussichtsreichen: Fortsetzung folgt!“ ↗verfassungsblog.de