23.09.2020/EG
Quelle: Deutscher Ethikrat, Berlin
Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu „Immunitätsbescheinigungen in der COVID-19-Pandemie“
Gemeinsame Empfehlungen:
„Der aktuelle naturwissenschaftlich-medizinische Sachstand spricht nach Auffassung aller Ratsmitglieder dagegen, zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer Immunitätsbescheinigung* zu empfehlen. …“
Die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ↗ethikrat.org.
Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates lesen Sie hier ↗ethikrat.org.
*„Für diesen Vorschlag sind verschiedene Begriffe im Umlauf; neben „Immunitätsdokumentation“ auch „Immunitätspass“, „Immunitätsausweis“, „Immunitätsnachweis“. In dieser Stellungnahme wird der Begriff „Immunitätsbescheinigung“ verwendet. Damit ist eine Dokumentation von Immunität gemeint, die – gegenwärtig kontrafaktisch – auf der Grundlage ausreichend sicherer, staatlich kontrollierter Tests ausgestellt und in der Bescheinigung niedergelegt wird.“