Kategorie: Allgemein

  • Steuern: Senkung der Unternehmenssteuern bringen höhere Löhne und Wirtschaftswachstum?

    23.08.2021/EG
    Quellen: ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München / Ökonomenstimme, Zürich

    Ifo-Studie: „Niedrigere Steuern für Unternehmen bringen höhere Löhne, mehr Beschäftigung und höheres Wachstum“

    Auszug, Zusammenfassung, Seite 3: „Eine Senkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte führt kurzfristig zu einem Rückgang des Steueraufkommens um 13,8 Mrd. Euro. Langfristig sind die jährlichen Steuerausfälle kleiner, weil Investitionen und Beschäftigung steigen. Eine Kombination aus Körperschaftsteuersenkung und beschleunigten Abschreibungen würde kurzfristig das Steueraufkommen sogar um 30 Mrd. Euro senken. Dafür würden Investitionen und Beschäftigung so stark zunehmen, dass die jährlichen Steuereinnahmen mittelfristig wieder auf das Ausgangsniveau ansteigen. Das Bruttoinlandsprodukt und der Konsum der privaten Haushalte wären aber um rund 3% höher als ohne Reform. Die Löhne würden um etwa 4% höher liegen.“
    Die Studie lesen Sie hier ifo.de.

    Sebastian Gechert, Wirtschaftswissenschaftler am Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in Düsseldorf, und Philipp Heimberger, Wirtschaftswissenschaftler am Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche (wiiw), stellten bei ihren Untersuchungen keine positiver Wachstumseffekt von Unternehmenssteuersenkungen fest:
    Zusammenfassung: „Die empirische Literatur über die Auswirkungen von Unternehmenssteuern auf das Wirtschaftswachstum kommt zu uneindeutigen Schlussfolgerungen: Unternehmenssteuersenkungen erhöhen, verringern oder beeinflussen das Wachstum nicht signifikant. Wir wenden Meta-Regressionsmethoden auf einen neuen Datensatz mit 441 Schätzungen aus 42 Primärstudien an. Es gibt Anzeichen für eine Publikationsselektivität zugunsten der Berichterstattung über wachstumsfördernde Auswirkungen von Körperschaftssteuersenkungen. Nach Korrektur dieser Verzerrung können wir die Hypothese eines Nulleffekts von Unternehmenssteuern auf das Wachstum nicht zurückweisen. Mehrere Faktoren beeinflussen die gemeldeten Schätzungen, darunter die Wahl der Forscher bei der Messung von Wachstum und Unternehmenssteuern sowie die Kontrolle anderer Haushaltskomponenten.“
    Die Studie lesen Sie hier boeckler.de. Den Fachartikel zur Studie lesen Sie hier ↗oekonomenstimme.org.

    Das ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim untersuchte für die Stiftung Familienunternehmen die steuerpolitischen Wahlprogramme der Bundestagsparteien.
    Die Studie lesen Sie hier ↗familienunternehmen.de.

  • Ungleichheit/Steuer: Vermögende fordern Besteuerung

    20.08.2021/EG
    Quelle: TaxMeNow Bewegungsstiftung, Verden

    Initiative Vermögender setzt sich für eine höhere Besteuerung von Millionenvermögen ein:

    Auszug: „Wir sind Vermögende und setzen uns für eine höhere Besteuerung von Vermögen ein, um mehr Chancen, Teilhabe und Zukunftsinvestitionen für alle zu ermöglichen. Unabhängig davon, ob wir durch Arbeit, Erbschaft, Unternehmertum oder Kapitalanlage zu Vermögen gekommen sind, rufen wir zu Reformen in fünf Bereichen auf:

    Wiedereinführung der Vermögenssteuer für Millionen- und Milliardenvermögen

    Begrenzung von Ausnahmen für Betriebsvermögen und anderen Sonderregelungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer

    Progressive Steuersätze statt Einheitssatz bei der Kapitalertragssteuer

    Eine Vermögensabgabe für Millionen- und Milliardenvermögen falls aufgrund der Schuldenbremse staatliche Aufgaben nicht finanziert werden können

    Striktere Regeln gegen Steuervermeidung und -hinterziehung und bessere Ausstattung der Steuerbehörden“

    Weitere Informationen lesen Sie hier taxmenow.eu.

  • Buchtipp: Masse und Macht

    20.08.2021/EG

    Elias Canetti: Masse und Macht

    Sachbuch (Demokratie, Diktat, Gehorsam, Politik)

    „Masse und Macht sind Schlüsselbegriffe zum Verständnis unseres Zeitalters. Schon der junge Canetti war fasziniert und beunruhigt von den Phänomenen, die sich mit diesen Begriffen benennen lassen. Das Leben der Menschen folgt eigenartigen Gesetzen. Bereits als Kinder gehorchen wir den Befehlen unserer Erzieher. Früh sind wir angehalten, „freudig“ unsere Pflicht zu tun. Aber auch die Gesellschaft im ganzen ist dem zwanghaften Mechanismus von Befehl und Gehorsam ausgesetzt. Um miteinander auszukommen, folgt die Masse bestehenden Gesetzen, doch kennt die Geschichte auch genügend Beispiele, wo die Massen blind dem Diktat eines Tyrannen oder einer Weltanschauung folgen. Aber Vorsicht! Massen entwickeln gelegentlich eine Eigendynamik – sie können aufhetzen und Minderheiten verfolgen, Könige oder Regierungen stürzen und selber die Macht für sich beanspruchen. Aus geknechteten Einzelnen bildet sich plötzlich eine revolutionäre Masse: Sklaven erheben sich gegen ihre Kolonialherren, Farbige gegen Weiße, Arbeiter gegen Unternehmer. In seinem philosophischen Hauptwerk beschäftigt sich Canetti mit diesen Problemen. Kühn im Denken und von einer einzigartigen stilistischen Brillanz zieht der Autor uns von der ersten Seite an in seinem Bann. Anthropologische, soziologische und psychologische Aspekte durchdringen die essayistische Untersuchung gleichermaßen, und der Leser spürt, daß hier seine Sache verhandelt, über sein Schicksal nachgedacht wird.“

    Autor

    Elias Canetti (* 25. Juli 1905, † 14. August 1994) war ein bulgarisch-britischer Schriftsteller und Aphoristiker deutscher Sprache und Literaturnobelpreisträger 1981.

    Fischer Verlag, ISBN: 978-3-596-26544-2, Buch, 592 Seiten, Erstausgabe: 01.07.1980

  • Buchtipp: Es gibt kein Grundrecht auf unbegrenztes Eigentum

    13.08.2021/EG

    Dieter Drabiniok: Es gibt kein Grundrecht auf unbegrenztes Eigentum
    Anregung zur Einführung eines Existenzmaximums

    Sachbuch (Demokratie, Einkommen, Kapitalismus, Politik, Umwelt, Ungleichheit, Wirtschaft)

    „Klimawandel, Corona-Verschuldung und wachsende soziale Ungleichheit bedrohen schon jetzt den sozialen Frieden, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und darüber hinaus die Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Eine wirksame politische Reaktion ist dringend nötig. Das Konzept einer Obergrenze für das Lebenseinkommen ist neu und ungewöhnlich, weil es ein demokratisch zu beschließendes Existenzmaximum mit der natürlich begrenzten Lebenszeit der Bürgerinnen und Bürger verknüpft.
    Damit unterscheidet es sich von anderen Vorschlägen wie gedeckelten Monats- oder Jahresgehältern von Topverdienern, begrenzten Managerboni oder höheren Erbschafts- oder Vermögenssteuern. Das Konzept setzt bei der Ursache des Wachstumszwanges an: dem überschüssigen Geld der Vermögenden, dem »freien Kapital«, das sich durch Kapitalanlagen und Investitionen stetig vermehren soll. Ziel des Konzeptes ist es, dieses »freie Kapital« zu reduzieren und dadurch die Wachstumsdynamik und deren negative Folgen zu bremsen. Das Konzept ist verfassungskonform, verstößt nicht gegen das Recht auf Eigentum und akzeptiert soziale Ungleichheit bis zu dieser Obergrenze.“

    Autor

    Dieter Drabiniok, geboren 1954 in Bottrop (NRW). Nach Hauptschulabschluss und Abschluss einer Maurerlehre engagierte er sich ab 1977 gegen Umweltzerstörung und Wachstumswirtschaft. Er ist Gründungsmitglied der Partei Die Grünen und zog für sie 1983 in den Deutschen Bundestag ein und war ihr verkehrspolitischer Sprecher. Ab 1986 bereitete er die Gründung des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) e. V. vor, für den er nach der Bundestagszeit bis 1990 als Vorstandsreferent arbeitete. Parteipolitisch ist er nicht mehr aktiv. Er ist Mitglied der Gewerkschaften IG Metall und ver.di. Sein politisches Lebensmotto lautet: Resignation ist keine Alternative.

    Oekom Verlag, ISBN: 978-3-96238-319-0, Buch, 63 Seiten, 9 Euro

  • Corona-Pandemie: Anpassungen

    10.08.2021/EG
    Quelle: Bundesregierung, Berlin

    Aktuelle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Kostenlose Bürgertests enden mit Wirkung vom 11.10.2021 / Bundestag soll „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“ über den 11.11.2021 hinaus erklären

    Den Beschluss zum Tagesordnungspunkt 2 lesen Sie hier bundesregierung.de.