Bundesverfassungsgericht fordert bei Leistungskürzungen eine Folgeabwägung

22.08.2017/EG aus dem Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Sozialgerichte müssen in Eilverfahren zu den Kosten der Unterkunft und Heizung prüfen, welche negativen Folgen (z. B. Wohnungs- oder Obdachlosigkeit) den Betroffenen im konkreten Einzelfall drohen

„Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit haben in einstweiligen Rechtsschutzverfahren anhand der Umstände des Einzelfalls zu prüfen, ob tatsächlich die notwendige Eilbedürftigkeit für eine vorläufige Leistungsgewährung vorliegt. Sie können die Eilbedürftigkeit von vorläufigen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung deshalb nicht nur pauschal darauf beziehen, ob schon eine Räumungsklage erhoben worden ist. Dies hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und einer Verfassungsbeschwerde teilweise stattgegeben.“ bundesverfassungsgericht.de