Bundesregierung könnte die Tarifbindung stärken

08.09.2020/EG
Quelle: Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf

Gutachten von Thorsten Kingreen, Rechtswissenschaftler an der Universität Regensburg, zu den gesetzgeberischen Möglichkeiten in der Tarifautonomie

„Das Gutachten behandelt dabei das Beispiel von Tariföffnungsklauseln. Hierbei geht es um die Befugnis der Tarifvertragsparteien, gesetzlich geregelte Arbeits-bedingungen branchen- oder firmenspezifisch auszugestalten, auch zu modifizieren. Solche Spielräume für zugeschnittene Kompromisse machen Tarifbindung gerade für Arbeitgeber attraktiv. Doch nach der bisherigen gesetzlichen Ausgestaltung profitieren von Tariföffnungsklauseln auch Arbeitgeber, die selbst gar nicht tarifgebunden sind und ihren Belegschaften die Vorteile einer Tarifbindung nicht gewähren. „Exklusive Tariföffnungsklauseln“ ausschließlich für tatsächlich tarifgebundene Arbeitgeber würden diese Art des Rosinenpickens verhindern und nur denjenigen arbeitsrechtliche Spielräume einräumen, die sich selbst Tarifverhandlungen stellen oder Mitglied im Arbeitgeberverband sind oder werden. Das vorliegende Gutachten räumt die an dieser gesetzlichen Ausgestaltung geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken aus und zeigt somit Handlungsspielräume des Gesetzgebers zur Stärkung der Tarifautonomie auf. Dabei wer-den dort, wo es um Arbeitnehmerschutz geht, auch die Grenzen von Öffnungsklauseln aufgezeigt.“ ↗hugo-sinzheimer-institut.de